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Enerige & Management > Kohlekraftwerke - Letzte Ausschreibung zum Ausstieg unterzeichnet
Quelle: Photocase / Markus Imorde
KOHLEKRAFTWERKE:
Letzte Ausschreibung zum Ausstieg unterzeichnet
Die Bundesnetzagentur hat die erfolgreichen Gebote der letzten Ausschreibung zum Ausstieg aus der Kohleverstromung bekanntgegeben. 40 Anlagen gehen damit bis März 2026 außer Betrieb.
 
In der letzten Ausschreibung nach dem Kohleausstiegsgesetz waren 542 MW Leistung ausgeschrieben. Die Bundesnetzagentur gab am 25. August die Ergebnisse bekannt. Demnach war die Ausschreibung mit einer Gebotsmenge von rund 280 MW deutlich unterzeichnet. Alle Gebote erhielten einen Zuschlag. Das niedrigste Gebot beträgt 45.000 Euro pro Megawatt. Das höchste Gebot liegt bei 85.200 Euro pro Megawatt. „Mit der letzten Ausschreibung ist ein wichtiger Meilenstein beim Kohleausstieg erreicht“, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller.

Aufgrund der Unterzeichnung der letzten Ausschreibung wird für die nicht bezuschlagte Ausschreibungsmenge von rund 262 MW ein Verbot der Kohleverfeuerung ohne Entschädigung angeordnet. Dies betrifft das Kraftwerk HLB7 der Energie Baden-Württemberg (EnBW). Die Nettonennleistung dieser Anlage liegt bei knapp 780 MW und führt zu einer Übererfüllung der ausgeschriebenen Menge. Die Anordnung tritt 30 Monate nach Zustellung in Kraft.

An diesem Verfahren hätten erstmals nur Kleinanlagen mit einer Nettonennleistung von weniger als 150 MW teilgenommen. Die bezuschlagten Anlagen dürfen ab dem 2. März 2026 keine Kohle mehr verfeuern. Bis zu diesem Zeitpunkt können sie weiter am Strommarkt aktiv bleiben.

Über alle Ausschreibungen würden über 40 Anlagen mit einer Leistung von mehr als 10.000 MW künftig keine Kohle mehr verheizen. Der weitere Kohleausstieg werde nun ausschließlich auf Anordnung der Bundesnetzagentur und ohne Entschädigung erfolgen. Diese Anordnungen betreffen dann die jeweils ältesten Kraftwerke. Damit wird die Kohleverstromung ab 2027 weiter reduziert und schließlich beendet.

Ausnahme Systemrelevanz

Wird von den Übertragungsnetzbetreibern eine Anlage als systemrelevant festgestellt und ein entsprechender Antrag von der Bundesnetzagentur genehmigt, steht diese Anlage auch nach dem 2. März 2026 in der Netzreserve zur Verfügung. Sie darf dann zwar keinen Strom am Strommarkt verkaufen, steht aber in kritischen Situationen noch zur Absicherung des Netzes bereit. So bleibe die Versorgungssicherheit gewährleistet, erläuterte die Behörde.

Details zur gesetzlichen Reduzierung der Kohleverstromung  stehen im Internet bereit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Freitag, 25.08.2023, 13:42 Uhr

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