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Enerige & Management > Windkraft Offshore - Drei zentral voruntersuchte Nordseeflächen vergeben
Quelle: Shutterstock / Thampapon
WINDKRAFT OFFSHORE:
Drei zentral voruntersuchte Nordseeflächen vergeben
Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge in den Offshore-Ausschreibungen für drei zentral voruntersuchte Flächen zum Gebotstermin 1. August 2024 bekannt gegeben.
 
Für die drei ausgeschriebenen Flächen wurde ein Gebotsverfahren mit qualitativen Kriterien durchgeführt. Es handelt sich über Flächen für Offshore-Windkraft, die vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) vorab untersucht worden waren. Dabei ging es um die Meeresumwelt, den Baugrund und die wind- und ozeanographischen Verhältnisse. Insgesamt kann auf den Flächen in der Nordsee eine Gesamtleistung von 5.500 MW errichtet werden.

Für die Vergabe entscheidend waren laut der Behörde neben der Bereitschaft, für die jeweilige Fläche eine Geldzahlung in Euro zu leisten, auch Kriterien wie die Dekarbonisierung des Offshore-Ausbaus und der Einsatz umweltschonender Gründungstechnologien. Die Zuschläge für die Flächen N-9.1 und N-9.2 erhielten die Offshore Wind Four GmbH Sitz in Wolfschlugen und die Offshore Wind Two GmbH Sitz in Essen und damit an den RWE-Konzern. Auf der Fläche N-9.3 ging der Zuschlag an die Waterekke Energy GmbH mit Sitz in Hamburg.

Strom soll ab 2029 fließen

Die Inbetriebnahme der Windparks auf den Flächen ist für die Jahre 2029 (N-9.3), 2030 (N-9.1) und 2031 (N-9.2) vorgesehen. Im Unterschied zu den im Jahr 2023 ausgeschriebenen vier voruntersuchten Flächen mit einer Gesamtleistung von 1.800 MW existieren für die diesjährigen Ausschreibungsflächen keine Eintrittsrechte. Für die drei Flächen wurden insgesamt fünf Gebote eingereicht, eines für die Fläche N-9.1 und jeweils zwei für die Flächen N-9.2 und N-9.3.

Der Gesamterlös der Ausschreibung wird bei dieser Auktion nicht veröffentlicht, da andernfalls auf die Gebotswerte der bezuschlagten Bieter zurückgerechnet werden kann, begründet die Bundesnetzagentur. Mit dem Zuschlag erhalten die erfolgreichen Bieterinnen Anspruch auf Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf der Fläche sowie Anspruch auf Anschluss und Netzanbindungskapazität.

Verwendung der Einnahmen aus der Auktion

Die Erlöse aus den Offshore Ausschreibungen fließen primär in die Stromkostensenkung und zu einem kleinen Anteil in den Meeresnaturschutz sowie die Förderung einer umweltschonenden Fischerei. Die für den nachhaltigen Meeresschutz bestimmten Anteile der jeweils bezuschlagten Gebotswerte müssen innerhalb eines Jahres an den Bundeshaushalt geleistet werden.

Die Stromkostensenkungskomponente ist über einen Zeitraum von 20 Jahren in gleichbleibenden jährlichen Raten an den anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber zu zahlen, beginnend mit den jeweiligen Fertigstellungsterminen der Windparks. Neben Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen gibt es auch Ausschreibungen für Flächen ohne Voruntersuchung.

Informationen zur Ausschreibung für Offshore-Windenergie  stehen im Internet bereit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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