
Quelle: Energietage 2025
VERANSTALTUNG:
BWP: Bundesregierung muss Stilllegung von Gasanschlüssen regeln
Ein Gutachten sieht erhebliche Regelungslücken und Risiken bei der Kündigung von Gasanschlüssen im Zuge der Wärmewende. Verbraucher und Netzbetreiber benötigen schnell Klarheit.
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) hat ein Rechtsgutachten beauftragt, wie die Kosten gerecht verteilt werden, wenn der Gasnetz-Anschluss
zugunsten einer umweltfreundlichen Einzelheizung weichen muss. Bei den Berliner Energietagen online wurde es am 6. Mai vorgestellt. Die Politik müsse jetzt schnell die rechtlichen Bedingungen klären, fordert der Verband von der neuen Bundesregierung.
„Immer mehr Haushalte steigen von Gasheizungen zum Beispiel auf Wärmepumpen oder Pelletheizungen um“, konstatierte BWP-Geschäftsführer Martin Sabel. Dieser wichtige Schritt für den Umwelt- und Klimaschutz stoße auf einen Flickenteppich an Regelungen und teils erhebliche Kosten. „Während einige Netzbetreiber die Stilllegung kostenlos anbieten, fordern andere mehrere hundert Euro“, sagte Sabel.
Zudem müssen bei immer mehr Aussteigern die Netzkosten von immer weniger Gasnutzern getragen werden.
Dem Netzbetreiber entstehen Kosten
Darum beauftragte der Verband die auf Energierecht spezialisierten Kanzlei Re-Rechtsanwälte mit einem Gutachten. Dieses stellt fest, dass keine hinreichende rechtliche Klarheit besteht. Stilllegungen von Gasanschlüssen seien auch für die Netzbetreiber mit wirtschaftlichen Risiken verbunden. Technisch gesehen sollten die Hausanschlüsse stillgelegt und verplombt werden. Dabei entstehen dem Netzbetreiber Kosten. Doch ob diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden dürfen, sei bislang gesetzlich nicht eindeutig geregelt, so Miriam Vollmer, Fachanwältin für Verwaltungsrecht.
Die Autorin des Gutachtens resümierte: „Weder die Niederdruckanschlussverordnung noch andere verbindliche Vorschriften geben eindeutig vor, ob Netzbetreiber dem kündigenden Anschlussnehmer diese Kosten auferlegen dürfen. Selbst vertragliche Klauseln oder pauschale Gebühren können demnach problematisch sein – sie müssten rechtlich sauber begründet und wirtschaftlich angemessen sein. Diese Bedingungen werden bislang oft nicht erfüllt.“
Kosten über die Netzentgelte finanzieren
Das Gutachten sieht daher Handlungsbedarf beim Gesetzgeber oder beim Wirtschaftsministerium: „Die Unsicherheit ist für alle Beteiligten unzumutbar – für Verbraucher, die sich umwelt- und klimafreundlich verhalten wollen, genauso wenig wie für Netzbetreiber, die rechtssicher agieren müssen. Es braucht eine eindeutige Regelung, wie mit diesen Kosten umzugehen ist“, so Vollmer.
Martin Sabel forderte von der neuen Bundeswirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) zügiges Handeln: „Rechtliche Unsicherheit und hohe Stilllegungskosten dürfen den Wechsel zu klimafreundlichen Heiztechnologien wie der Wärmepumpe nicht ausbremsen – gerade jetzt, wo viele Menschen raus aus fossilen Heizsystemen wollen.“ Der BWP schlägt vor, die Kosten als Teil der allgemeinen Netzkosten über die Netzentgelte zu finanzieren. Das würde nicht nur für rechtliche Klarheit sorgen, sondern auch verhindern, dass zusätzliche Einmalbelastungen den Umstieg auf klimaneutrale Heizsysteme erschweren.
„Immer mehr Haushalte steigen von Gasheizungen zum Beispiel auf Wärmepumpen oder Pelletheizungen um“, konstatierte BWP-Geschäftsführer Martin Sabel. Dieser wichtige Schritt für den Umwelt- und Klimaschutz stoße auf einen Flickenteppich an Regelungen und teils erhebliche Kosten. „Während einige Netzbetreiber die Stilllegung kostenlos anbieten, fordern andere mehrere hundert Euro“, sagte Sabel.
Zudem müssen bei immer mehr Aussteigern die Netzkosten von immer weniger Gasnutzern getragen werden.
Dem Netzbetreiber entstehen Kosten
Darum beauftragte der Verband die auf Energierecht spezialisierten Kanzlei Re-Rechtsanwälte mit einem Gutachten. Dieses stellt fest, dass keine hinreichende rechtliche Klarheit besteht. Stilllegungen von Gasanschlüssen seien auch für die Netzbetreiber mit wirtschaftlichen Risiken verbunden. Technisch gesehen sollten die Hausanschlüsse stillgelegt und verplombt werden. Dabei entstehen dem Netzbetreiber Kosten. Doch ob diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden dürfen, sei bislang gesetzlich nicht eindeutig geregelt, so Miriam Vollmer, Fachanwältin für Verwaltungsrecht.
Die Autorin des Gutachtens resümierte: „Weder die Niederdruckanschlussverordnung noch andere verbindliche Vorschriften geben eindeutig vor, ob Netzbetreiber dem kündigenden Anschlussnehmer diese Kosten auferlegen dürfen. Selbst vertragliche Klauseln oder pauschale Gebühren können demnach problematisch sein – sie müssten rechtlich sauber begründet und wirtschaftlich angemessen sein. Diese Bedingungen werden bislang oft nicht erfüllt.“
Kosten über die Netzentgelte finanzieren
Das Gutachten sieht daher Handlungsbedarf beim Gesetzgeber oder beim Wirtschaftsministerium: „Die Unsicherheit ist für alle Beteiligten unzumutbar – für Verbraucher, die sich umwelt- und klimafreundlich verhalten wollen, genauso wenig wie für Netzbetreiber, die rechtssicher agieren müssen. Es braucht eine eindeutige Regelung, wie mit diesen Kosten umzugehen ist“, so Vollmer.
Martin Sabel forderte von der neuen Bundeswirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) zügiges Handeln: „Rechtliche Unsicherheit und hohe Stilllegungskosten dürfen den Wechsel zu klimafreundlichen Heiztechnologien wie der Wärmepumpe nicht ausbremsen – gerade jetzt, wo viele Menschen raus aus fossilen Heizsystemen wollen.“ Der BWP schlägt vor, die Kosten als Teil der allgemeinen Netzkosten über die Netzentgelte zu finanzieren. Das würde nicht nur für rechtliche Klarheit sorgen, sondern auch verhindern, dass zusätzliche Einmalbelastungen den Umstieg auf klimaneutrale Heizsysteme erschweren.

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Mittwoch, 07.05.2025, 15:11 Uhr
Mittwoch, 07.05.2025, 15:11 Uhr
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