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Enerige & Management > Wärme - Fast jede zweite Kommune startet Wärmeplanung
Quelle: BBSR
WÄRME:
Fast jede zweite Kommune startet Wärmeplanung
Knapp die Hälfte aller Gemeinden in Deutschland hat laut Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) mit einer kommunalen Wärmeplanung begonnen.
 
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in Bonn hat eine Analyse zum Stand der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht. Demnach haben bis Anfang Mai dieses Jahres 5.085 Gemeinden in Deutschland damit begonnen, Wärmepläne zu erstellen. Das entspricht 47 Prozent aller Gemeinden. Weitere 488 Kommunen, also rund 4,5 Prozent, haben ihre Wärmepläne bereits fertiggestellt. 

Nach Berechnungen des BBSR leben inzwischen mehr als 60 Prozent der Bevölkerung in Kommunen, die an einer Wärmeplanung arbeiten oder diese bereits abgeschlossen haben. „Gemessen an den gesetzlichen Fristen ist dieser Stand als deutlicher Fortschritt zu bewerten“, so das Bundesinstitut. Die 20-seitige Analyse betrachtet die Bundesländer konkret.

Baden-Württemberg mit Vorsprung

Besonders weit ist demnach Baden-Württemberg, wo knapp ein Viertel der Gemeinden bereits fertige Wärmepläne vorlegen konnten. Hintergrund ist die dort früh eingeführte landesrechtliche Verpflichtung. Bundesweit zeigt sich, dass auch viele kleinere Kommunen mit unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern schon mit der Planung begonnen haben, obwohl sie gesetzlich erst bis Mitte 2028 dazu verpflichtet wären. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmepläne dagegen bis Mitte 2026 vorlegen.

Die Wärmeplanung ist im Wärmeplanungsgesetz (WPG) geregelt, das am 1. Januar 2024 in Kraft trat. Es verpflichtet die Länder, flächendeckende Wärmepläne zu ermöglichen. Die meisten Länder übertragen die Aufgabe an die Kommunen. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden künftig wissen, ob ein Anschluss an ein Wärmenetz vorgesehen ist oder ob sie auf dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen setzen müssen.
  Bereits vor Einführung des WPG hatten einzelne Bundesländer eigene Regelungen erlassen und Förderprogramme gestartet. Zudem hatte der Bund 2022 mit einer Impulsförderung rund 3.330 Kommunen dazu bewegt, freiwillig mit der Wärmeplanung zu beginnen. Mit dem Bundesgesetz wurde daraus eine verpflichtende Vorgabe.
 
Stand der kommunalen Wärmeplanung nach Bundesländern
(Für Vollansicht bitte auf die Tabelle klicken)
Quelle: BBSR

Finanzierung von Bund und Ländern

Die Finanzierung erfolgt teils über Bundesmittel, teils über Landesregelungen. Rund ein Drittel der Kommunen erhielt Unterstützung aus Bundesmitteln, weitere Zahlungen wurden über Landesprogramme oder Ausgleichszahlungen abgewickelt. Zusätzlich stellt der Bund 500 Millionen Euro bereit, die in fünf Jahresscheiben an die Länder verteilt werden. Die Verteilung an die Kommunen erfolgt nach unterschiedlichen Mechanismen, etwa als Pauschale in Nordrhein-Westfalen oder über Antragsverfahren wie in Bayern.

Nach Einschätzung des BBSR hat die Wärmeplanung seit 2024 spürbar an Dynamik gewonnen. Die gesetzliche Verpflichtung habe für mehr Sensibilisierung gesorgt und einen langfristigen Planungshorizont eröffnet, der für mehr Sicherheit bei Kommunen, Wirtschaft und privaten Haushalten sorge.

Allerdings sei die reine Zahl an Wärmeplänen nur ein erster Schritt. Entscheidend werde in den kommenden Jahren die Qualität der Pläne sein, betont das Institut. Nur wenn die Konzepte als tragfähige Grundlage für konkrete Maßnahmen dienten, könnten sie wirksam zur Umsetzung der Wärmewende beitragen.

Die Analyse des BBSR zur Wärmeplanung  steht im Internet zum Download bereit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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