POLITIK:
Experten fordern mehr Energieeinsparungen
Der Bundestagsausschuss für Energie hörte von Sachverständigen, dass das „Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen“ ehrgeiziger gestaltet werden sollte.
Derzeit wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen,
zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungs-Gesetzes“ beraten. Am 9. Oktober hörte der zuständige Bundestagsausschuss Experten dazu an. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.
Statt Unternehmensgröße soll künftig der Energieverbrauch entscheiden, ob ein Unternehmen dazu verpflichtet ist.
Kirsten Westphal vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte im Grundsatz die Umstellung der Regelungen für die Auditpflicht auf den tatsächlichen Endenergieverbrauch als Bestimmungsgröße. Die Auditpflicht soll auf die europaweit vorgegebene Grenze von 2,77 Millionen kWh angehoben werden, was ein wettbewerbliches „Level Playing Field“ in Europa schaffe. Damit würden insbesondere die Unternehmen erfasst, bei denen sinnvolle Vorschläge für wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen mit größerem Einsparpotenzial zu erwarten seien.
Die geplante Absenkung der Schwelle für die verpflichtende Einführung von Energiemanagementsystemen von 23 Millionen kWh auf 7,5 Millionen kWh führe zu einer erheblichen Erweiterung des Kreises der betroffenen deutschen Unternehmen. Kritisch merkte sie jedoch an, dass die Kosten, die den Unternehmen aus der Auditpflicht erwüchsen, vermutlich erheblich unterschätzt würden. Dazu trügen auch die zusätzlichen Anforderungen an das Audit bei, die bereits im Energieeffizienzgesetz festgeschrieben sind und daher eine unnötige Doppelbelastung darstellten.
Auch die deutlich angehobenen Zulassungsvoraussetzungen für Auditoren sehe sie kritisch, sagte Westphal. Der BDEW unterstütze Bestrebungen, eine hohe Qualität der Audits sicherzustellen, das dürfe jedoch nicht dazu führen, „dass das Angebot an Auditoren erheblich hinter dem Bedarf des Marktes zurückbleibt“. In jedem Fall solle das Gesetz schnell verabschiedet werden, mahnte Westphal abschließend, „um Rechtssicherheit und Klarheit für alle betroffenen Unternehmen zu schaffen“.
Mehr Ehrgeiz nötig
Leonard Burtscher vom Umweltinstitut München sagte, dass ihm die Energieeffizienzziele und Einsparverpflichtungen nicht weit genug gehen. Die im Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verankerten Ziele entsprächen in etwa dem aktuellen Ambitionsniveau auf EU-Ebene. Dies genüge aber nicht, um die für das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens völkerrechtlich vereinbarten Emissionsmengen einzuhalten. Daher sollte die Zielsetzung für Deutschland bei mindestens 45 Prozent Einsparung im Primärenergieverbrauch und bei 30 Prozent Einsparung im Endenergieverbrauch bis 2030 gegenüber 2008 liegen, sagte Burtscher.
Für die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) kritisierte Erik Pfeifer, dass das Änderungsgesetz nicht nur noch fehlende Vorgaben aus der europäischen Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht umsetze, sondern an einigen zentralen Stellen deutlich über die Vorgaben der europäischen Energieeffizienzrichtlinie hinausgehe. Für die Betriebe liege die systematische Steigerung der Energieeffizienz im ureigensten Interesse. Um sie unbürokratisch und praxisorientiert zu gestalten, sollten die Regelungen im Energieeffizienzgesetz zusammengefasst werden, um ein Anforderungs-Wirrwarr in der Wirtschaft zu vermeiden.
Europäische Maßstäbe anwenden
Friedrich Seefeldt vom Analyseinstitut Prognos nannte die Anpassung des Energiedienstleistungsgesetzes sachgerecht. Allerdings bleibe die Frage offen, welche weiteren konkreten Maßnahmen unternommen werden, um der Energieeffizienz den gebührenden Stellenwert in den nationalen Transformationsplänen einzuräumen und vor allem in eine dynamische Umsetzung zu kommen.
Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) warnte aus Anlass der Anhörung davor, bestehende Regelungen, darunter die gesetzlich verankerten Marktstandards für Energiemanagement infrage zu stellen. „Insgesamt bleibe der Entwurf der Bundesregierung hinter den EU-rechtlichen Anforderungen zurück“, sagte der geschäftsführende Vorstand Christian Noll. Es fehlten ausreichende Politikmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland und zur Entfesselung marktlicher Energiedienstleistungen. Eine Senkung der Auditpflicht auf das EU-Mindestniveau würde einen Rückfall hinter längst bestehende Standards bedeuten, fürchtet Noll.
