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Enerige & Management > Regulierung - Erhöhte Ausschreibungswerte für Biomasseanlagen festgelegt
Quelle: Fotolia / Bertold Werkmann
REGULIERUNG:
Erhöhte Ausschreibungswerte für Biomasseanlagen festgelegt
Die Bundesnetzagentur hat die Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomasseanlagen für 2023 festgelegt. Sie wurden wegen gestiegener Kosten leicht erhöht.
 
Die Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomasseanlagen in den kommenden zwölf Monaten wurden am 24. Februar von der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Der Höchstwert für neue Biomasseanlagen beträgt nun 17,67 Ct/kWh, der für bestehende Biomasseanlagen 19,83 Ct/kWh. Das Entgelt bekommen sie als Zuschlag für den erzeugten Strom. Im Vorjahr waren es 16,07 ct/kWh für Neuanlagen bzw. 18,03 ct/kWh für Bestandsanlagen.

Die letzten drei Ausschreibungen für Biomasse im Jahr 2022 waren stark unterzeichnet, wie alle Ausschreibungen für Biomasse seit der erstmaligen Ausschreibung im Jahr 2017. Im Schnitt wurden nur 26 Prozent des ausgeschriebenen Volumens bezuschlagt, laut Hauptstadtbüro Bioenergie. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte Ende 2022 Steigerungen der Höchstwerte in den Ausschreibungen für erneuerbare Energie um bis zu 25 Prozent gestattet − wegen gestiegener Kosten für Materialien und Kapital. Auch die Ausschreibungshöchstwerte für Solar- und Windkraftanlagen wurden für 2023 erhöht.

Anpassungen an gestiegene Gestehungskosten

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, kommentierte: "Mit dieser Erhöhung passen wir die Höchstwerte in einem weiteren Ausschreibungssegment an die gestiegenen Kosten an und sorgen so für stabile und verlässliche Bedingungen". Die neue Festlegung gilt für Biomasseanlagen, die über Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden.

Bei den Ausschreibungen für Biomasseanlagen nach dem EEG können Gebote sowohl für Förderung von Neuanlagen als auch für eine Weiterförderung von Bestandsanlagen abgegeben werden. Die Festlegung gilt für die Ausschreibungen in den kommenden zwölf Monaten und damit bereits für den heute bekanntgemachten Gebotstermin zum 1. April 2023.
  In einer aktuellen Studie vom 8. Februar im Auftrag der Bundesregierung hatten das Fraunhofer IEE, das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ) und ESE-Consult um 20 bis 30 Prozent höhere Kosten für Errichtung und Betrieb von Biomasseanlagen festgestellt. Dabei berücksichtigten sie bereits die zum Teil höheren Erlöse für Strom aus den Anlagen.

Mit den Anpassungen der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur auf die gestiegenen Kosten − zum einen bei der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen, zum anderen der eingesetzten Substrate − sowie auf gestiegene Zinsen bei der Finanzierung von Anlagen. Die Festlegung wird im nächsten Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Die Festlegung des Höchstwerts  steht auf der Internetseite der Bundesnetzagentur bereit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Freitag, 24.02.2023, 11:59 Uhr

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