
Quelle: Katia Meyer-Tien
ELEKTROFAHRZEUGE:
Laden unterwegs noch immer teuer
Mit durchschnittlich 52 beziehungsweise 60 Cent pro kWh bleibt das Laden von E-Autos abseits der eigenen Steckdose teuer. Stromanbieter Lichtblick fordert eine Öffnung des Marktes.
Haushaltsstrom kostet der aktuellen BDEW- Strompreisanalyse zufolge momentan im Durchschnitt etwa 40 Cent pro kWh. Anders sieht es allerdings aus, wenn der Strom aus einer öffentlichen Ladesäule fließt: Durchschnittlich 52 Cent rufen die Anbieter hier pro kWh auf. An den Säulen für schnelles Laden (DC) sind es sogar 60 Cent.
Erhoben hat die Zahlen der Datendienstleister Statista im Auftrag des Stromanbieters Lichtblick. Im „Ladesäulencheck 2025“ sind die Preise von 16 (AC) beziehungsweise 17 (DC) Ladeinfrastrukturanbietern aufgeführt. Am günstigsten ist das Normal-Laden mit Wechselstrom der Erhebung zufolge bei Enercity (45 Cent/kWh), am teuersten bei Allego und den Stadtwerken Leipzig (60 Cent/kWh). Das schnellere Laden per Gleichstrom ist mit 50 Cent pro kWh bei den Hamburger Energiewerken mobil und bei der Drewag am preiswertesten. Am oberen Ende der Preisgestaltung für das DC-Laden finden sich mit 70 Cent/kWh die Mainova und ebenfalls die Stadtwerke Leipzig.
Den Grund für die hohen Preise – die dazu führen können, dass E-Autofahrer für 100 Kilometer Fahrspaß sogar mehr zahlen als Fahrer eines Autos mit Verbrennungsmotor – macht Lichtblick in der Monopolstellung der Betreiber aus. Marktbeherrschende Ladepunktbetreiber seien überwiegend die jeweils lokalen Energieversorger, heißt es in dem Bericht. Die Marktanteile lägen hier im Schnitt bei 74 Prozent. Da Ladesäulen natürliche Monopole darstellen – es ist wirtschaftlich sinnvoll, dass nicht mehrere Betreiber in demselben Parkraum eigene Ladesäulen aufstellen − sei es wichtig, Wettbewerb auf dem nachgelagerten Fahrstrommarkt zu schaffen.
Wechsel zum „Durchleitungsmodell“ gefordert
Derzeit wähle aber nicht der Kunde den Stromanbieter, sondern der Ladesäulenbetreiber – also meist der jeweilige lokale Energieversorger, der in der Regel mit dem örtlichen Stromnetzbetreiber konzernrechtlich verbunden oder selbst Stromnetzbetreiber ist. Damit bestimme der Monopolist faktisch den Fahrstrompreis, moniert Lichtblick. Neue oder kleinere Fahrstromanbieter – wie Lichtblick selber – hätten kaum eine Chance, sich durchzusetzen. Zwar gebe es die Möglichkeit, über das Roaming-Modell Fahrstrompreise anzubieten, hier falle aber ein zusätzliches Roaming-Entgelt an, sodass auch hier kein echter Wettbewerb entstehen könne.
Lichtblick erneuert daher seine Forderung nach einem Wechsel zum sogenannten „Durchleitungsmodell“, bei dem jeder Energieversorger das Recht auf Durchleitung seines Stroms an den Ladesäulen erhält. Im Gegenzug soll der Betreiber ein Nutzungsentgelt für Installation, Betrieb und Wartung der Ladesäule bekommen. In Kooperation mit dem Energieanbieter „Decabon1ze“ hat Lichtblick in Berlin bereits ein entsprechendes Projekt in den Regelbetrieb überführt (wir berichteten).
Der komplette „Ladesäulencheck 2025“ von Lichtblick ist ebenso wie die Strompreisanalyse des BDEW im Internet verfügbar.
Erhoben hat die Zahlen der Datendienstleister Statista im Auftrag des Stromanbieters Lichtblick. Im „Ladesäulencheck 2025“ sind die Preise von 16 (AC) beziehungsweise 17 (DC) Ladeinfrastrukturanbietern aufgeführt. Am günstigsten ist das Normal-Laden mit Wechselstrom der Erhebung zufolge bei Enercity (45 Cent/kWh), am teuersten bei Allego und den Stadtwerken Leipzig (60 Cent/kWh). Das schnellere Laden per Gleichstrom ist mit 50 Cent pro kWh bei den Hamburger Energiewerken mobil und bei der Drewag am preiswertesten. Am oberen Ende der Preisgestaltung für das DC-Laden finden sich mit 70 Cent/kWh die Mainova und ebenfalls die Stadtwerke Leipzig.
Den Grund für die hohen Preise – die dazu führen können, dass E-Autofahrer für 100 Kilometer Fahrspaß sogar mehr zahlen als Fahrer eines Autos mit Verbrennungsmotor – macht Lichtblick in der Monopolstellung der Betreiber aus. Marktbeherrschende Ladepunktbetreiber seien überwiegend die jeweils lokalen Energieversorger, heißt es in dem Bericht. Die Marktanteile lägen hier im Schnitt bei 74 Prozent. Da Ladesäulen natürliche Monopole darstellen – es ist wirtschaftlich sinnvoll, dass nicht mehrere Betreiber in demselben Parkraum eigene Ladesäulen aufstellen − sei es wichtig, Wettbewerb auf dem nachgelagerten Fahrstrommarkt zu schaffen.
Wechsel zum „Durchleitungsmodell“ gefordert
Derzeit wähle aber nicht der Kunde den Stromanbieter, sondern der Ladesäulenbetreiber – also meist der jeweilige lokale Energieversorger, der in der Regel mit dem örtlichen Stromnetzbetreiber konzernrechtlich verbunden oder selbst Stromnetzbetreiber ist. Damit bestimme der Monopolist faktisch den Fahrstrompreis, moniert Lichtblick. Neue oder kleinere Fahrstromanbieter – wie Lichtblick selber – hätten kaum eine Chance, sich durchzusetzen. Zwar gebe es die Möglichkeit, über das Roaming-Modell Fahrstrompreise anzubieten, hier falle aber ein zusätzliches Roaming-Entgelt an, sodass auch hier kein echter Wettbewerb entstehen könne.
Lichtblick erneuert daher seine Forderung nach einem Wechsel zum sogenannten „Durchleitungsmodell“, bei dem jeder Energieversorger das Recht auf Durchleitung seines Stroms an den Ladesäulen erhält. Im Gegenzug soll der Betreiber ein Nutzungsentgelt für Installation, Betrieb und Wartung der Ladesäule bekommen. In Kooperation mit dem Energieanbieter „Decabon1ze“ hat Lichtblick in Berlin bereits ein entsprechendes Projekt in den Regelbetrieb überführt (wir berichteten).
Der komplette „Ladesäulencheck 2025“ von Lichtblick ist ebenso wie die Strompreisanalyse des BDEW im Internet verfügbar.

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Freitag, 20.06.2025, 12:57 Uhr
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