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Enerige & Management > Wärmenetz - EU-Kommission genehmigt Förderprogramm für Dekarbonisierung
Quelle: Shutterstock / guentermanaus
WÄRMENETZ:
EU-Kommission genehmigt Förderprogramm für Dekarbonisierung
Drei Mrd. Euro Förderung der Bundesregierung zur Umstellung der Fernwärme auf Treibhausgasneutralität und zum Neubau klimaneutraler Wärmenetze wurden am 2. August von der EU genehmigt.
 
Die Europäische Kommission hat am 2. August beihilferechtlich grünes Licht für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gegeben. Die Förderung in Höhe von 2,98 Mrd. Euro bis 2026 kann damit Mitte September starten. Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck nannte dies eine gute Nachricht: „Grüne Fernwärmenetze sind ein Schlüssel für eine klimaneutrale Wärmeversorgung und entscheidend, um unsere Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu reduzieren.“

In Zukunft könnten viele Haushalte und Betriebe effizient mit nachhaltiger Wärme aus Erneuerbaren Energien oder Abwärme aus industriellen Prozessen versorgt werden. „Vor allem in Städten und dicht besiedelten Gegenden ist der Anschluss an die zunehmend klimaneutrale Fernwärme die beste Lösung, um von Öl-und Gasheizungen wegzukommen“, sagte Habeck. Viele Kommunen stünden „in den Startlöchern“, um die Wärmeversorgung umzustellen.

Noch viel fossile Energie im Wärmebereich

Aktuell dominieren fossile Energieträger die Wärmeversorgung in Deutschland. Fast die Hälfte der deutschen Haushalte heizt mit Erdgas, ein weiteres Viertel mit Heizöl. Für den klimaneutralen Umbau der Wärmeversorgung spielten Wärmenetze daher eine wichtige Rolle. Sie können Umgebungswärme durch den Einsatz von Großwärmepumpen nutzbar machen, erneuerbare Wärme etwa aus Sonnenenergie und Erdwärme wie auch industrielle Abwärme einbinden und an Haushalte verteilen. Vor allem in Städten, aber auch dort im ländlichen Raum, wo die Siedlungsdichte einen wirtschaftlichen Betrieb zulässt, sei der Anschluss an ein Wärmenetz die beste Lösung, wenn Öl-und Gasheizungen ausgetauscht werden.

„Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze setzen wir Anreize und stellen planbare finanzielle Unterstützung für den langfristigen Umstieg bereit“, sagte Habeck. Die Förderung richtet sich unter anderem an Energieversorgungsunternehmen, Kommunen, Stadtwerke und eingetragene Vereine oder Genossenschaften, die über die neue Förderung Zuschüsse für Investitionen in Wärmenetze erhalten können. Der Umbau der Wärmeversorgung wird neben dem Förderprogramm flankiert mit einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung als zentralem Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung.

Einzelheiten des Förderprogramms BEW

Die BEW gilt für den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75 % Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien und Abwärme sowie die Erweiterung und Verdichtung sowie die Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze. Gefördert werden in einem ersten Schritt Machbarkeitsstudien für neue Wärmenetze und Transformationspläne für die Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme.

Kernstück der BEW ist dann in einem weiteren Schritt die Förderung von Investitionen und teilweise sogar Betriebskosten, wenn die in den Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden. Die Investitionskostenförderung erfolgt in Höhe von maximal 40 % der Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur.

Fördergegenstände

Zuschüsse bekommen dabei Anlagen zur Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Solarthermie, Großwärmepumpen zur Nutzung von Umweltwärme, Tiefe Geothermie, Biomasse), die Einbindung von unvermeidbarer Abwärme, sowie Infrastrukturmaßnahmen zur Wärmeverteilung und Optimierung des Netzbetriebs. Für die Wärmeerzeugung aus strombasierten Wärmepumpen und Solarthermieanlagen wird zusätzlich eine Betriebskostenförderung über einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt.

Für schnell realisierbare Einzelmaßnahmen wie Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen und Wärmeübergabestationen kann zudem eine Investitionskostenförderung nach vereinfachten Anforderungen beantragt werden. Es ist dafür keine Machbarkeitsstudie oder ein Transformationsplan erforderlich.

Nach Inkrafttreten des Förderrichtlinie wird die Antragsstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich sein.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Dienstag, 02.08.2022, 15:03 Uhr

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