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Enerige & Management > Regulierung - Konsultation zu Strom- und Gasfinanzierung startet
Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
REGULIERUNG:
Konsultation zu Strom- und Gasfinanzierung startet
Die Bundesnetzagentur in Bonn hat neue Entwürfe zur Kapitalverzinsung, Produktivität und Effizienz für Strom- und Gasnetzbetreiber bis Mitte August zur Konsultation gestellt.
 
Die Bundesnetzagentur hat am 30. Juni die Konsultation zu mehreren Methodenfestlegungen für Strom- und Gasnetzbetreiber gestartet. Die Entwürfe betreffen die Berechnung der Kapitalverzinsung, die Ermittlung eines sektoralen Produktivitätsfaktors und die Ausgestaltung von Effizienzvergleichen. Laut dem Präsidenten Klaus Müller liegt der Branche damit ein „Gesamtpaket für eine effiziente und investitionsfreundliche Anreizregulierung“ vor. 

Unternehmen und Verbände können nun die Gelegenheit nutzen, sich intensiv mit den Vorschlägen auseinanderzusetzen. Die neuen Festlegungsentwürfe ergänzen laut Bundesnetzagentur die am 18. Juni 2025 vorgelegten Konsultationsdokumente für die Rahmenbedingungen der Netzentgeltregulierung RAMEN Strom und Gas sowie die spezifischen Entwürfe für die Strom- und Gasnetzentgeltsystematik StromNEF und GasNEF. In den aktuellen Entwürfen werden zentrale Elemente des künftig geltenden Regulierungssystems detailliert beschrieben.

Eigenkapitalverzinsung dynamischer geplant

Für die Ermittlung des Eigenkapitalzinssatzes bleibt die Bundesnetzagentur beim Capital Asset Pricing-Modell, das auf historischen Überrenditen basiert. Damit soll für Netzbetreiber und Investoren ein verlässlicher Rahmen entstehen. Neu ist, dass der risikolose Basiszins künftig stärker an die Laufzeit der jeweiligen Regulierungsperiode angepasst wird. Die Marktrisikoprämie soll ausschließlich anhand des arithmetischen Mittels berechnet werden, was laut Entwurf zu einem höheren Zinssatz gegenüber der bisherigen Methode führt. 

Die Fremdkapitalkosten will die Behörde aus marktorientierten und indexbasierten Datenreihen ableiten. Zudem sollen die Fremdkapitalkosten für Neuinvestitionen jährlich aktualisiert werden. Für die Gewichtung im Weighted Average Cost of Capital (WACC) setzt die Bundesnetzagentur ein Verhältnis von 40 Prozent Eigenkapital und 60 Prozent Fremdkapital an.

Auch beim generellen sektoralen Produktivitätsfaktor sind Änderungen geplant. Dieser Faktor korrigiert die Inflationsanpassung der Kostenbasis der Netzbetreiber, da sich die Kostenstrukturen der Branche teils anders entwickeln als die der Gesamtwirtschaft. Künftig soll der Faktor laut Entwurf aus dem Malmquist-Modell für Gesamtkosten gewonnen werden und sich nur auf jene Kosten beziehen, die nicht ohnehin jährlich überprüft werden. 

Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur soll dies zu einer deutlichen Vereinfachung des Verfahrens führen. Ein wissenschaftliches Gutachten zu diesem Thema wurde bereits veröffentlicht. Für den 13. August plant die Behörde dazu einen Expertenaustausch.

Anpassungen beim Effizienzvergleich

Die Bundesnetzagentur will zudem die bestehenden Methoden zur Effizienzerhebung beibehalten. Sowohl die Stochastic Frontier Analysis (SFA) als auch die Data Envelopment Analysis (DEA) sollen weiter genutzt werden. Neu ist jedoch, dass der bislang angewendete „Best-of-Four“-Ansatz entfallen soll. Stattdessen sieht der Entwurf vor, aus beiden Methoden je einen Durchschnittswert zu bilden und den für den Netzbetreiber günstigeren Wert anzusetzen. 

Außerdem wird der Zeitraum für den Abbaupfad von Ineffizienzen von bisher mehr als drei Jahren auf drei Jahre verkürzt. Sollte sich die Mittelung der Effizienzwerte im Gasbereich in der Praxis als unzweckmäßig herausstellen, will die Bundesnetzagentur andere Maßnahmen prüfen. Zum Thema Effizienzvergleich findet am 14. Juli ein Expertenaustausch statt.

Stellungnahmen bis 18. August möglich

Die Branche sowie weitere Interessengruppen können ihre Stellungnahmen zu den Methodenfestlegungen bis zum 18. August 2025 einreichen. Die ursprünglich auf sechs Wochen angesetzte Konsultationsfrist sei laut Bundesnetzagentur auf Bitten der Branche um eine Woche verlängert worden.

Hintergrund der neuen Festlegungen ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 2. September 2021 zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur. Künftig sollen zentrale Regelungsinhalte nicht mehr in Verordnungen, sondern in Festlegungen der Bundesnetzagentur geregelt werden. Diese unterliegen weiterhin der gerichtlichen Kontrolle durch das Oberlandesgericht Düsseldorf und in zweiter Instanz durch den Bundesgerichtshof. 

Die Dokumente zur Anreizregulierung Strom und Gas  stehen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur bereit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Montag, 30.06.2025, 13:21 Uhr

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