
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
KLIMASCHUTZ:
Kartellamt ohne Bedenken gegen OGE-Pipelines
Keine grundsätzlichen Bedenken, aber künftige Neubewertung möglich: Das Kartellamt gibt vorläufig grünes Licht für zwei von OGE geplante CO2-Pipelines.
Die Open Grid Europe GmbH (OGE) hat – aufgrund des hohen Investitionsvolumens im einstelligen Milliardenbereich – das Bundeskartellamt
um Hinweise gebeten, ob kartellrechtliche Bedenken gegen zwei in Kooperation mit Ontras beziehungsweise Fluxys geplante Pipeline-Projekte
bestehen.
Das Kartellamt gab nun vorläufig grünes Licht: „Nach aktuellem Stand wäre auch ohne Kooperation nicht zu erwarten, dass die beteiligten Unternehmen in den nächsten Jahren konkurrierende CO2-Pipeline-Projekte in Angriff nehmen würden“, lässt sich Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, in einer Mitteilung der Behörde zitieren. Aus wettbewerblicher Sicht bestünden gegen die beiden Kooperationsvorhaben keine grundsätzlichen Bedenken.
OGE hatte im Dezember 2023 mit dem belgischen Netzbetreiber Fluxys eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, der zufolge OGE ein CO2-Pipelinesystem von West- und Süddeutschland bis zur deutsch-belgischen Grenze errichten will. Von dort aus plant Fluxys eine CO2-Transitpipeline durch Belgien bis Zeebrügge (wir berichteten).
Die Kooperation zwischen OGE und Ontras sieht den Bau einer Export-Pipeline von einer Region mit emissionsintensiven Industrien zu möglichen Exportstandorten vor. Hierbei verantworten die Unternehmen jeweils einen Abschnitt der Pipeline.
„Bei der konkreten Zusammenarbeit zwischen den Netzbetreibern müssen jedoch die Leitplanken des Kartellrechts beachtet werden. Da die Beteiligten in anderen Bereichen als Wettbewerber anzusehen sind, darf die Zusammenarbeit nur in dem Maße erfolgen, wie dies für die Realisierung der Projekte erforderlich ist“, sagt Kartellamtschef Mundt.
Bei der kartellrechtlichen Bewertung der Projekte sei zu berücksichtigen, dass sich diese noch in einem sehr frühen Stadium befinden, heißt es weiter. Die Marktverhältnisse im Bereich des CO2-Transports entwickelten sich dynamisch. Dies könne dazu führen, dass einzelne Elemente der Kooperation zukünftig gegebenenfalls neu bewertet werden müssen. Sollte die Nachfrage nach CO2-Transportleistungen künftig stark steigen, wären auch konkurrierende Pipeline-Projekte denkbar, sodass neue Projekte der vorliegenden Größenordnung dann kartellrechtlich genauer zu prüfen wären. Grundsätzlich seien die beteiligten Unternehmen selbst dafür verantwortlich, ihre Kooperationen kartellrechtskonform auszugestalten.
Das Kartellamt gab nun vorläufig grünes Licht: „Nach aktuellem Stand wäre auch ohne Kooperation nicht zu erwarten, dass die beteiligten Unternehmen in den nächsten Jahren konkurrierende CO2-Pipeline-Projekte in Angriff nehmen würden“, lässt sich Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, in einer Mitteilung der Behörde zitieren. Aus wettbewerblicher Sicht bestünden gegen die beiden Kooperationsvorhaben keine grundsätzlichen Bedenken.
OGE hatte im Dezember 2023 mit dem belgischen Netzbetreiber Fluxys eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, der zufolge OGE ein CO2-Pipelinesystem von West- und Süddeutschland bis zur deutsch-belgischen Grenze errichten will. Von dort aus plant Fluxys eine CO2-Transitpipeline durch Belgien bis Zeebrügge (wir berichteten).
Die Kooperation zwischen OGE und Ontras sieht den Bau einer Export-Pipeline von einer Region mit emissionsintensiven Industrien zu möglichen Exportstandorten vor. Hierbei verantworten die Unternehmen jeweils einen Abschnitt der Pipeline.
„Bei der konkreten Zusammenarbeit zwischen den Netzbetreibern müssen jedoch die Leitplanken des Kartellrechts beachtet werden. Da die Beteiligten in anderen Bereichen als Wettbewerber anzusehen sind, darf die Zusammenarbeit nur in dem Maße erfolgen, wie dies für die Realisierung der Projekte erforderlich ist“, sagt Kartellamtschef Mundt.
Bei der kartellrechtlichen Bewertung der Projekte sei zu berücksichtigen, dass sich diese noch in einem sehr frühen Stadium befinden, heißt es weiter. Die Marktverhältnisse im Bereich des CO2-Transports entwickelten sich dynamisch. Dies könne dazu führen, dass einzelne Elemente der Kooperation zukünftig gegebenenfalls neu bewertet werden müssen. Sollte die Nachfrage nach CO2-Transportleistungen künftig stark steigen, wären auch konkurrierende Pipeline-Projekte denkbar, sodass neue Projekte der vorliegenden Größenordnung dann kartellrechtlich genauer zu prüfen wären. Grundsätzlich seien die beteiligten Unternehmen selbst dafür verantwortlich, ihre Kooperationen kartellrechtskonform auszugestalten.

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Dienstag, 05.08.2025, 13:49 Uhr
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