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Enerige & Management > Regulierung - Erhöhter Netzreserve-Bedarf für Strom bestätigt
Quelle: Bundesnetzagentur
REGULIERUNG:
Erhöhter Netzreserve-Bedarf für Strom bestätigt
ie Bundesnetzagentur hat einen Gesamtbedarf an Netzreserve-Kraftwerken von 7.400 MW für den Winter 2026/2027 bestätigt. Im vorhergehenden Winterhalbjahr lag er fast 1.000 MW niedriger.
 
Am 22. Mai hat die Bundesnetzagentur den Gesamtbedarf an Netzreservekraftwerken von 7.407 MW für den Winter 2026/2027 bestätigt. Im Winterhalbjahr 2025/2026 lag dieser nur bei 6.493 MW. Der Bedarf für das kommende Winterhalbjahr sei höher als im vergangenen Jahr, erklärte der Energieregulierer. „Bis wir die Netze besser ausgebaut haben, ist die Netzreserve erforderlich, um die sichere Stromversorgung zu gewährleisten“, erläuterte der Präsident der Behörde, Klaus Müller.

Ergänzend wurde wie üblich der Bedarf für einen weiter in der Zukunft liegenden Winter ermittelt. Für den betrachteten Winter 2028/2029 beträgt der Netzreservebedarf demnach 8.274 MW. Zur Verringerung des Reservebedarfs bleibe der Netzausbau das wichtigste Mittel, so die Behörde.

Gründe für die steigenden Transportaufgaben im Stromnetz seien zum Beispiel der kontinuierliche Ausbau der erneuerbaren Energien und die notwendige Ausweitung der grenzüberschreitenden Handelskapazitäten. Bis das Netz ertüchtigt ist, sei weiterhin ein hoher Bedarf an Redispatch aus Marktkraftwerken und die ergänzende Vorhaltung von Reserve-Kraftwerken notwendig, so die Bundesnetzagentur.

2.665 MW vom Ausland

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) hatten der Bundesnetzagentur zuvor ihre diesjährige Systemanalyse und den daraus resultierenden Bedarf an Netzreserve zur Prüfung vorgelegt. Die Feststellung des Netzreservebedarfs bildet den Abschluss der Prüfung durch die Bundesnetzagentur.

Ein großer Anteil des Netzreservebedarfs mit 4.742 MW wird demnach für den Winter 2026/2027 von deutschen Reservekraftwerken gedeckt. Wie bereits in den vergangenen Jahren soll der verbleibende Bedarf von 2.665 MW durch Kraftwerke im benachbarten Ausland abgesichert werden.

Die ÜNB hatten bereits Anfang Mai 2026 Kraftwerksbetreiber im Ausland aufgefordert, bis zum 19. Mai 2026 ihr Interesse an der Netzreserve anzumelden. Die Vertragsschlüsse der ÜNB mit den ausländischen Kraftwerksbetreibern erfolgen in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur.

Hintergrund der Netzreserve

Netzengpässe entstehen, wenn das Übertragungsnetz überlastet ist. Die Vorhaltung einer Netzreserve dient dazu, dies zu verhindern. Dazu wird bei einer drohenden Überlastung im Netz die Erzeugung örtlich vor einem Engpass reduziert und gleichzeitig die Erzeugung dahinter erhöht. Dieser „Redispatch“ genannte Ausgleichsmechanismus wird zunächst mit am Markt handelnden Kraftwerken durchgeführt.

In bestimmten Netzsituationen reichen diese Kraftwerke jedoch nicht zur Netzentlastung aus. In diesen Fällen werden zusätzlich Netzreserve-Kraftwerke eingesetzt. Die inländische Netzreserve besteht aus Kraftwerken, die nicht mehr zur Stromproduktion am Markt betrieben werden, aber nicht endgültig stillgelegt werden dürfen, da sie systemrelevant sind. Diese Kraftwerke werden ausschließlich auf kurzfristigen Abruf durch die ÜNB eingesetzt.

Die ausländische Netzreserve besteht aus Kraftwerken, die sich vertraglich gegenüber den deutschen ÜNB verpflichten, für den Redispatch Strom in das Netz einzuspeisen. Die Kosten für die Vorhaltung der Kraftwerke und deren Abrufkosten werden über die Netzentgelte refinanziert.

Der Bericht zur Netzreserve  steht als PDF zum Download bereit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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