RECHT:
Klage gegen LNG-Terminal in Lubmin abgewiesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stufte die Genehmigung für das Flüssigerdgasterminal in Lubmin als rechtmäßig ein. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) scheiterte mit ihrer Klage.
Die LNG-Terminals an der Ost- und Nordsee zum Import von verflüssigtem Erdgas seien klimaschädlich, meint die Deutsche Umwelthilfe
(DUH). Ihre Klage gegen eine Anlage in Lubmin wurde am 14. November vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig aber zurückgewiesen, mit Verweis auf die Gasmangellage in Deutschland im
Jahr 2022. Die Anlage habe einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit...
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Freitag, 15.11.2024, 12:13 Uhr
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