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Enerige & Management > Politik - Heizungsgesetz droht vor Sommerpause liegen zu bleiben
Quelle: Fotolia / ChaotiC PhotographY
POLITIK:
Heizungsgesetz droht vor Sommerpause liegen zu bleiben
Ob die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) es noch vor der Sommerpause durch den Bundestag schafft, ist weiter unsicher. Ohne rechtzeitige Vorlage noch in dieser Woche eher nicht.
 
Der Chef des Bundestags-Energieausschusses, Klaus Ernst (Linke), hat den engen Zeitplan für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) kritisiert. Sollte der neu formulierte Gesetzentwurf nicht bis 30. Juni vorliegen, werde er die für 3. Juli geplante Expertenanhörung absagen, drohte er.

Ohnehin stellte der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann einen Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht. Er will per einstweiliger Anordnung erreichen, dass die Abgeordneten den GEG-Entwurf mindestens 14 Tage vor der Abstimmung schriftlich vorgelegt bekommen. Damit wäre eine Verabschiedung vor der Sommerpause unmöglich, die nach dem 7. Juli beginnt.

In der Nacht zum 27. Juni hatten sich die Fraktionsspitzen der Ampelkoalition auf Kompromisse im GEG verständigt, die nun in den Gesetzentwurf eingearbeitet werden müssen (wir berichteten). Die Opposition hatte die neue Fassung bis spätestens 29. Juni verlangt. Die Ampel-Koalition habe sie aber erst für den folgenden Vormittag zugesagt.

Sollte sie bis 29. Juni nachmittags nicht vorliegen, sei die Anhörung nicht mehr sinnvoll vorzubereiten, erklärte Ernst. „Diese Regierung missachtet zunehmend Parlamentsrechte“, kritisierte er.

Kernaussagen der Einigung

Die Ampel-Fraktionen hatten sich über ihren Kompromiss zufrieden gezeigt. „Es ist gelungen, eine Einigung zu erzielen, die Klimaschutz, Technologieoffenheit und sozialen Ausgleich verbindet“, hatten die Fraktionsvize der SPD, der Grünen und der FDP mitgeteilt. Der bereits vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sah vor, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Ökoenergie betrieben werden muss. Damit soll die Wärmewende vorangebracht werden, als Beitrag, um die Klimaschutzziele zu erreichen.
  Es sollen keine funktionierenden Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden müssen. Außerdem sollen defekte Heizungen repariert werden dürfen. Eine Ampel-Spitzenrunde hatte sich Mitte Juni auf "Leitplanken" verständigt, die den ursprünglichen GEG-Entwurf abmilderten. Demnach soll zuerst die kommunale Wärmeplanung bis 2026 in Großstädten und 2028 deutschlandweit ermitteln, wo Wärmenetze oder klimafreundliche Gase zum Heizen zur Verfügung stehen und wo Hausbesitzer selbst agieren müssen.

Nur in Neubaugebieten sollen die Regelungen des GEG schon von Januar 2024 an gelten. Hier besteht die Freiheit, Bioenergie, Geothermie, Solarenergie oder Strom in einer Wärmepumpe einzusetzen. Dafür gibt es Förderungen vom Staat, die einkommensabhängig bis zu 70 Prozent der Kosten decken sollen. Zudem gibt es Zuschüsse zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Donnerstag, 29.06.2023, 16:06 Uhr

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