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Enerige & Management > Gas - Deutsche Umwelthilfe hält LNG-Terminal für rechtswidrig
Quelle: Shutterstock / aerial motion
GAS:
Deutsche Umwelthilfe hält LNG-Terminal für rechtswidrig
Die Deutsche Regas darf ihr LNG-Terminal „Deutsche Ostsee“ in Mukran auch nach dem 31. Juli 2025 betreiben, trotz fehlender Landstromversorgung. Die Deutsche Umwelthilfe bezweifelt das.
 
Der Betrieb des LNG-Importterminals „Deutsche Ostsee“ im Hafen Mukran auf Rügen ist laut Angaben der Betreiberfirma Deutsche Regas auch über den 31. Juli 2025 hinaus zulässig. Das Unternehmen mit Sitz in Lubmin verweist dabei auf einen Genehmigungsbescheid des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP), der ihr bereits am 20. Dezember 2024 übergeben wurde.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den Weiterbetrieb der Anlage ohne Landstromversorgung scharf. Nach Angaben der DUH ist die Genehmigung von 2024 an die Bedingung geknüpft, dass ab 2025 ausschließlich eine Landstromversorgung erfolgt. Eine befristete Ausnahme galt bis zum 31. Juli 2025. Für eine Verlängerung dieses Betriebs seien laut Genehmigungsunterlagen umfassende Nachweise über die Auswirkungen auf Luftqualität und Lärmbelastung erforderlich gewesen.

Das Umweltministerium von Mecklenburg-Vorpommern erklärte auf Anfrage dieser Redaktion: „Ein von der DUH geforderter Betriebsstopp wegen des Weiterbetriebs ohne KWK-Anlage erscheint derzeit rechtlich nicht geboten, da die Frist zum Betrieb des LNG-Terminals Deutsche Ostsee ohne Landstrom mit Bescheid vom 16.06.2025 nochmals bis zum 31.12.2025 verlängert wurde.“

Hintergrund sei das noch laufende Änderungsgenehmigungsverfahren, in dem die Betreiberin Deutsche Regas den Betrieb des LNG-Terminals ohne Kraft‑Wärme‑Kopplung (KWK) beantragt hat. Eine Landstromanbindung werde von der Betreiberin nicht weiter verfolgt. Stattdessen soll das LNG-Terminal mit SCR-Katalysatoren sowie mit Schallschutzmaßnahmen nachgerüstet werden, so das Ministerium. Alle Auflagen, die bereits im Dezember 2024 erlassen wurden, blieben unverändert in Kraft. So müssten Katalysatoren nachgerüstet und Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden.

Stromversorgung des Terminals umstritten

Ursprünglich sollte die Energieversorgung des auf einem Spezialschiff betriebenen Terminals ab 2025 über eine landseitige KWK-Anlage (Kraft-Wärme-Kopplung) erfolgen. Diese Lösung war Voraussetzung für die im April 2024 erteilte Betriebsgenehmigung und sollte Emissionen minimieren. Wegen Lieferengpässen bei technischen Komponenten konnte die Anlage laut Regas jedoch nicht wie geplant bis Ende 2024 fertiggestellt werden. Stattdessen betreibt das Unternehmen das Terminal mit schiffseigenen Generatoren, die mit einer SCR-Anlage (selektive katalytische Reduktion) ausgestattet sind.

Nach Darstellung der Deutschen Regas ist der Einsatz dieser SCR-Technologie nicht nur zulässig, sondern auch umweltfachlich vorteilhaft im Vergleich zur ursprünglich geplanten KWK-Anlage – insbesondere im Hinblick auf Stickoxid-Emissionen. Formal sei jedoch ein sogenanntes Änderungsgenehmigungsverfahren erforderlich, das die Regas eingeleitet habe.

DUH fordert Einsicht in Umweltdaten

Die DUH kritisiert, dass vorgeschriebene Messungen von Abgas und Lärm von der zuständigen Genehmigungsbehörde (StALU Vorpommern) bisher nicht veröffentlicht wurden. Auch auf wiederholte Anfragen der DUH habe sich das Amt nicht dazu geäußert, ob die relevanten Messdaten zur Verfügung gestellt wurden. 

Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Sascha Müller-Kraenner, bezeichnete diesen Umgang mit der Öffentlichkeit als inakzeptabel. „Wir fordern die sofortige Veröffentlichung der Messdaten und Nachweise durch Betreiber und Behörde. Das LNG-Terminal darf nur weiterbetrieben werden, wenn klar ist, dass Umwelt und Menschen nicht gefährdet werden“, sagte Müller-Kraenner am 5. August.

Laut DUH war die Deutsche Regas verpflichtet, bis spätestens Ende März 2025 Messdaten zur Luft- und Lärmemission vorzulegen. Die Umwelthilfe fordert Umweltminister Till Backhaus (SPD) auf, für Transparenz zu sorgen und – sollte die Datenlage unvollständig sein – einen sofortigen Betriebsstopp anzuordnen.

Das Ministerium antwortete dazu: „Die im Rahmen der bisherigen Fristverlängerungsentscheidung vom 20.12.2024 durch Auflagen geforderten Messdaten zu Luftschadstoff‑ und Lärmemissionen, einschließlich der Dieselaggregate, wurden bis Juni 2025 ordnungsgemäß bzgl. der FSRU Neptune vorgelegt.“ Die fachliche Prüfung sei weitgehend abgeschlossen. Die FSRU Energos Power werde aktuell nicht am Standort betrieben. 

Eine Veröffentlichung der Messdaten sei aktuell nicht möglich, da es sich um betriebs- und geschäftsbezogene Informationen der Deutschen Regas handelt. Über die Offenlegung wird – gesetzlich geregelt – nach Abschluss der rechtlichen Prüfung gemäß Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 29 VwVfG‑MV per Bescheid entschieden. „Die erforderliche Anhörung der Betreiberin wurde bereits durchgeführt; eine Entscheidung wird zeitnah erwartet“, so das Ministerium.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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