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STROMNETZ:
Kapazitätsreserve für zweiten Erbringungszeitraum ausgeschrieben
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW haben die gemeinsame Ausschreibung für die Kapazitätsreserve ab Oktober 2022 gestartet.
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben nach §13e Abs. 2 EnWG und Kapazitätsreserveverordnung den zweiten
Erbringungszeitraum ausgeschrieben. Über die Ausschreibung soll eine Reserveleistung von 2.000 MW beschafft werden, die ab
Oktober 2022 für einen Zeitraum von zwei Jahren bereitstehen soll. An der Ausschreibung können Betreiber von Erzeugungsanlagen
und Speichern sowie Anbieter regelbarer Lasten teilnehmen, sofern ihre Anlagen die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
Gebote an 50 Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW sind bis zum 1. Dezember 2021 möglich. Die Zuschläge erfolgen bis Mitte Februar 2022. Teilnehmer an der Ausschreibung können ihre Fragen zum laufenden Verfahren im Rahmen der Bieterkommunikation auf der verwendeten Ausschreibungsplattform Negometrix.com stellen. Die in der Kapazitätsreserve vorgehaltenen Anlagen stehen dem Strommarkt nicht direkt zur Verfügung. Sie werden eingesetzt, um im Fall außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Situationen die Systembilanz auszugleichen und die Systemstabilität zu stützen.
Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit kann die Kapazitätsreserve dann mit bis zu zwölf Stunden Anlaufzeit aktiviert werden, wenn an der Strombörse kein ausreichendes Angebot existiert, um die Nachfrage an elektrischer Energie zu decken. Die in der Kapazitätsreserve gebundenen Anlagen können, soweit möglich, von den Übertragungsnetzbetreibern auch zur Behebung von Netzengpässen (dann als sogenannte Netzreserve) eingesetzt werden.
Mehr Informationen zur Ausschreibung sowie der Link zur Teilnahme stehen im Internet bereit.
Gebote an 50 Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW sind bis zum 1. Dezember 2021 möglich. Die Zuschläge erfolgen bis Mitte Februar 2022. Teilnehmer an der Ausschreibung können ihre Fragen zum laufenden Verfahren im Rahmen der Bieterkommunikation auf der verwendeten Ausschreibungsplattform Negometrix.com stellen. Die in der Kapazitätsreserve vorgehaltenen Anlagen stehen dem Strommarkt nicht direkt zur Verfügung. Sie werden eingesetzt, um im Fall außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Situationen die Systembilanz auszugleichen und die Systemstabilität zu stützen.
Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit kann die Kapazitätsreserve dann mit bis zu zwölf Stunden Anlaufzeit aktiviert werden, wenn an der Strombörse kein ausreichendes Angebot existiert, um die Nachfrage an elektrischer Energie zu decken. Die in der Kapazitätsreserve gebundenen Anlagen können, soweit möglich, von den Übertragungsnetzbetreibern auch zur Behebung von Netzengpässen (dann als sogenannte Netzreserve) eingesetzt werden.
Mehr Informationen zur Ausschreibung sowie der Link zur Teilnahme stehen im Internet bereit.

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Mittwoch, 01.09.2021, 13:15 Uhr
Mittwoch, 01.09.2021, 13:15 Uhr
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