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POLITIK:
Kabinett beschließt Entlastung bei Stromkosten
Das Bundeskabinett hat Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise beschlossen. Entlastet werden Unternehmen sowie private Haushalte. Energieverbände sind damit noch unzufrieden.
Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 3. September ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Senkung der Energiepreise beschlossen. Es umfasst die dauerhafte Senkung der
Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie die Land- und Forstwirtschaft, einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten
ab 2026 sowie die Abschaffung der Gasspeicherumlage. Nach Regierungsangaben sollen davon sowohl private Haushalte als auch
rund 600.000 Unternehmen profitieren.
Die Stromsteuer für die betroffenen Branchen wird auf den europäischen Mindeststeuersatz reduziert. Laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) führt dies ab 2027 zu Mindereinnahmen in Höhe von drei Milliarden Euro jährlich. Ab dem Jahr 2026 ist zunächst ein Betrag von 1,5 Milliarden Euro eingeplant. Unternehmen aus energieintensiven Branchen wie der Chemie- und Metallindustrie, dem Maschinenbau oder der Automobilwirtschaft sollen besonders profitieren. Auch kleinere Handwerksbetriebe wie Bäckereien, Fleischereien oder Bauunternehmen werden entlastet.
Ein weiterer Teil des Pakets betrifft die Übertragungsnetzentgelte. Hierfür sind im Klima- und Transformationsfonds (KTF) 6,5 Milliarden Euro für das Jahr 2026 vorgesehen. Über vier Jahre hinweg sollen insgesamt 26 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Ziel ist es, die Belastungen aus dem Netzausbau für Stromkunden abzumildern. Nach Angaben der Bundesregierung können private Haushalte bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh bis zu 105 Euro einsparen. Familien mit Gasheizung profitieren zusätzlich von der Abschaffung der Gasspeicherumlage ab 2026, die zu einer Entlastung von rund 140 bis 160 Euro jährlich führen soll.
Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) erklärte, die Senkung der Energiepreise habe für ihn oberste Priorität. Sie sichere Arbeitsplätze und stärke den Standort Deutschland. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sprach von einer jährlichen Entlastung in Höhe von 6,5 Milliarden Euro, die „alle Stromkunden spürbar“ betreffen werde.
Kritiker sehen Ungleichverteilung
Gleichzeitig gibt es Kritik von Verbänden und Wirtschaftsorganisationen. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) geht davon aus, dass nur etwa 15 Prozent der Betriebe von der Stromsteuersenkung profitieren. Marie-Christine Ostermann, Präsidentin der Familienunternehmer, warf der Regierung Wortbruch vor und verwies auf die bereits laufende Insolvenzwelle im Mittelstand. Auch der Handelsverband Deutschland äußerte Zweifel, dass die Maßnahmen breite Wirkung entfalten.
Die Wirtschaftsvereinigung Stahl begrüßte zwar die geplante Senkung der Netzentgelte, bemängelte jedoch die zeitliche Befristung. Hauptgeschäftsführerin Kerstin Maria Rippel erklärte, die fehlende Planungssicherheit gefährde Investitionen in den klimaneutralen Umbau der Branche. Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) forderte eine umfassendere Entlastung.
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing plädierte dafür, neben den Übertragungsnetzentgelten auch andere netzseitige Umlagen durch Zuschüsse zu senken, um Haushalte, Handwerk und Kleingewerbe gleichmäßiger zu entlasten.
Schnelle Gesetzgebung für Energieversorger entscheidend
Kritik kam ebenfalls von Energieversorgern. Tim Loppe von der Naturstrom AG bewertete den Kabinettsbeschluss als unzureichend. Zwar sei der Zuschuss besser als gar keine Maßnahme, die Befristung auf ein Jahr biete jedoch keine Planungssicherheit. Aus seiner Sicht wäre eine generelle Stromsteuersenkung für alle Verbraucher die fairste Lösung gewesen. Außerdem sei nicht gewährleistet, dass die Entlastung von den Netzbetreibern an die Endkunden weitergegeben werde.
Unterstützung kam hingegen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Vorsitzende Kerstin Andreae bezeichnete den Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten als „wichtigen Schritt“. Damit die Entlastungen wie geplant ab Januar 2026 greifen können, müssen die erforderlichen gesetzlichen Beschlüsse bis spätestens Anfang Oktober gefasst werden. Nur so könnten Netzbetreiber den Zuschuss rechtzeitig in die Kalkulation der Netzentgelte einbeziehen, mahnte Andreae.
Weitere Kabinettsbeschlüsse
Neben den Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise verabschiedete das Kabinett zudem den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes. Es sieht Vereinfachungen im Bereich Elektromobilität, beim bidirektionalen Laden sowie bei der Speicherung von Strom vor. Damit sollen Investitionen in Ladeinfrastruktur und Transformation unterstützt werden.
