
Quelle: Fotolia / H-J Paulsen
RECHT:
Einfacherer Zugang zum Grundbuch für Energieprojekte
Das Justizministerium erleichtert ab sofort per Verordnung die Grundbucheinsicht für Energie- und Telekommunikationsunternehmen zur Unterstützung des Ausbaus von Anlagen.
Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat eine Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Unternehmen erlassen,
die Windenergie- oder Solaranlagen errichten oder Stromverteilnetze ausbauen. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) soll die Maßnahme die Energiewende beschleunigen und den Zugang zu benötigten Flächen vereinfachen. Dies
greift eine Maßnahme aus der Windenergie-an-Land-Strategie des BMWK auf. Auch für Telekommunikationsunternehmen gelten künftig
erleichterte Regelungen.
Die Verordnung wurde vom Bundesministerium für Justiz in enger Abstimmung mit dem BMWK sowie dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erstellt. Sie ermögliche es Unternehmen von nun an, bei der Planung entsprechender Anlagen in der Regel einen Anspruch auf Einsicht in das Grundbuch geltend zu machen. Dies gilt insbesondere, wenn sie auf dem betreffenden Grundstück Anlagen betreiben oder projektieren wollen.
Wirtschaft soll Kosten sparen
Nach Angaben des BMWK benötigen Projektierer und Betreiber regelmäßig Informationen darüber, wem potenziell geeignete Flächen gehören. Die Grundbucheinsicht ist dabei ein zentrales Instrument zur Sicherung von Flächen. Mit der neuen Regelung sollen die Verfahren zur Flächenakquise vereinfacht und Planungsprozesse verkürzt werden. Das Justizministerium betont, dass die Verordnung einen Beitrag zum Bürokratieabbau leiste. Laut der Verordnung verringert sich für die Wirtschaft der jährliche Erfüllungsaufwand aus Informationspflichten um rund 1,36 Millionen Euro.
Im Bereich der Elektrizitätsverteilernetze stellt die Verordnung klar, dass Planungen zur Änderung, Erweiterung oder zum Neubau von Netzinfrastruktur in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht begründen – speziell dann, wenn diese Projekte Bestandteil eines Netzausbauplans sind. Auch für Vorhaben im Bereich der Telekommunikationsnetze enthält die Verordnung entsprechende Erleichterungen. Ziel ist es, den Ausbau der digitalen Infrastruktur ebenfalls zu beschleunigen.
Die Verordnung zur erleichterten Grundbucheinsicht steht im Internet bereit.
Die Verordnung wurde vom Bundesministerium für Justiz in enger Abstimmung mit dem BMWK sowie dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erstellt. Sie ermögliche es Unternehmen von nun an, bei der Planung entsprechender Anlagen in der Regel einen Anspruch auf Einsicht in das Grundbuch geltend zu machen. Dies gilt insbesondere, wenn sie auf dem betreffenden Grundstück Anlagen betreiben oder projektieren wollen.
Wirtschaft soll Kosten sparen
Nach Angaben des BMWK benötigen Projektierer und Betreiber regelmäßig Informationen darüber, wem potenziell geeignete Flächen gehören. Die Grundbucheinsicht ist dabei ein zentrales Instrument zur Sicherung von Flächen. Mit der neuen Regelung sollen die Verfahren zur Flächenakquise vereinfacht und Planungsprozesse verkürzt werden. Das Justizministerium betont, dass die Verordnung einen Beitrag zum Bürokratieabbau leiste. Laut der Verordnung verringert sich für die Wirtschaft der jährliche Erfüllungsaufwand aus Informationspflichten um rund 1,36 Millionen Euro.
Im Bereich der Elektrizitätsverteilernetze stellt die Verordnung klar, dass Planungen zur Änderung, Erweiterung oder zum Neubau von Netzinfrastruktur in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht begründen – speziell dann, wenn diese Projekte Bestandteil eines Netzausbauplans sind. Auch für Vorhaben im Bereich der Telekommunikationsnetze enthält die Verordnung entsprechende Erleichterungen. Ziel ist es, den Ausbau der digitalen Infrastruktur ebenfalls zu beschleunigen.
Die Verordnung zur erleichterten Grundbucheinsicht steht im Internet bereit.

© 2025 Energie & Management GmbH
Montag, 14.04.2025, 13:30 Uhr
Montag, 14.04.2025, 13:30 Uhr
Mehr zum Thema