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Enerige & Management > Baden-Württemberg - Land fördert Sanierung kommunaler Gebäude
Quelle: Fotolia / Martina Berg
BADEN-WÜRTTEMBERG:
Land fördert Sanierung kommunaler Gebäude
Baden-Württemberg hat den ersten Teil seines Programms Klimaschutz-Plus neu aufgelegt – mit attraktiven Zuschüssen für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude.
 
Das Landesförderprogramm „Klimaschutz-Plus Teil 1 – Gebäudesanierung“ ist Ende Juli 2025 neu gestartet. Kommunen in Baden-Württemberg können ab sofort wieder Fördermittel für die energetische Sanierung ihrer Verwaltungs- und Schulgebäude beantragen.

Für das Jahr 2025 stellt das Land bis zu 20 Millionen Euro bereit, für 2026 bis zu 30 Millionen Euro. Zuständig für die Förderabwicklung ist die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank), die Anträge entgegennimmt. Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) unterstützt kommunale Antragsteller bei fachlichen Fragen.

Neu in der überarbeiteten Förderrunde ist der sogenannte BW-Bonus. Laut KEA-BW ergänzt das Land die bestehende „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ mit einem Aufschlag von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Maßnahmen an der Gebäudehülle. In Kombination mit den Bundesmitteln kann sich die Gesamtförderung damit auf bis zu 45 Prozent belaufen. Besonders kleinere Kommunen sollen profitieren: Die Antragsstellung wurde laut Landesregierung digitalisiert und vereinfacht.

Förderung auch für Schulsanierungen

Neben der Sanierung von Verwaltungsgebäuden bietet das Programm auch Zuschüsse für energieeffiziente Schulsanierungen. Kommunen können bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten zusätzlich zur Schulbauförderung des Landes erhalten. Wird der KfW-Effizienzhausstandard 55 erreicht, sind bis zu 1,5 Millionen Euro pro Projekt möglich.

Der Förderstart unterliegt jedoch engen Fristen: Für den BW-Bonus können Kommunen Anträge stellen, wenn ein positiver Förderbescheid des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach dem 29. Juni 2025 erteilt wurde. Der Antrag auf Landeszuschuss muss dann innerhalb von zwei Wochen eingereicht werden. Der gleiche Zeitraum gilt für den Schulbonus, sobald ein positiver Förderbescheid durch die obere Schulaufsichtsbehörde vorliegt.

KEA-BW als zentrale Anlaufstelle

Die Landesenergieagentur Baden-Württembergs KEA-BW mit Sitz in Karlsruhe berät Kommunen, Ministerien, Energieversorger, Netzbetreiber und mittelständische Unternehmen bei Fragen zur Energieeinsparung, zum Ausbau erneuerbarer Energien und zur nachhaltigen Mobilität. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden oder Flächen sowie kirchliche Einrichtungen gehören zur Zielgruppe. Im Rahmen des Programms Klimaschutz-Plus informiert die KEA-BW über Förderbedingungen und berät zur Antragstellung.

Die konkreten Förderbedingungen für „Klimaschutz Plus“  stehen im Internet bereit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Montag, 28.07.2025, 14:24 Uhr

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