REGULIERUNG:
Innovationsausschreibungen deutlich überzeichnet
Die Bundesnetzagentur verzeichnet für die jüngste Innovationsausschreibung eine hohe Beteiligung. Ganz anders sieht es bei den Biomethananlagen aus.
50 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 587 MW hat die Bundesnetzagentur bei den Innovationsausschreibungen zum 1. September 2024 bezuschlagt. Insgesamt waren 154 Gebote mit einer Gebotsmenge von 1.856 MW eingegangen, wie die Behörde mitteilte. Die ausgeschriebene Menge umfasste ein Volumen von 583 MW, 18 Gebote habe man vom Verfahren ausschließen müssen.
In den Innovationsausschreibungen können nur Gebote für Kombinationen von Windenergie- oder Solaranlagen mit Anlagen gesicherter Erzeugung abgegeben werden. Die weit überwiegende Anzahl der Gebote bezog sich nach Angaben der Bundesnetzagentur wie in den Vorrunden auf Anlagenkombinationen mit Solaranlage und Speicher. Erstmals seien auch Gebote für Wind-Speicher-Kombinationen eingereicht worden, von denen allerdings keines habe bezuschlagt werden können.
Mit 25 Zuschlägen für insgesamt 227 MW geht der Großteil des Zuschlagsvolumens nach Bayern. Sieben Zuschläge für insgesamt 115 MW gingen an Standorte in Mecklenburg-Vorpommern und drei Zuschläge für 57 MW nach Rheinland-Pfalz.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen der Bundesnetzagentur zufolge von 6,74 Cent/kWh bis 7,45 Cent/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liege mit 7,09 Cent/kWh deutlich unter dem Höchstwert von 9,18 Cent/kWh sowie unter dem durchschnittlichen, mengengewichtete Zuschlagswert der Vorrunde von 8,33 Cent/kWh.
Nur ein Gebot im Biomethansegment
Der starken Überzeichnung der Innovationsausschreibungen steht bei den Ausschreibungen für Biomethananlagen ein ganz anderes Ergebnis gegenüber: „In der zeitgleichen Ausschreibung für Biomethananlagen musste das einzige eingereichte Gebot ausgeschlossen werden“, heißt es in einem knappen Satz in der Mitteilung der Bundesnetzagentur.
Das Ausschreibungsvolumen zum 1. September hatte hier ursprünglich 600 MW betragen. „Aufgrund drohender Unterzeichnung“ hatte die Bundesnetzagentur das Volumen bereits auf 75,71 MW reduziert. Branchenvertreter beklagen seit längerem, dass das Biomethansegment in seiner aktuellen Ausgestaltung für potenzielle Bieter nicht attraktiv sei.
In den Innovationsausschreibungen können nur Gebote für Kombinationen von Windenergie- oder Solaranlagen mit Anlagen gesicherter Erzeugung abgegeben werden. Die weit überwiegende Anzahl der Gebote bezog sich nach Angaben der Bundesnetzagentur wie in den Vorrunden auf Anlagenkombinationen mit Solaranlage und Speicher. Erstmals seien auch Gebote für Wind-Speicher-Kombinationen eingereicht worden, von denen allerdings keines habe bezuschlagt werden können.
Mit 25 Zuschlägen für insgesamt 227 MW geht der Großteil des Zuschlagsvolumens nach Bayern. Sieben Zuschläge für insgesamt 115 MW gingen an Standorte in Mecklenburg-Vorpommern und drei Zuschläge für 57 MW nach Rheinland-Pfalz.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen der Bundesnetzagentur zufolge von 6,74 Cent/kWh bis 7,45 Cent/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liege mit 7,09 Cent/kWh deutlich unter dem Höchstwert von 9,18 Cent/kWh sowie unter dem durchschnittlichen, mengengewichtete Zuschlagswert der Vorrunde von 8,33 Cent/kWh.
Nur ein Gebot im Biomethansegment
Der starken Überzeichnung der Innovationsausschreibungen steht bei den Ausschreibungen für Biomethananlagen ein ganz anderes Ergebnis gegenüber: „In der zeitgleichen Ausschreibung für Biomethananlagen musste das einzige eingereichte Gebot ausgeschlossen werden“, heißt es in einem knappen Satz in der Mitteilung der Bundesnetzagentur.
Das Ausschreibungsvolumen zum 1. September hatte hier ursprünglich 600 MW betragen. „Aufgrund drohender Unterzeichnung“ hatte die Bundesnetzagentur das Volumen bereits auf 75,71 MW reduziert. Branchenvertreter beklagen seit längerem, dass das Biomethansegment in seiner aktuellen Ausgestaltung für potenzielle Bieter nicht attraktiv sei.
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Dienstag, 15.10.2024, 14:08 Uhr
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