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Enerige & Management > Photovoltaik - Höhere Höchstwerte auch für Freiflächen-Solaranlagen
Quelle: Pixabay / Samuel Faber
PHOTOVOLTAIK:
Höhere Höchstwerte auch für Freiflächen-Solaranlagen
Die Bundesnetzagentur hat die Höchstwerte der Ausschreibungen des Jahres 2023 für Freiflächen-Photovoltaikanlagen festgelegt.
 
Der neue Höchstwert für die Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen beträgt 7,37 Cent/kWh. Das legte die Bundesnetzagentur am 23. Januar für die Auktionen im Jahr 2023 fest. „Mit der Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächensolaranlagen sorgen wir auch in diesem Segment für stabile Bedingungen, um die notwendigen Ausbauziele erreichen zu können“, sagte der Präsident der Behörde, Klaus Müller.

Die neue Festlegung gilt für Freiflächen-Solaranlagen („Solaranlagen des ersten Segments“). Mit den Anpassungen der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur auf die gestiegenen Kosten bei Errichtung und Betrieb der Anlagen sowie auf gestiegene Zinsen bei deren Finanzierung. Diese hatten zu einem so deutlichen Gebotsrückgang geführt, dass die ausgeschriebenen Mengen nicht mehr gedeckt wurden. „Den Bietern sollten mit dem neuen Wert auskömmliche Gebote möglich sein“, erklärte Müller.

Genehmigung des Bundestages

Der Bundestag hatte die Kompetenzen der Bundesnetzagentur am 15. Dezember 2022 erweitert: Die Bundesnetzagentur hat nun die Möglichkeit, Erhöhungen der Gebotswerte um bis zu 25 Prozent vorzunehmen. Zuvor waren nur Erhöhungen der Höchstwerte um 10 Prozent möglich.

Von der erweiterten Kompetenz hatte die Bundesnetzagentur bereits am 27. Dezember für die bevorstehenden Ausschreibungen für Windenergie an Land und Aufdach-Solaranlagen Gebrauch gemacht. Für Onshore-Wind stieg der Gebotswert für 2023 auf 7,35 ct/kWh und für Dach-PV auf 11,25 ct/kWh.

Die neuerliche Festlegung gilt für die Ausschreibungen im Jahr 2023 und damit bereits für den Gebotstermin zum 1. März 2023 für Freiflächen-PV. Die Bundesnetzagentur strebe an, auch bei weiteren Technologien in den Ausschreibungen für ausgewogene Rahmenbedingungen zu sorgen, erläuterte Müller. Die Festlegung wird im nächsten Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Die Festlegung des Höchstwerts  kann im Internet abgerufen werden.
 
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Montag, 23.01.2023, 12:01 Uhr

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