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Quelle: Fotolia
KLIMASCHUTZ:
Exportförderung bekommt Klimaschutz-Zügel
Die Bundesregierung richtet die staatliche Exportförderung mit neuen Leitlinien stärker am Klimaschutz aus. Kreditgarantien soll es nur noch in Ausnahmen für fossile Energien geben.
 
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) veröffentlichte am 24. Juli neue Leitlinien für die staatliche Exportförderung. In einem Ampelsystem werden dafür rote, grüne und weiße Projekte unterschieden. In der roten Kategorie sollen Geschäfte nicht mehr durch Exportkreditgarantien abgesichert werden. Dazu zählen fossile Energieprojekte wie Kohlekraftwerke oder Ölförderung.

Eine Ausnahmeregel soll es aber bis Ende 2025 bei Projekten zur Erschließung neuer Gasvorhaben geben. Hier gehe die Sicherung der Versorgung vor Klimaschutz, so das BMWK.

Die Leitlinien betreffen die drei Sektoren Energie, Industrie und Transport. Sie sind nach Angaben des Ministeriums in der Bundesregierung abgesprochen und gehen nun in die Konsultation mit Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Umweltverbänden. Projekte müssten mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommen zur Begrenzung der Erderwärmung kompatibel sein. Umstritten ist seit langem, ob die Bundesregierung die Entwicklung von Gasfeldern im Senegal unterstützen soll.

Greenpeace kritisiert Ausnahmen für Erdgas

Die vorgesehenen Ausnahmen in den Leitlinien würden die völkerrechtlich bindenden Klimaabkommen von Paris und Glasgow brechen, kritisierte Martin Kaiser, geschäftsführender Vorstand von Greenpeace Deutschland. Angesichts der klimabedingten Wetterextreme sei es falsch, dass die Ampelparteien dem Druck von Kanzler Olaf Scholz (SPD) nachgeben und Exportgarantien für Gasbohrungen und -infrastruktur im Senegal ermöglichen wollten. „Offenbar soll der Klimaschutz wieder deutschen Industrieinteressen geopfert werden“, erklärte Kaiser.

Grüne Sektoren bekommen höhere Kreditdeckung

In den drei Sektoren sollen Exporte von grünen Technologien durch Deckungserleichterungen angereizt und intensiviert werden, so das Ministerium. Zur grünen Kategorie für besonders förderungswürdige Technologien gehören Wind- und Solarenergie sowie Wasserstoff-Erzeugung aus erneuerbaren Quellen. Diese sollen künftig erleichterte und attraktivere Deckungskonditionen bekommen. So werde die Deckungsquote bei der Finanzkreditdeckung für die wirtschaftlichen und politischen Risiken von 95 auf 98 Prozent erhöht.

In der weißen Kategorie gelten die bisherigen Konditionen unverändert weiter. Darunter fallen sollen zum Beispiel Projekte, die der Stilllegung fossiler Energieinfrastruktur dienen, also etwa von Kohlekraftwerken. „In besonderen Einzelfällen“ seien hier auch Förderungen für Projekte zur Erschließung neuer Gasvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen bis Ende 2025 möglich.

Mit Exportkreditgarantien als Instrument der staatlichen Außenwirtschaftsförderung können Unternehmen vor wirtschaftlich und politisch bedingten Zahlungsausfällen geschützt werden. Die nun vorgelegten Leitlinien enthalten Entscheidungskriterien für die Übernahme von Exportkreditgarantien und legen laut Ministerium „erstmals einen klimapolitischen Maßstab“ an. Im Bereich der erneuerbaren Energien betrug das Deckungsvolumen der Exportkreditgarantien im Jahr 2022 laut BMWK 492 Millionen Euro.

Der BMWK-Entwurf der Leitlinien für Exportkreditgarantien  steht im Internet bereit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Dienstag, 25.07.2023, 11:38 Uhr

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