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Enerige & Management > E&M-Podcast - Die Gasumlagen kommen mit großen Unsicherheiten
Quelle: E&M
E&M-PODCAST:
Die Gasumlagen kommen mit großen Unsicherheiten
Ab 1. Oktober kommt eine Gasumlage in Höhe von 2,4 Ct/kWh. Allerdings bestehen für Energieversorger viele rechtliche Unklarheiten, wie Expertinnen der Kanzlei Schalast erörtern.
 
Die Energierechtsanwältinnen Victoria Boss und Janka Schwaibold analysieren im Energiefunk die Umlagen auf Gasbeschaffung und Gasspeicher, die ab dieser Heizperiode auf Endverbraucher zukommen. Sie benennen viel rechtliche Unklarheiten, die besonders Energieversorger wie Stadtwerke betreffe, wenn sie die Umlagen an ihre Endkunden weitergeben müssen. Zunächst aber stehen die Bilanzkreisverantwortlichen in der Zahlungspflicht gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen THE. Trading Hub Europe (THE) wird für viele Verbrauchsstellen aufgrund der prognostizierten Verbrauchsdaten des Vorjahres die Umlagen einfordern.

Die Bilanzkreisverantwortlichen und Lieferanten müssen dann sehen, wie sie das Geld wiederbekommen. Denn die Versorger haben meist sechs Wochen vorab eine Preiserhöhung ihren Kunden anzukündigen. Mit den kurzfristig verkündeten Umlagen von Mitte August, ist das kaum zu schaffen. Und noch immer ist offen, ob und in welcher Höhe auch die Mehrwertsteuer für die Umlagen fällig wird. Festpreisverträge mit langen Laufzeiten könnten sogar der Umlage entgehen, dann bleiben die Kosten beim Versorger hängen. Und außerdem gibt es Diskrepanzen von zehn bis 15 % zwischen dem prognostizierten Verbrauch und dem tatsächlichen durch Einsparungen. Auch hier könnten Versorger Umlagen nicht weitergeben, fürchten die Expertinnen.

Gesprächspartnerinnen:
  • Victoria Boss, RA mit Spezialisierung Energieverträge bei Schalast Law/Tax
  • Janka Schwaibold, RA mit Spezialisierung Regulierungsvorgaben bei Schalast Law/Tax
     
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Quelle: E&M

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