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Enerige & Management > Klimaschutz - Deutschland verpasst Frist für EU-Klima-Sozialfonds
Quelle: Shutterstock / 24Novembers
KLIMASCHUTZ:
Deutschland verpasst Frist für EU-Klima-Sozialfonds
Bis 30. Juni waren die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Pläne zur Umsetzung des Klimasozialfonds bei der Kommission einzureichen. Deutschland verpasst die Frist, will aber liefern.
 
Das Bundesumweltministerium (BMUKN) hat am 30. Juni eingestanden, dass es die Frist verpasst hat, um bis 30. Juni den Plan zur Umsetzung des Klimasozialfonds bei der EU-Kommission einzureichen. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) teilt mit: „Die meisten Mitgliedstaaten werden mehr Zeit brauchen – unter anderem, um sich mit Umwelt-, Sozial- und Verbraucherschutzverbänden abzustimmen.“

Ziel der Bundesregierung sei es, den Plan noch in diesem Jahr vorzulegen. Schneider wie Vermutungen zurück, dass Deutschland durch die Verzögerung Mittel verlieren könnte. „Deutschland wird in den kommenden Jahren vollumfänglich über EU-Fördermittel in Höhe von 5,3 Milliarden Euro verfügen können“, versprach der Minister. Entscheidend für den Zugriff auf die Mittel sei nicht die pünktliche Planeinreichung, sondern die erfolgreiche Umsetzung von sozial ausgerichteten Förderprogrammen ab dem Jahr 2026. Deutschland strecke die Finanzmittel zunächst vor und bekomme sie im Anschluss von der EU zurück, so Schneider.

Die Bundesregierung stehe zudem seit Wochen im engen Austausch mit der EU-Kommission über die Ausgestaltung möglicher Förderprogramme für soziale Ausgleichsmaßnahmen im Klimaschutzbereich. Insofern sei der Kommission Deutschlands Vorgehen und auch das Vorgehen anderer Länder bekannt. „Kommission und Mitgliedsländer sichern so ab, dass der Klimasozialfonds fristgerecht starten kann und zukünftig die vereinbarten Mittel an die Mitgliedsländer fließen“, versicherte der Minister.
 
Europäischer Klima-Sozialfonds für Brennstoffemissionen

Gemeinsam mit der Einführung des Emissionshandels für die Sektoren Wärme und Verkehr (ETS 2) wurde auf EU-Ebene auch die Einrichtung des Klima-Sozialfonds beschlossen. Er ist ein innereuropäischer Solidaritätsmechanismus zur sozialen Abfederung der Bepreisung aus dem ETS 2. Staaten mit einer höheren Wirtschaftskraft und geringerem Anpassungsdruck wie Deutschland erhalten anteilig weniger Mittel als solche mit unterdurchschnittlicher Wirtschaftskraft und/oder hohen Anpassungsbedarfen wie Polen, erläutert das Ministerium.

Der europäische Klima-Sozialfonds umfasst insgesamt 65 Milliarden Euro im Zeitraum von 2026 bis 2032. Deutschland erhält hiervon acht Prozent, also 5,31 Milliarden Euro, die mit 1,77 Milliarden Euro nationaler Kofinanzierung ergänzt werden. Insgesamt stehen damit für Maßnahmen, die Deutschland aus dem Klima-Sozialfonds finanziert, rund 7,1 Milliarden Euro über sieben Jahre zur Verfügung.

Maßnahmen aus dem Fonds

Der Klima-Sozialfonds zahlt erst aus, wenn Meilensteine erreicht und Programme erfolgreich umgesetzt sind. Es bedarf eines Monitorings, um die Zielerreichung nachzuweisen. Deutschland streckt die Finanzmittel also zunächst vor und bekommt sie zeitversetzt und nachgelagert durch die EU zurück. Deutschland plant laut Ministerium Maßnahmen, um Haushalten, Verkehrsteilnehmern und Kleinstunternehmen, die besonders von der CO2-Bepreisung betroffen sind, den Umstieg auf fossilfreie Alternativen zu ermöglichen und sie damit auf steigende CO2-Preise vorzubereiten. 

Der Koalitionsvertrag nennt den Klima-Sozialfonds an zwei Stellen: Im Zusammenhang mit der Förderung von E-Mobilität und in Verbindung mit dem europäischen Emissionshandel für Wärme und Verkehr (ETS 2). So heißt es darin: „Zur Unterstützung besonders belasteter Haushalte nutzen wir hierzu auch die Mittel des Europäischen Klimasozialfonds.“ Diese könnten Zuschüsse zur energetischen Haussanierung oder klimafreundlichen Heizungsumstellung bekommen. Solche Maßnahmen sind laut Umweltministerium in der Regierung „noch in Abstimmung“.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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