Quelle: Fotolia / Ralf Urner
GASKRAFTWERKE:
Erleichterung über EU-Genehmigung für neue Kraftwerke
Die EU-Kommission hat den deutschen Kapazitätsmechanismus genehmigt. Politik und Verbände begrüßen, dass die Ausschreibungen für neue steuerbare Kraftwerkskapazitäten starten können.
Die Europäische Kommission hat am 2. September den Ad-hoc-Kapazitätsmechanismus beihilferechtlich genehmigt. Er ist im Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit
Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) vorgesehenen. Damit kann die Bundesregierung wie geplant die Ausschreibungen
für neue steuerbare Kapazitäten starten. Die erste Runde ist für den 8. September 2026 vorgesehen.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) erklärte: „Jetzt kann das StromVKG für mehr Planungs- und Investitionssicherheit sorgen und damit für eine verlässlichere und perspektivisch günstigere Stromversorgung in Deutschland.“
Erste Ausschreibungen umfassen 9.000 MW
Der StromVKG-Kapazitätsmarkt soll zunächst die Versorgungssicherheit für das Jahr 2031 absichern. Dazu schreibt die Bundesnetzagentur schrittweise steuerbare Kapazitäten aus. Den ersten größeren Beitrag sollen sogenannte Langzeitkapazitäten wie Gaskraftwerke leisten. Dafür sind insgesamt rund 9.000 MW ausgeschrieben. Sie sollen längere Phasen mit geringer Erzeugung aus Wind- und Solarenergie, sogenannte Dunkelflauten, absichern. Damit können Kohlekraftwerke außer Betrieb gehen.
Die erste Ausschreibungsrunde startet am 8. September, eine zweite folgt am 29. Dezember 2026. Bis zu diesen Terminen können Betreiber ihre Gebote bei der Behörde einreichen. Anschließend entscheidet die Agentur über die Zuschläge.
Weitere 2.000 MW sollen im Mai 2027 ausgeschrieben werden. Für diese Runde gilt kein Langzeitkriterium.
In den Jahren 2027 und 2029 sind weitere Ausschreibungen geplant. Dabei sollen neben Kraftwerken und Speichern auch flexible Stromnachfrager und Bestandsanlagen berücksichtigt werden. Die Bundesnetzagentur soll die jeweiligen Ausschreibungsmengen anhand des aktuellen europäischen oder nationalen Versorgungssicherheitsmonitorings festlegen.
Bis zu 35 Milliarden Euro für Kraftwerke
Parallel zur Genehmigung des StromVKG hat die EU-Kommission auch die staatliche Förderung neuer Kraftwerkskapazitäten genehmigt. Deutschland darf dafür ab 2031 bis zu 35 Milliarden Euro bereitstellen. Vorgesehen sind insgesamt 11.000 MW neue Kraftwerkskapazität, die spätestens Ende 2031 am Netz sein sollen.
Die Anlagen sollen zunächst mit Erdgas betrieben werden. Spätestens 2045 müssen sie laut den Vorgaben klimaneutral mit grünen Gasen wie Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden können. Die EU-Kommission begründet die Genehmigung mit dem Bedarf an zusätzlicher Versorgungssicherheit.
BDEW fordert schnelle Zuschläge
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die beihilferechtliche Genehmigung. Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae verwies darauf, dass der erste Gebotstermin am 8. September nun stattfinden könne. „Nach dreieinhalb Jahren Verhandlungen, verschiedenen Entwürfen und Verzögerungen sind damit die Voraussetzungen für neue steuerbare Kapazitäten geschaffen“, sagte sie.
Andreae fordert, die Zuschläge nach den Ausschreibungen zügig zu erteilen, damit die Projekte umgesetzt werden können. Gleichzeitig müsse Deutschland den geplanten umfassenden, technologieoffenen Kapazitätsmarkt für die Zeit ab 2032 ausgestalten. Die entsprechenden Regelungen sollen 2027 vorgelegt werden.
Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht in der Genehmigung eine Grundlage für neue Investitionen. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing erklärte, auch kommunale Unternehmen prüften eine Teilnahme an den Ausschreibungen. Das Förderverfahren müsse allen geeigneten Unternehmen offenstehen, forderte er. So könnten neben großen Erzeugern auch Stadtwerke und kommunale Unternehmen an den Ausschreibungen teilnehmen.
Umweltverbände kritisieren Förderung
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die EU-Entscheidung dagegen. Nach Ansicht der DUH begünstigt das Fördermodell neue fossile Gaskraftwerke und benachteiligt saubere Alternativen. Die Organisation hatte gemeinsam mit Green Planet Energy im August Beschwerde gegen die geplanten Subventionen bei der EU-Kommission eingereicht.
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner bezeichnete die Genehmigung als problematisch. Zwar betone die EU-Kommission grundsätzlich die Technologieoffenheit des Fördermodells, gleichzeitig würden Batteriespeicher in der ersten Ausschreibungsrunde faktisch ausgeschlossen. Die DUH will die Entscheidung und ihre Begründung nun prüfen und weitere rechtliche Schritte erwägen.