Zudem beschloss die Regierung eine Vereinfachung der Berichtspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und eine wirtschaftsfreundliche Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Der VKU begrüßte diesen Schritt mit Verweis auf die Entlastung, insbesondere kleinerer Unternehmen.
Die Stromsteuer für die betroffenen Branchen wird auf den europäischen Mindeststeuersatz reduziert. Laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) führt dies ab 2027 zu Mindereinnahmen in Höhe von drei Milliarden Euro jährlich. Ab dem Jahr 2026 ist zunächst ein Betrag von 1,5 Milliarden Euro eingeplant. Unternehmen aus energieintensiven Branchen wie der Chemie- und Metallindustrie, dem Maschinenbau oder der Automobilwirtschaft sollen besonders profitieren. Auch kleinere Handwerksbetriebe wie Bäckereien, Fleischereien oder Bauunternehmen werden entlastet.
Ein weiterer Teil des Pakets betrifft die Übertragungsnetzentgelte. Hierfür sind im Klima- und Transformationsfonds (KTF) 6,5 Milliarden Euro für das Jahr 2026 vorgesehen. Über vier Jahre hinweg sollen insgesamt 26 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Ziel ist es, die Belastungen aus dem Netzausbau für Stromkunden abzumildern. Nach Angaben der Bundesregierung können private Haushalte bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh bis zu 105 Euro einsparen. Familien mit Gasheizung profitieren zusätzlich von der Abschaffung der Gasspeicherumlage ab 2026, die zu einer Entlastung von rund 140 bis 160 Euro jährlich führen soll.
Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) erklärte, die Senkung der Energiepreise habe für ihn oberste Priorität. Sie sichere Arbeitsplätze und stärke den Standort Deutschland. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sprach von einer jährlichen Entlastung in Höhe von 6,5 Milliarden Euro, die „alle Stromkunden spürbar“ betreffen werde.
Kritiker sehen Ungleichverteilung
Gleichzeitig gibt es Kritik von Verbänden und Wirtschaftsorganisationen. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) geht davon aus, dass nur etwa 15 Prozent der Betriebe von der Stromsteuersenkung profitieren. Marie-Christine Ostermann, Präsidentin der Familienunternehmer, warf der Regierung Wortbruch vor und verwies auf die bereits laufende Insolvenzwelle im Mittelstand. Auch der Handelsverband Deutschland äußerte Zweifel, dass die Maßnahmen breite Wirkung entfalten.
Die Wirtschaftsvereinigung Stahl begrüßte zwar die geplante Senkung der Netzentgelte, bemängelte jedoch die zeitliche Befristung. Hauptgeschäftsführerin Kerstin Maria Rippel erklärte, die fehlende Planungssicherheit gefährde Investitionen in den klimaneutralen Umbau der Branche. Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) forderte eine umfassendere Entlastung.
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing plädierte dafür, neben den Übertragungsnetzentgelten auch andere netzseitige Umlagen durch Zuschüsse zu senken, um Haushalte, Handwerk und Kleingewerbe gleichmäßiger zu entlasten.
Schnelle Gesetzgebung für Energieversorger entscheidend
Kritik kam ebenfalls von Energieversorgern. Tim Loppe von der Naturstrom AG bewertete den Kabinettsbeschluss als unzureichend. Zwar sei der Zuschuss besser als gar keine Maßnahme, die Befristung auf ein Jahr biete jedoch keine Planungssicherheit. Aus seiner Sicht wäre eine generelle Stromsteuersenkung für alle Verbraucher die fairste Lösung gewesen. Außerdem sei nicht gewährleistet, dass die Entlastung von den Netzbetreibern an die Endkunden weitergegeben werde.
Unterstützung kam hingegen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Vorsitzende Kerstin Andreae bezeichnete den Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten als „wichtigen Schritt“. Damit die Entlastungen wie geplant ab Januar 2026 greifen können, müssen die erforderlichen gesetzlichen Beschlüsse bis spätestens Anfang Oktober gefasst werden. Nur so könnten Netzbetreiber den Zuschuss rechtzeitig in die Kalkulation der Netzentgelte einbeziehen, mahnte Andreae.
Weitere Kabinettsbeschlüsse
Neben den Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise verabschiedete das Kabinett zudem den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes. Es sieht Vereinfachungen im Bereich Elektromobilität, beim bidirektionalen Laden sowie bei der Speicherung von Strom vor. Damit sollen Investitionen in Ladeinfrastruktur und Transformation unterstützt werden.
Zudem beschloss die Regierung eine Vereinfachung der Berichtspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und eine wirtschaftsfreundliche Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Der VKU begrüßte diesen Schritt mit Verweis auf die Entlastung, insbesondere kleinerer Unternehmen.

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Mittwoch, 03.09.2025, 14:35 Uhr
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