• Frankreichs Rechte treiben deutschen Strompreis nach oben
  • Bund und Länder bürgen für Konverterbau
  • Entflechtungsdiskussion für Fernwärme bremst Wärmewende
  • Bayern will früher ans Netz
  • Werl bekommt neuen Geschäftsführer
  • Deutsche PPA-Preise bleiben im Juni konstant
  • Stadtwerke Bonn schütten trotz Konzern-Minus aus
  • Urban Keussen verlässt EWE
  • Lichtblick blickt zufrieden auf das Geschäftsjahr 2023/24
  • Österreich: GCA zuversichtlich bezüglich Pipeline-Ausbau
Enerige & Management > Klimaschutz - Gebote für Klimaschutzverträge gesucht
Quelle: Fotolia
KLIMASCHUTZ:
Gebote für Klimaschutzverträge gesucht
Das erste Gebotsverfahren für Klimaschutzverträge über insgesamt vier Milliarden Euro startet. Unternehmen können sich auf Förderungen für eine klimafreundlichere Produktion bewerben.
 
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 12. März das erste Gebotsverfahren des Förderprogramms Klimaschutzverträge gestartet. Unternehmen der energieintensiven Industrie, die erfolgreich am vorbereitenden Verfahren im Sommer 2023 teilgenommen haben, können sich innerhalb der nächsten vier Monaten um eine 15-jährige Förderung ihrer großen Transformationsprojekte bewerben. Das Fördervolumen beläuft sich auf insgesamt vier Milliarden Euro. Die Zuschläge sollen danach an die kosteneffizientesten Bieter gehen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) nannte dies einen guten Tag für den Industriestandort Deutschland, den Klimaschutz und nachhaltige Arbeitsplätze. „Mit den Klimaschutzverträgen fördern wir erstens moderne, klimafreundliche Industrieanlagen von morgen“, sagte er vor Journalisten. Dadurch entstünden neue Technologien, Wertschöpfungsketten und Infrastrukturen. „Das hilft zweitens der Industrie weltweit dabei, auf klimafreundliche Produktion umzuschalten“, hofft Habeck. Die Klimaschutzverträge setzten auch international neue Standards für eine effiziente und bürokratiearme Förderung.

350 Millionen Tonnen Emissionen vermeiden

Die Klimaschutzverträge sollen moderne, klimafreundliche Produktionsverfahren in den energieintensiven Industriebranchen anstoßen, zum Beispiel in der Papier-, Glas-, Stahl- und Chemieindustrie. Allein die geförderten Anlagen aus der ersten Gebotsrunde sollen mehrere Millionen Tonnen CO2 einsparen. Deutschland ist der erste EU-Mitgliedstaat, der eine Förderung durch Klimaschutzverträge an den Start bringt. Das neue und innovative Förderinstrument hatte zuvor erfolgreich das beihilferechtliche Genehmigungsverfahren durch die Europäische Kommission durchlaufen.

Dafür gleichen Klimaschutzverträge dort, wo klimafreundliche Produktionsverfahren gegenwärtig noch nicht konkurrenzfähig betrieben werden können, die Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Verfahren aus – für eine Laufzeit von 15 Jahren. Insgesamt sollen Emissionen in Höhe von rund 350 Millionen Tonnen CO2 über die Laufzeit des Förderprogramms bis 2045 vermieden werden. Dies entspricht Treibhausgasreduktionen von bis zu 20 Millionen Tonnen im Jahr, also etwas über einem Drittel des Sektorziels für die Industrie für das Jahr 2030.

Forderungen von Verbänden

Auch Produktionsanlagen und Pipelines für Wasserstoff sollen durch die Klimaschutzverträge angereizt werden. Zahlreiche Staaten innerhalb und außerhalb der Europäischen Union wollen in nächster Zeit vergleichbare Förderinstrumente auflegen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßte den Start der Ausschreibungen. BDI-Präsident Siegfried Russwurm forderte zugleich, die Bundesregierung müsse die Finanzierung der Klimaschutzverträge für die kommenden Jahre absichern.

Martin Kaiser, geschäftsführender Vorstand von Greenpeace Deutschland, forderte scharfe Kriterien für die Verträge. Förderung sollte nur an Unternehmen gehen,
„die CO2 gar nicht erst entstehen lassen − etwa, indem sie moderne Technik und saubere Energien einsetzen“. Falls die Verträge rein marktwirtschaftlich diejenigen belohnen, die das meiste CO2 für das kleinste Geld sparen, „ketten die Verträge das Land an alte, klimaschädliche Technologien“, befürchtet Kaiser. Auch gefährliche Scheinlösungen wie die Verpressung von CO2 (CCS) oder Wasserstoff aus Erdgas sollten nicht gefördert werden.

Die Gebote können über das Förderportal des Bundes „Easy-Online“ eingereicht werden. Unternehmen können sich mit konkreten Einzelfragen an fragen@klimaschutzvertraege.info wenden.

Die Förderrichtlinie  steht auf den Seiten des BMWK im Internet bereit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
+49 (0) 151 28207503
eMail
facebook
© 2024 Energie & Management GmbH
Dienstag, 12.03.2024, 12:44 Uhr

Mehr zum Thema