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Enerige & Management > Strom - Kaum Anbieterwechsel trotz hoher Preise
Quelle: Fotolia / galaxy67
STROM:
Kaum Anbieterwechsel trotz hoher Preise
Trotz des Preisanstiegs bei Strom und Gas wechselte ein Großteil der Haushalte weder den Tarif noch den Anbieter. Das ergab eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen.
 
Die Mehrheit der Haushalte erhielt laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage zwischen Januar und Mai 2023 eine Strompreiserhöhung. Dennoch wechselten über 80 Prozent der Haushalte nicht den Strom- oder Gastarif und planen künftig auch keinen Wechsel. Die Umfrage erfolgte unter 1.000 Haushalten im April und Mai im Auftrag des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (VZBV).

Für gut jeden fünften Haushalt lag zum Befragungszeitpunkt der Arbeitspreis sowohl für Strom als auch für Gas oberhalb des Energiepreisdeckels. Dabei sinken die Arbeitspreise für Strom und Gas seit Jahresbeginn und liegen in den untersuchten Großstädten im Durchschnitt deutlich unter den Energiepreisbremsen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sind ihrem Strom- und Gasanbieter mehrheitlich treu, obwohl Anbieter im Zuge der Energiekrise vielfach die Preise erhöht haben“, schloss VZBV-Vorständin Ramona Pop.

Zwischen Januar und Mai 2023 war die Mehrheit der befragten Haushalte von gestiegenen Stromkosten betroffen (57 Prozent) und 42 Prozent der Haushalte erhielten eine Gaspreiserhöhung. 83 Prozent der Haushalte haben zum Befragungszeitpunkt weder den Stromtarif gewechselt noch es in Zukunft geplant. Bei Haushalten, die Gas beziehen, sind es 85 Prozent. Dabei spielte es keine erhebliche Rolle, ob diese Haushalte seit Januar 2023 von einer Preiserhöhung ihres Energieanbieters betroffen waren oder der Arbeitspreis zum Befragungszeitpunkt oberhalb des Preisdeckels lag.

VZBV fordert Preisbremsen bis April 2024 zu verlängern

Um private Haushalte zu entlasten, hat die Bundesregierung im Januar 2023 Energiepreisbremsen eingeführt. Sie deckeln für einen Basisbedarf die Arbeitspreise der Stromlieferverträge für Privathaushalte bei 40 Cent/kWh und für Gaslieferverträge bei 12 Cent/kWh. Gut jeder fünfte Haushalt profitierte zum Zeitpunkt der Befragung von den Preisbremsen auf Strom und Gas (jeweils 21 Prozent), weil ihr Arbeitspreis oberhalb der Preisbremsen lag.
  Der VZBV begrüßte daher die aktuellen Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, die Energiepreisbremsen-Gesetze bis zum 30. April 2024 zu verlängern. Dies hatte die Regierung bereits bei Einführung der Preisbremsen in Aussicht gestellt. „Private Haushalte wären so bei einem extremen Anstieg von Strom- und Gaspreisen auch im nächsten Winter geschützt“, sagte Pop. Dennoch riet sie Verbrauchern, ihre Verträge zu prüfen und gegebenenfalls durch gesunkene Preise in einem anderen Tarif viel Geld zu sparen.

Seit Jahresbeginn sind auf den Vergleichsportalen die Angebotspreise sowohl für Strom als auch für Gas stark gefallen. Sie lagen damit merklich unter der Strom- und Gaspreisbremse. Die günstigsten Arbeitspreise für Strom und Gas lagen im Juli 2023 jeweils 33 Prozent unter den angesetzten Werten der Energiepreisbremsen.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Mittwoch, 23.08.2023, 15:12 Uhr

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