• Energiekomplex mit Abgaben
  • Bitkom-Studie zeigt großes Interesse an Smart Metern
  • Landwirte und Amprion schaffen einheitliche Regeln für Erdkabel
  • Hausbesitzer wollen weiter in Energiewende investieren
  • Jetzt tindern Stromversorger, Supermärkte und E-Flottenbetreiber
  • Österreich: Ökostrom bei 94 Prozent der Bedarfsdeckung
  • Aiwanger fordert Erhalt des Speichers Breitbrunn
  • Fraunhofer warnt vor Wasserstoff im Heizungskeller
  • Großspeicher für Soltau
  • Techem sieht Wärmewende nur durch Technik erreichbar
Enerige & Management > Regulierung - Grünes Licht für zusätzliche systemstützende Maßnahmen
Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
REGULIERUNG:
Grünes Licht für zusätzliche systemstützende Maßnahmen
Die Bundesnetzagentur hat heute den Systemstabilitätsbericht 2025 der Übertragungsnetzbetreiber veröffentlicht. In ihrer Bewertung unterstützt sie deren Forderungen.
 
Die Bundesnetzagentur befürwortet die entschlossene Umsetzung der Empfehlungen, die die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in ihrem kürzlich vorgelegten Systemstabilitätsbericht an den Regulierer vorgeschlagen haben. Das teilte die Behörde anlässlich ihrer am 31. Juli ebenfalls veröffentlichten Bewertung mit. Präsident Klaus Müller erklärte: „Unser Ziel ist es, die hohe Zuverlässigkeit des deutschen Stromsystems auch in Zukunft zu sichern.“

Die ÜNB tragen bei Strom die Systemverantwortung. Ihre Empfehlungen adressieren auch weitere Akteure und umfassen unter anderem Anpassungen in internationalen, supranationalen und deutschen technischen Regelwerken. Das betrifft zum einen technische Anforderungen an Anlagen im Stromnetz. Diese müssen zur Stabilität beitragen, etwa durch regelbare Blindleistung und Momentanreserve. 

Konkrete Anpassungsmaßnahmen

Konkret geht es um die schnelle Überarbeitung der Netzkodizes „Requirements for Generators“, „Demand Connection“ und „High Voltage Direct Current“ (HVDC) durch die Europäische Kommission. Anpassungen sind zum anderen im Zusammenspiel von Netzbetrieb und Marktprozessen notwendig. Hier geht es zum Beispiel darum, Erzeugungsüberschüsse durch geeignete Marktsignale und -anreize zu vermeiden, damit sie nicht im Netzbetrieb aufgefangen werden müssen. 

Erforderlich sind aus Sicht der ÜNB und der Behörde auch die Anpassung des Systemschutzplans und der Konzepte für den Netzwiederaufbau durch die Übertragungsnetzbetreiber.

Die Bundesnetzagentur sieht sich durch den Systemstabilitätsbericht in ihrer Auffassung bestätigt, dass es schnell einer gesetzlichen Grundlage für den Zubau flexibler Back-up-Kraftwerke bedarf, die zugleich Anforderungen an deren systemstabilisierende Eigenschaften umfasst.
  Die Behörde wird anhand weiterer Untersuchungen stabilitätserhöhende Netzbetriebsmittel - wie rotierende Phasenschieber und Static Synchronous Compensators (Statcom) - prüfen und im Netzentwicklungsplan (NEP) bestätigen.

Stromsystem für Energiewende ertüchtigen

Im Systemstabilitätsbericht wird kontinuierlich in einem Zwei-Jahres-Turnus untersucht, wie robust das deutsche Stromsystem gegenüber Störungen ist. Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, den Bericht und den beschriebenen Handlungsbedarf zu bewerten und mit eigenen Untersuchungen zu ergänzen.

Der Systemstabilitätsbericht 2025 der ÜNB und die Bewertung der Bundesnetzagentur  stehen im Internet bereit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
+49 (0) 151 28207503
eMail
facebook
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 31.07.2025, 14:09 Uhr

Mehr zum Thema