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Enerige & Management > Wasserstoff - Hochlaufentgelt fürs H2-Kernnetz liegt für 30 Jahre fest
Quelle: Shutterstock / petrmalinak
WASSERSTOFF:
Hochlaufentgelt fürs H2-Kernnetz liegt für 30 Jahre fest
Die Bundesnetzagentur hat das Hochlaufentgelt für das Wasserstoff-Kernnetz auf den Euro genau festgelegt. So soll Planungssicherheit für Betreiber und Nutzer herrschen.
 
Die Bundesnetzagentur hat das Hochlaufentgelt für das künftige Wasserstoff-Kernnetz auf 25 Euro pro Kilowattstunde pro Stunde und Jahr (kWh/h/a) festgelegt. Das teilte die Behörde am 14. Juli in Bonn mit. „Wir schaffen Planungssicherheit für alle Marktbeteiligten und ermöglichen den Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz zu einem angemessenen Preis“, erläuterte der Präsident der Behörde Klaus Müller.

Das Hochlaufentgelt ist ein bundesweit einheitlicher Tarif, den alle Kunden des Wasserstoff-Kernnetzes sowohl für die Einspeisung als auch für die Ausspeisung von Wasserstoff zahlen müssen. Nach Anspruch der Bundesnetzagentur soll das Entgelt die Kosten für das Netz bis zum Jahr 2055 einspielen. Gleichzeitig müsse der Tarif jedoch so bemessen sein, dass er für die Marktteilnehmer wirtschaftlich tragfähig bleibe.

Preis nach Analysen festgelegt

Der nun festgesetzte Preis sei das Ergebnis umfangreicher Analysen. Die Behörde will gemeinsam mit externen Gutachtern verschiedene Szenarien zur Entwicklung des Wasserstoffmarkts untersucht haben. Darin seien sowohl die voraussichtlichen Kosten für Bau und Betrieb der Netzinfrastruktur als auch die erwartete Nachfrage nach Transportkapazitäten eingeflossen. Diese Entwicklungen hingen jedoch nicht allein von marktwirtschaftlichen Faktoren ab, sondern würden auch maßgeblich durch den politischen Rahmen beeinflusst, so die Bundesnetzagentur.

Das Hochlaufentgelt wird laut der Behörde zwar jährlich an die allgemeine Geldwertentwicklung angepasst. Sonst soll es jedoch bis zum Jahr 2055 unverändert bleiben. Allerdings prüft die Bundesnetzagentur den festgelegten Satz alle drei Jahre. Dabei analysiert sie, ob das Entgelt weiterhin ausreicht, um das sogenannte Kostenallokationskonto bis 2055 auszugleichen.

Außerdem müsse der Tarif auch künftig marktgängig bleiben. Sollte es erhebliche Abweichungen bei den Rahmenbedingungen geben, kann die Behörde das Hochlaufentgelt nach oben oder unten anpassen.
  Langfristige Absicherung

Hintergrund der aktuellen Entscheidung ist der Beschluss WANDA, den die Bundesnetzagentur im Juni 2024 erlassen hat. Mit diesem Beschluss wurde ein intertemporaler Kostenallokationsmechanismus für das Wasserstoff-Kernnetz eingeführt. Dieser Mechanismus soll das Ungleichgewicht ausgleichen, das in der Anfangsphase zwischen einer zunächst geringen Nachfrage nach Wasserstoff-Transportkapazitäten und gleichzeitig hohen Kosten für den Aufbau der Netzinfrastruktur entsteht.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur verhindert dieser Mechanismus, dass in den ersten Jahren des Netzbetriebs besonders hohe Entgelte fällig werden, die potenzielle Nutzer abschrecken könnten. Denn zu Beginn liegt das Hochlaufentgelt unterhalb des eigentlich kostendeckenden Niveaus. Netzbetreiber erzielen dadurch zunächst Mindererlöse, die auf einem speziellen Kostenallokationskonto verbucht werden. 

Diese Verluste sollen in späteren Jahren durch höhere Einnahmen kompensiert werden. Dann wird das Hochlaufentgelt über dem eigentlichen Kostenbedarf liegen und sogenannte Mehrerlöse generieren. Ziel sei es, die Finanzierung des Netzes langfristig sicherzustellen, ohne den Markthochlauf des Wasserstoffsektors in der frühen Phase zu gefährden, heißt es von der Bundesnetzagentur.

Die Bundesnetzagentur kündigte an, die Entwicklungen auf dem Wasserstoffmarkt weiterhin eng zu beobachten. Künftige Anpassungen des Hochlaufentgelts könnten erforderlich werden, falls sich die Nachfrage anders entwickelt als bislang prognostiziert oder sich politische Rahmenbedingungen ändern.

Die Festlegung zum H2-Entgelt  ist im Internet im Wortlaut veröffentlicht.

Hintergrund zum H2-Kernnetz

Derzeit gilt das Wasserstoff-Kernnetz als zentrales Element der Energiewende in Deutschland. Es soll künftig Regionen mit hoher Erzeugung von grünem Wasserstoff, etwa aus Offshore-Windparks, mit Industriezentren und großen Verbrauchern verbinden.

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, Wasserstoff als klimaneutralen Energieträger insbesondere in Sektoren einzusetzen, die schwer elektrifizierbar sind, wie etwa die Stahl-, Chemie- oder Zementindustrie.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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