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Enerige & Management > Wasserstoff - Entgeltstrukturen im H2-Kernnetz festgelegt
Quelle: Pixabay / akitada31
WASSERSTOFF:
Entgeltstrukturen im H2-Kernnetz festgelegt
Die Bundesnetzagentur hat unter dem Titel „KOSMO“ differenzierte Entgeltstrukturen im Wasserstoff-Kernnetz festgelegt.
 
Am 16. Dezember hat die Bundesnetzagentur „KOSMO“ veröffentlicht. Dies bezeichnet eine „Festlegung von Bestimmungen zur Abbildung der Kosten bestimmter Transportleistungen des Wasserstoff-Kernnetzes und zur entsprechenden Modifikation der Netzentgelte“. Der Präsident der Behörde erläuterte: „Mit KOSMO fügen wir den letzten noch fehlenden Baustein in die Entgeltsystematik des Kernnetzes ein.“ Laut dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, sorge dies „für angemessene Preise, die den Wert der verschiedenen Transportprodukte abbilden“.

Im Jahr 2024 hatte die Bundesnetzagentur das grundlegende Entgeltsystem für das Wasserstoff-Kernnetz bestimmt (Festlegung „WANDA“). Darin ist ein grundsätzlich einheitliches Entgelt für den Hochlauf des Netzes vorgesehen. „KOSMO“ ergänzt diese Regelungen.

Hintergrund der Regelung

Notwendig wurde die Ergänzung, da mit der Festlegung „WaKandA“ verschiedene Arten von Kapazitätsprodukten für das Wasserstofftransportnetz vorgegeben wurden. Mit der Festlegung „KOSMO“ passe die Bundesnetzagentur das Entgelt an die verschiedenen Produkte an. Vorgesehen sind Multiplikatoren für unterjährige Kapazitäten, Rabatte für unterbrechbare Kapazitäten und für die Ausspeisung von Wasserstoff aus dem Netz, wenn damit Wasserstoffspeicher befüllt werden, teilt die Behörde mit.

Der bisherige Beschluss „WANDA“ sieht ein einheitliches „Briefmarkenentgelt“ für die Nutzung des Wasserstoff-Kernnetzes vor. Damit wurde für alle Netznutzer derselbe Preis für den Transport von Wasserstoff festgelegt. Dieser ist unabhängig davon, an welchem Ort Wasserstoff eingespeist und wie weit im Netz er transportiert werden soll. 

Zum Zeitpunkt des damaligen Verfahrens war die zukünftige Zugangsregulierung für Wasserstoffnetze noch nicht bekannt. Mittlerweile hat die Bundesnetzagentur mit der Festlegung „WaKandA“ eine Regelung erlassen, aus der sich die im Kernnetz verfügbaren Kapazitätsprodukte ergeben. Die Bundesnetzagentur passe daher das Entgeltsystem an diese Produktpalette an. 

Die „KOSMO“-Festlegung  ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Dienstag, 16.12.2025, 12:16 Uhr

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