Auch der Ökostromanbieter Green Planet Energy kritisiert die Entscheidung. Bereichsleiterin Politik und Kommunikation Carolin Dähling argumentiert, neue Gaskraftwerke würden die Abhängigkeit von Erdgasimporten fortschreiben. Die Energiekrise 2022 habe gezeigt, welche Risiken geopolitische Abhängigkeiten bei Erdgas bergen. (sh)
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) erklärte: „Jetzt kann das StromVKG für mehr Planungs- und Investitionssicherheit sorgen und damit für eine verlässlichere und perspektivisch günstigere Stromversorgung in Deutschland.“
Erste Ausschreibungen umfassen 9.000 MW
Der StromVKG-Kapazitätsmarkt soll zunächst die Versorgungssicherheit für das Jahr 2031 absichern. Dazu schreibt die Bundesnetzagentur schrittweise steuerbare Kapazitäten aus. Den ersten größeren Beitrag sollen sogenannte Langzeitkapazitäten wie Gaskraftwerke leisten. Dafür sind insgesamt rund 9.000 MW ausgeschrieben. Sie sollen längere Phasen mit geringer Erzeugung aus Wind- und Solarenergie, sogenannte Dunkelflauten, absichern. Damit können Kohlekraftwerke außer Betrieb gehen.
Die erste Ausschreibungsrunde startet am 8. September, eine zweite folgt am 29. Dezember 2026. Bis zu diesen Terminen können Betreiber ihre Gebote bei der Behörde einreichen. Anschließend entscheidet die Agentur über die Zuschläge.
Weitere 2.000 MW sollen im Mai 2027 ausgeschrieben werden. Für diese Runde gilt kein Langzeitkriterium.
In den Jahren 2027 und 2029 sind weitere Ausschreibungen geplant. Dabei sollen neben Kraftwerken und Speichern auch flexible Stromnachfrager und Bestandsanlagen berücksichtigt werden. Die Bundesnetzagentur soll die jeweiligen Ausschreibungsmengen anhand des aktuellen europäischen oder nationalen Versorgungssicherheitsmonitorings festlegen.
Bis zu 35 Milliarden Euro für Kraftwerke
Parallel zur Genehmigung des StromVKG hat die EU-Kommission auch die staatliche Förderung neuer Kraftwerkskapazitäten genehmigt. Deutschland darf dafür ab 2031 bis zu 35 Milliarden Euro bereitstellen. Vorgesehen sind insgesamt 11.000 MW neue Kraftwerkskapazität, die spätestens Ende 2031 am Netz sein sollen.
Die Anlagen sollen zunächst mit Erdgas betrieben werden. Spätestens 2045 müssen sie laut den Vorgaben klimaneutral mit grünen Gasen wie Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden können. Die EU-Kommission begründet die Genehmigung mit dem Bedarf an zusätzlicher Versorgungssicherheit.
BDEW fordert schnelle Zuschläge
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die beihilferechtliche Genehmigung. Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae verwies darauf, dass der erste Gebotstermin am 8. September nun stattfinden könne. „Nach dreieinhalb Jahren Verhandlungen, verschiedenen Entwürfen und Verzögerungen sind damit die Voraussetzungen für neue steuerbare Kapazitäten geschaffen“, sagte sie.
Andreae fordert, die Zuschläge nach den Ausschreibungen zügig zu erteilen, damit die Projekte umgesetzt werden können. Gleichzeitig müsse Deutschland den geplanten umfassenden, technologieoffenen Kapazitätsmarkt für die Zeit ab 2032 ausgestalten. Die entsprechenden Regelungen sollen 2027 vorgelegt werden.
Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht in der Genehmigung eine Grundlage für neue Investitionen. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing erklärte, auch kommunale Unternehmen prüften eine Teilnahme an den Ausschreibungen. Das Förderverfahren müsse allen geeigneten Unternehmen offenstehen, forderte er. So könnten neben großen Erzeugern auch Stadtwerke und kommunale Unternehmen an den Ausschreibungen teilnehmen.
Umweltverbände kritisieren Förderung
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die EU-Entscheidung dagegen. Nach Ansicht der DUH begünstigt das Fördermodell neue fossile Gaskraftwerke und benachteiligt saubere Alternativen. Die Organisation hatte gemeinsam mit Green Planet Energy im August Beschwerde gegen die geplanten Subventionen bei der EU-Kommission eingereicht.
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner bezeichnete die Genehmigung als problematisch. Zwar betone die EU-Kommission grundsätzlich die Technologieoffenheit des Fördermodells, gleichzeitig würden Batteriespeicher in der ersten Ausschreibungsrunde faktisch ausgeschlossen. Die DUH will die Entscheidung und ihre Begründung nun prüfen und weitere rechtliche Schritte erwägen.
Auch der Ökostromanbieter Green Planet Energy kritisiert die Entscheidung. Bereichsleiterin Politik und Kommunikation Carolin Dähling argumentiert, neue Gaskraftwerke würden die Abhängigkeit von Erdgasimporten fortschreiben. Die Energiekrise 2022 habe gezeigt, welche Risiken geopolitische Abhängigkeiten bei Erdgas bergen. (sh)
© 2026 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 03.09.2026, 14:30 Uhr
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