• Energiepreise überwiegend fester, wenn auch wenig spektakulär
  • FEED-Studie für 600-MW-Elektrolyseur
  • Die MAN-Großmotoren heißen jetzt anders
  • Gazprom beerdigt stillschweigend Pläne in der Türkei
  • EU plant offenbar flexibles Klimaziel für 2040
  • Finanzminister: Investitionsfonds noch im Juni im Kabinett
  • Bund will Monitoring des gesamten Energiesystems
  • Milliardenförderung durch Klimaschutzverträge
  • Gericht verpflichtet Senec zu Austausch bei PV-Speicher
  • Urteil: Mainova-Rechenzentrum müsste eigentlich privat sein
Enerige & Management > Politik - Gesetz zur Erneuerbaren-Richtlinie teilweise aufgeschoben
Quelle: Fotolia / ChaotiC PhotographY
POLITIK:
Gesetz zur Erneuerbaren-Richtlinie teilweise aufgeschoben
Der Bundestagsausschuss für Energie hat nur in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze die Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes angenommen. Andere Teile wurden aufgeschoben.
 
Am 3. Juli hat der Bundestagsausschuss für Energie und Klima das Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie beraten. Es wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP nur in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze mit der Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes angenommen. Die Oppositionsfraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Gruppe Die Linke stimmten dagegen. Übrige Teile des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie sollen erst später beschlossen werden.

Zur Begründung der Abtrennung der Entscheidung über den Bundesbedarfsplan und dessen Änderung hieß es: „In den Bundesbedarfsplan werden weitere Vorhaben losgelöst von der folgenden turnusmäßigen Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes vorgelagert aufgenommen.“ Die Entscheidung wurde vorgezogen, um weitere Verzögerungen im Stromnetzausbau zu vermeiden. Die neu in den Plan aufgenommenen Vorhaben werden mit den bereits in Planung befindlichen Vorhaben 81 und 82 gebündelt.

Die Bundesnetzagentur habe im Rahmen der Prüfung des Netzentwicklungsplans Strom 2023-2037/2045 die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf der Vorhaben geprüft. Zudem habe die Behörde für die betroffenen Vorhaben eine vorläufige Auswertung des Umweltberichts erstellt. Diese Auswertung sei bei der Entscheidung berücksichtigt worden. Hierdurch werde eine wirksame Umweltvorsorge sichergestellt. Damit die Vorhabenträger schnellstmöglich einen Antrag auf Planfeststellung stellen können, sei eine frühzeitige Aufnahme der Vorhaben in das Bundesbedarfsplangesetz erforderlich, so die Begründung des Ausschusses.
 
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
+49 (0) 151 28207503
eMail
facebook
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 04.07.2024, 11:37 Uhr

Mehr zum Thema