Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hat am 22. September Eckpunkte für die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG)
vorgelegt (wir berichteten). Das Gesetz soll nach dem Zeitplan des Ministeriums im ersten Quartal 2027 in Kraft treten. Auf
dem Kongress des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) am 23. September in Berlin wurde vor allem über die künftige
Förderung kleiner KWK-Anlagen diskutiert. Der Verband beging zugleich sein 25-jähriges Bestehen.
B.KWK-Präsident Andreas Rimkus begrüßte grundsätzlich, dass die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in den Eckpunkten des Ministeriums
weiterhin eine Rolle spielt. „Das Wichtigste ist, dass die KWK in ihrer Bedeutung anerkannt wird“, sagte Rimkus. Gleichzeitig
forderte er Änderungen an den geplanten Regelungen. Insbesondere dürfe die Sonderförderung für Anlagen mit einer elektrischen
Leistung von weniger als 50 kW nicht entfallen.
KWK-Anlagen könnten außer zur Wärmeversorgung zur Stromversorgungssicherheit während sogenannter Dunkelflauten beitragen.
„Wir helfen über den Winter und entlasten die Netze“, sagte Rimkus. Mit biogenen Gasen oder Wasserstoff könne die KWK langfristig
dekarbonisiert werden.
Union will KWK weiter berücksichtigen
Auch Lars Rohwer, CDU-Bundestagsabgeordneter und Mitglied im Energieausschuss, sagte: „Die KWK ist für mich ein unverzichtbares
Element der Energieversorgung“. Als Berichterstatter der Unionsfraktion habe er sich für die Berücksichtigung der KWK im Gebäudemodernisierungsgesetz
(GModG) eingesetzt. Auch im Wärmenetzpaket, das derzeit zwischen den Ministerien beraten werde, solle die KWK berücksichtigt
werden. Rohwer sprach sich zudem für eine Erhöhung und Verstetigung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) aus.
Auch die kommunale Wärmeplanung werde Auswirkungen auf die KWK-Branche haben, da Wärmenetze dauerhaft mit Wärme versorgt werden
müssten. Ob kleine KWK-Anlagen tatsächlich wieder in den Förderrahmen des neuen KWKG aufgenommen werden, konnte Rohwer allerdings
nicht zusagen.
In einer Podiumsdiskussion mit Joachim Maier, CEO des Motorenherstellers Jenbacher, Andre Eid aus dem BMWE, Johanna Riggert,
Partnerin der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH), und Christoph Zeis, CEO der Energie-Dienstleistungs-Gesellschaft (EDG), wurde
die unterschiedliche Bewertung deutlich.

Quelle: Susanne Harmsen
Zeis forderte aus Sicht eines Projektierers, die Förderung kleiner Anlagen beizubehalten. Die EDG installiere solche Anlagen
vor allem in Krankenhäusern, Schulen und Quartieren. Dort seien sie eine effiziente Lösung für die Wärmeversorgung und könnten
zugleich das Stromnetz flexibel unterstützen. „Wenn der Zuschuss wegfällt, ist die kleine KWK tot“, befürchtet Zeis.
Rohwer verwies ebenfalls auf die Resilienz dezentraler Anlagen. Kleine KWK-Einheiten könnten bei technischen Ausfällen oder
Anschlägen die Auswirkungen auf die Energieversorgung begrenzen. Die Bedeutung solcher Lösungen nehme angesichts zunehmender
Risiken für die Energieinfrastruktur zu, sagte der CDU-Politiker.
BMWE sieht begrenzten Systembeitrag
Eine andere Perspektive vertrat Andre Eid aus dem BMWE. Langfristig leisteten kleine Anlagen aus Sicht des Ministeriums keinen
ausreichend großen Beitrag zum Gesamtsystem. Die derzeit installierte KWK-Leistung von rund 43.000 MW könne nach seiner Einschätzung nicht vollständig erhalten bleiben. Die verfügbaren Fördermittel müssten auch für Wärmenetze
und die Dekarbonisierung eingesetzt werden.
Eid verwies dabei auf die Förderung kleiner Photovoltaikanlagen. Wenn Anlagen mit 25 kW Leistung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) herausgenommen würden, sei es aus seiner Sicht schwer zu vermitteln,
kleine fossile KWK-Anlagen weiterhin zu fördern.
Joachim Maier von Jenbacher argumentierte dagegen, gerade kleine KWK-Anlagen seien ein Bereich mit hohem Innovationspotenzial.
Viele Anlagen könnten bereits mit Wasserstoff betrieben werden. Zudem sei nicht nachvollziehbar, wenn die Förderung der Wärmeerzeugung
deutlich niedriger ausfalle als die Förderung nach dem StromVKG, sagte Maier. KWK-Anlagen könnten gleichzeitig Strom und Wärme
bereitstellen.
Johanna Riggert von BBH bewertete die geplante KWKG-Novelle grundsätzlich als Perspektive für die Branche. Damit zeichne sich
nach dem drohenden Auslaufen des bestehenden Förderrahmens Ende 2026 wieder eine längerfristige Grundlage ab. Gleichzeitig
führe die Neuregelung zu einem Wandel in der Branche. Viele Projekte müssten auf Grundlage der neuen Rahmenbedingungen neu
bewertet werden. (sh)
Mittwoch, 23.09.2026, 15:28 Uhr
teilen
teilen
teilen
teilen
Auf und Ab bei der Direktvermarktung zum November hin