Quelle: Fotolia / Wolfgang Jargstorff
BIOMASSE UND -METHAN:
Höchst­wer­te für Ausschreibungen 2026­ festgelegt
Die Bundesnetzagentur hat zwei Festlegungen für die Höchstwerte für Ausschreibungen von Biomasse- und Biomethananlagen im Jahr 2026 veröffentlicht.
Laut der Festlegung der Bundesnetzagentur vom 20. Februar beträgt der Höchstwert für neue Biomasseanlagen 19,43 Cent/kWh, der für bestehende Biomasseanlagen 19,83 Cent/kWh. Für Biomethananlagen wird ein Höchstwert von 23,13 Cent/kWh festgelegt. „Durch die hohe Beteiligung an den letzten Biomasseausschreibungen können wir die Höchstwerte aus dem
letzten Jahr...
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Freitag, 20.02.2026, 11:27 Uhr
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