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POLITIK:
Kabinett verschiebt Zuschuss zu Netzentgelten
Das Bundeskabinett hat den geplanten Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten vertagt. Energieverbände fordern bis Oktober Klarheit, um die Entlastungen 2026 umsetzen zu können.
Das Bundeskabinett hat am 27. August nicht den geplanten Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten in Höhe von 6,5 Milliarden
Euro beschlossen. Mit dem Zuschuss sollen die Stromkosten für Verbraucher und Unternehmen ab Januar 2026 sinken. Laut dem
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ist eine schnelle Entscheidung erforderlich, um damit die Stromversorger
die Entlastung umsetzen können.
BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae, mahnte, damit die Entlastung ab Januar 2026 wirksam werde, müssten die gesetzlichen Grundlagen spätestens bis zum 10. Oktober verabschiedet sein. Der Zuschuss solle über die Übertragungsnetzbetreiber und Energieversorger an die Kunden weitergegeben werden. „Erprobte Verfahren sind sinnvoll, wenn wenig Zeit für die Umsetzung ist“, erklärte Andreae. Verzögerungen könnten entstehen, falls Alternativen auf ihre beihilferechtliche Relevanz geprüft werden müssten.
Hintergrund der Vertagung könnte massive Kritik aus Wirtschaft und Verbraucherschutz sein, dass die Netzbetreiber nicht verpflichtet sind, den staatlichen Zuschuss auch über Entgeltsenkungen an die Kunden weiterzugeben. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hatte in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf das Ziel der Strompreisentlastung befürwortet, aber seine Verteilungswirkung zu ungleich genannt.
Laut VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing profitieren vom vorgesehenen Zuschuss vor allem stromintensive Industriebetriebe, während Mittelstand und private Haushalte kaum entlastet würden. „Mit rund 30 Prozent Anteil an den Stromkosten sind die Netzentgelte ein wirksamer Hebel“, so Liebing. Der Gesetzentwurf sehe aber nur einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten vor.
Um eine breitere Wirkung zu erzielen, fordert der VKU, die Hälfte des 6,5 Milliarden Euro umfassenden Zuschusses auf weitere netzbezogene Umlagen wie die Offshore-Netzumlage zu verteilen. Dadurch könnten auch mittelständische Unternehmen, Schulen, Krankenhäuser sowie private Haushalte entlastet werden. Im Frühjahr hatten VKU und der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) ein Gutachten vorgelegt, das eine solche Erweiterung der Entlastung vorschlägt.
Der VKU kritisiert außerdem die sehr kurze Frist von einem Arbeitstag für Stellungnahmen zum aktuellen Referentenentwurf. Diese Praxis widerspreche den Grundsätzen des Koalitionsvertrages und könne eine fundierte Beteiligung erschweren.
BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae, mahnte, damit die Entlastung ab Januar 2026 wirksam werde, müssten die gesetzlichen Grundlagen spätestens bis zum 10. Oktober verabschiedet sein. Der Zuschuss solle über die Übertragungsnetzbetreiber und Energieversorger an die Kunden weitergegeben werden. „Erprobte Verfahren sind sinnvoll, wenn wenig Zeit für die Umsetzung ist“, erklärte Andreae. Verzögerungen könnten entstehen, falls Alternativen auf ihre beihilferechtliche Relevanz geprüft werden müssten.
Hintergrund der Vertagung könnte massive Kritik aus Wirtschaft und Verbraucherschutz sein, dass die Netzbetreiber nicht verpflichtet sind, den staatlichen Zuschuss auch über Entgeltsenkungen an die Kunden weiterzugeben. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hatte in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf das Ziel der Strompreisentlastung befürwortet, aber seine Verteilungswirkung zu ungleich genannt.
Laut VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing profitieren vom vorgesehenen Zuschuss vor allem stromintensive Industriebetriebe, während Mittelstand und private Haushalte kaum entlastet würden. „Mit rund 30 Prozent Anteil an den Stromkosten sind die Netzentgelte ein wirksamer Hebel“, so Liebing. Der Gesetzentwurf sehe aber nur einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten vor.
Um eine breitere Wirkung zu erzielen, fordert der VKU, die Hälfte des 6,5 Milliarden Euro umfassenden Zuschusses auf weitere netzbezogene Umlagen wie die Offshore-Netzumlage zu verteilen. Dadurch könnten auch mittelständische Unternehmen, Schulen, Krankenhäuser sowie private Haushalte entlastet werden. Im Frühjahr hatten VKU und der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) ein Gutachten vorgelegt, das eine solche Erweiterung der Entlastung vorschlägt.
Der VKU kritisiert außerdem die sehr kurze Frist von einem Arbeitstag für Stellungnahmen zum aktuellen Referentenentwurf. Diese Praxis widerspreche den Grundsätzen des Koalitionsvertrages und könne eine fundierte Beteiligung erschweren.

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Donnerstag, 28.08.2025, 13:45 Uhr
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