Quelle: Shutterstock
REGENERATIVE:
Innovationsausschreibung zum 1. September vierfach überzeichnet
Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der Innovationsausschreibung zum 1. September 2025 veröffentlicht. Die Innovationsausschreibung war mehr als vierfach überzeichnet.
Während in der parallel veranstalteten Ausschreibung für Biomethananlagen kein Gebot einging, drängten sich viermal mehr Bewerber
als Angebote um die Innovationsausschreibung. „Das Wettbewerbsniveau ist unverändert hoch“, kommentierte der Präsident der
Bundesnetzagentur Klaus Müller am 8. Oktober. In den Innovationsausschreibungen können nur Gebote für Kombinationen mehrerer
Anlagen verschiedener erneuerbarer Energien oder Erneuerbare-Energien-Anlagen mit Speichern abgegeben werden.
Die ausgeschriebene Menge umfasste ein Volumen von 486 MW. Laut der Behörde gingen 163 Gebote mit einer Gebotsmenge von 2.182 MW ein. Hiervon konnten 33 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 490 MW bezuschlagt werden. Die Zuschlagsmenge entfiel ausschließlich auf Anlagenkombinationen aus Solaranlagen und Speichern.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 4,79 ct/kWh bis 5,59 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt mit 5,31 ct/kWh deutlich sowohl unter dem Höchstwert von 9,00 ct/kWh als auch unter dem Wert der Vorrunde von 6,15 ct/kWh. Die größten Zuschlagsvolumina entfielen auf Gebote für Standorte in Bayern (122 MW, 11 Zuschläge), gefolgt von deutlich geringerem Volumen für Standorte in Schleswig-Holstein (54 MW, zwei Zuschläge) und Brandenburg (51 MW, zwei Zuschläge).
Die Veröffentlichung der Statistiken zu der Gebotsrunde kündigt die Bundesnetzagentur für eine Woche nach Bekanntgabe der Zuschläge an. Am 1. April 2026 findet die nächste Ausschreibungsrunde für Biomethananlagen statt. Die nächste Innovationsausschreibung wird am 1. Mai 2026 durchgeführt.
Weitere Informationen zu den Gebotsterminen für Biomethananlagen und Innovationen finden sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Die ausgeschriebene Menge umfasste ein Volumen von 486 MW. Laut der Behörde gingen 163 Gebote mit einer Gebotsmenge von 2.182 MW ein. Hiervon konnten 33 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 490 MW bezuschlagt werden. Die Zuschlagsmenge entfiel ausschließlich auf Anlagenkombinationen aus Solaranlagen und Speichern.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 4,79 ct/kWh bis 5,59 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt mit 5,31 ct/kWh deutlich sowohl unter dem Höchstwert von 9,00 ct/kWh als auch unter dem Wert der Vorrunde von 6,15 ct/kWh. Die größten Zuschlagsvolumina entfielen auf Gebote für Standorte in Bayern (122 MW, 11 Zuschläge), gefolgt von deutlich geringerem Volumen für Standorte in Schleswig-Holstein (54 MW, zwei Zuschläge) und Brandenburg (51 MW, zwei Zuschläge).
Die Veröffentlichung der Statistiken zu der Gebotsrunde kündigt die Bundesnetzagentur für eine Woche nach Bekanntgabe der Zuschläge an. Am 1. April 2026 findet die nächste Ausschreibungsrunde für Biomethananlagen statt. Die nächste Innovationsausschreibung wird am 1. Mai 2026 durchgeführt.
Weitere Informationen zu den Gebotsterminen für Biomethananlagen und Innovationen finden sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
© 2025 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 08.10.2025, 11:22 Uhr
Mittwoch, 08.10.2025, 11:22 Uhr
Mehr zum Thema
teilen
teilen
teilen
teilen
Baustart für grünen Großelektrolyseur in Emden