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Enerige & Management > Mobilität - Förderung für Neubau von Betankungsschiffen für LNG ausgeschrieben
Quelle: Fotolia / lassedesignen
MOBILITÄT:
Förderung für Neubau von Betankungsschiffen für LNG ausgeschrieben
Das Bundeswirtschaftsministerium startet eine Förderung für den Neubau von Betankungsschiffen für LNG und erneuerbare Kraftstoffe. Dafür stehen 86 Mio. Euro von 2022 bis 2024 bereit.
 
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) will den Neubau von Betankungsschiffen für LNG und erneuerbare Kraftstoffe fördern. Dafür stehen in den Jahren 2022 bis 2024 insgesamt 86 Mio. Euro bereit. „Damit leisten wir eine weitere wichtige Unterstützung zur Bewältigung der Folgen der Covid-19-Pandemie in der maritimen Industrie“, schreibt das Ministerium. Zum anderen sorge die Förderung für mehr Klimaschutz in der Schifffahrt.

Es sollten Anreize zur Nutzung alternativer Kraftstoffe gesetzt werden, damit die Luftschadstoffemissionen in der Schifffahrt sinken. Die erforderliche Förderrichtlinie wurde am 26. Oktober im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Schifffahrtsbranche befindet sich aufgrund der Umwelt- und Klimaschutzanforderungen in einer Umbruchphase. Langfristig sollen in der Schifffahrt alternative Kraftstoffe zum Einsatz kommen, um die Emissionen in der Schifffahrt zu senken.

Antrag läuft über das Bafa

Über die Förderung soll die Zahl der Betankungsschiffe erhöht werden und damit die zur Verfügung stehende Infrastruktur für die Betankung mit alternativen Kraftstoffen verbessert werden, um so auch deren Nutzungsgrad zu vergrößern. Die Betankungsschiffe sollen flexibel in Seehäfen oder an Umschlag- und Liegeplätzen in Deutschland und im Rest der EU zum Einsatz kommen. Die Förderung trage damit auch zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben bei, die die EU Mitgliedstaaten zum Ausbau der Betankungsinfrastruktur für alternative Kraftstoffe verpflichten.

Unternehmen können über eine Projektlaufzeit von maximal drei Jahren mit bis zu 40 % gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Neubauvorhaben bei einer Werft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland beauftragt und in der EU gefertigt werden.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) setzt als vom BMWi beauftragte Bewilligungsbehörde die Förderrichtlinie um. Erster Stichtag für die Antragstellung ist der 31. Januar 2022.

Informationen zur Antragsstellung  stehen auf dem Bafa-Internetauftritt bereit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Mittwoch, 27.10.2021, 14:12 Uhr

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