Kirsten Westphal vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte im Grundsatz die Umstellung der Regelungen für die Auditpflicht auf den tatsächlichen Endenergieverbrauch als Bestimmungsgröße. Die Auditpflicht soll auf die europaweit vorgegebene Grenze von 2,77 Millionen kWh angehoben werden, was ein wettbewerbliches „Level Playing Field“ in Europa schaffe. Damit würden insbesondere die Unternehmen erfasst, bei denen sinnvolle Vorschläge für wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen mit größerem Einsparpotenzial zu erwarten seien.
Die geplante Absenkung der Schwelle für die verpflichtende Einführung von Energiemanagementsystemen von 23 Millionen kWh auf 7,5 Millionen kWh führe zu einer erheblichen Erweiterung des Kreises der betroffenen deutschen Unternehmen. Kritisch merkte sie jedoch an, dass die Kosten, die den Unternehmen aus der Auditpflicht erwüchsen, vermutlich erheblich unterschätzt würden. Dazu trügen auch die zusätzlichen Anforderungen an das Audit bei, die bereits im Energieeffizienzgesetz festgeschrieben sind und daher eine unnötige Doppelbelastung darstellten.
Auch die deutlich angehobenen Zulassungsvoraussetzungen für Auditoren sehe sie kritisch, sagte Westphal. Der BDEW unterstütze Bestrebungen, eine hohe Qualität der Audits sicherzustellen, das dürfe jedoch nicht dazu führen, „dass das Angebot an Auditoren erheblich hinter dem Bedarf des Marktes zurückbleibt“. In jedem Fall solle das Gesetz schnell verabschiedet werden, mahnte Westphal abschließend, „um Rechtssicherheit und Klarheit für alle betroffenen Unternehmen zu schaffen“.
Mehr Ehrgeiz nötig
Leonard Burtscher vom Umweltinstitut München sagte, dass ihm die Energieeffizienzziele und Einsparverpflichtungen nicht weit genug gehen. Die im Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verankerten Ziele entsprächen in etwa dem aktuellen Ambitionsniveau auf EU-Ebene. Dies genüge aber nicht, um die für das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens völkerrechtlich vereinbarten Emissionsmengen einzuhalten. Daher sollte die Zielsetzung für Deutschland bei mindestens 45 Prozent Einsparung im Primärenergieverbrauch und bei 30 Prozent Einsparung im Endenergieverbrauch bis 2030 gegenüber 2008 liegen, sagte Burtscher.
Für die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) kritisierte Erik Pfeifer, dass das Änderungsgesetz nicht nur noch fehlende Vorgaben aus der europäischen Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht umsetze, sondern an einigen zentralen Stellen deutlich über die Vorgaben der europäischen Energieeffizienzrichtlinie hinausgehe. Für die Betriebe liege die systematische Steigerung der Energieeffizienz im ureigensten Interesse. Um sie unbürokratisch und praxisorientiert zu gestalten, sollten die Regelungen im Energieeffizienzgesetz zusammengefasst werden, um ein Anforderungs-Wirrwarr in der Wirtschaft zu vermeiden.
Europäische Maßstäbe anwenden
Friedrich Seefeldt vom Analyseinstitut Prognos nannte die Anpassung des Energiedienstleistungsgesetzes sachgerecht. Allerdings bleibe die Frage offen, welche weiteren konkreten Maßnahmen unternommen werden, um der Energieeffizienz den gebührenden Stellenwert in den nationalen Transformationsplänen einzuräumen und vor allem in eine dynamische Umsetzung zu kommen.
Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) warnte aus Anlass der Anhörung davor, bestehende Regelungen, darunter die gesetzlich verankerten Marktstandards für Energiemanagement infrage zu stellen. „Insgesamt bleibe der Entwurf der Bundesregierung hinter den EU-rechtlichen Anforderungen zurück“, sagte der geschäftsführende Vorstand Christian Noll. Es fehlten ausreichende Politikmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland und zur Entfesselung marktlicher Energiedienstleistungen. Eine Senkung der Auditpflicht auf das EU-Mindestniveau würde einen Rückfall hinter längst bestehende Standards bedeuten, fürchtet Noll.
© 2024 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 09.10.2024, 14:46 Uhr
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