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Quelle: E&M
E&M-PODCAST:
Flexible Gasnetze brauchen flexible Gesetze
Mit dem Verzicht auf fossilen Brennstoffe stehen die Gasnetze vor der Stilllegung oder Umnutzung für klimafreundliche Moleküle. Eine VKU-Studie skizziert einen Rechtsrahmen dafür.
 
Im Zuge der Wärmewende soll spätestens 2045 kein fossiles Gas mehr in Deutschland verbrannt werden, weder für die Produktion noch zum Heizen. Was wird dann mit den 550.000 Kilometer langen Gasverteilnetzen? Mit dieser Frage setzte sich der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) auseinander. Denn zwei Drittel der Gasverteilnetze gehören Stadtwerken. Noch wird jede zweite Wohnung in Deutschland mit Gas beheizt. In den kommenden 20 Jahren muss sich das ändern.

Technisch ließen sich die vorhandenen Gasnetze durchaus umrüsten für grüne Gase, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Das könnte zum Beispiel Wasserstoff aus erneuerbarem Strom sein oder Biomethan, etwa aus der Abfall- oder Abwasserentsorgung oder aus nachwachsender Biomasse. Auch als Speicher seien die Netze weiter wertvoll. Stilllegen oder Umnutzen? "Die Transformation hängt von den örtlichen Bedingungen ab", betonte Liebing. Wie ein flexibler rechtlicher Rahmen aussehen könnte, untersuchte die Kanzlei Becker-Büttner-Held im Auftrag des VKU.

Gesprächspartner:

  • Christian Dessau, Rechtsanwalt bei Becker-Büttner-Held
  • Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer
 
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