
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
POLITIK:
Bundestag berät über neue Finanzspielräume
CDU/CSU und SPD haben zwei Gesetzentwürfe im Bundestag eingebracht, für den Bundeshaushalt und die Schaffung eines 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögens.
Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben am 8. Juli in Berlin zwei zentrale Gesetzentwürfe vorgelegt, die finanzpolitische
Spielräume für die kommenden Jahre eröffnen sollen. Beide Vorhaben werden in dieser Woche erstmals im Parlament beraten. Der
Entwurf für das Haushaltsbegleitgesetz 2025 wird gemeinsam mit dem Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 in erster Lesung behandelt.
Am Freitag, 11. Juli, folgt die erste Lesung des Entwurfs für das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität.
Kernstück des Haushaltsbegleitgesetzes ist eine Neuregelung im Haushaltsrecht. Künftig sollen Ausgaben für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, den Schutz informationstechnischer Systeme sowie Unterstützungsleistungen für Staaten, die völkerrechtswidrig angegriffen werden, nicht mehr unter die Schuldenregel des Grundgesetzes fallen, sofern sie ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) des Vorjahres überschreiten. Ein Prozent des BIP entspräche nach aktuellen Zahlen rund 45 Milliarden Euro.
Investitionen in Infrastruktur
In der Bundeshaushaltsordnung wollen die Fraktionen zusätzlich eine Regelung zur Darstellung einer bereinigten Investitionsquote des Bundes aufnehmen. Diese Quote ist vor allem für Investitionen aus dem geplanten Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ relevant, das durch den zweiten Gesetzentwurf geschaffen werden soll. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) versicherte: „Es wird eine Investitionsquote von mehr als zehn Prozent im Kernhaushalt eingehalten“.
Darüber hinaus sieht das Haushaltsbegleitgesetz Änderungen am Klima- und Transformationsfondsgesetz vor. Damit sollen unter anderem Zuführungen aus dem geplanten Sondervermögen an den Klima- und Transformationsfonds (KTF) rechtlich abgesichert werden. Aus dem KTF soll künftig auch die Finanzierung von Entlastungen beim Gaspreis möglich sein. Zudem plant die Koalition eine neue Regelung für die Erlöse aus Ausschreibungen im Bereich der Offshore-Windenergie.
Einnahmen, die in den Jahren 2025 und 2026 die Marke von 200 Millionen Euro überschreiten, sollen dem Bundeshaushalt als „Transformationskomponente“ zufließen. Die Bundesregierung hofft, dass mehr Wirtschaftswachstum für mehr Steuereinnahmen sorgt. Die Bundesregierung will mit kürzeren Planungs- und Genehmigungsverfahren mehr Investitionen anreizen.
Am 11. Juli soll abschließend der Bundesrat milliardenschweren steuerlichen Entlastungen für Firmen zustimmen. Klingbeil kündigte im Bundestag auch Entlastungen für private Haushalte ab 2026 an. So sollen die Netzentgelte als ein Bestandteil des Strompreises gesenkt und die Gasspeicherumlage für Gaskunden abgeschafft werden. Die Stromsteuer werde aber nicht für alle gesenkt.
Sondervermögen von 500 Milliarden Euro
Parallel zu diesen Änderungen wollen CDU/CSU und SPD mit dem Entwurf des Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität die Grundlage für ein erhebliches Investitionsprogramm schaffen. Das Sondervermögen basiert auf Artikel 143 h des Grundgesetzes, der während der vergangenen Haushaltsdebatten neu geschaffen wurde. Laut dem Entwurf soll das Sondervermögen mit einer Kreditermächtigung von bis zu 500 Milliarden Euro ausgestattet werden.
Von diesem Betrag sollen bis zu 100 Milliarden Euro an die Bundesländer fließen, um dort Investitionen zu ermöglichen. Weitere 100 Milliarden Euro sollen dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) in jährlichen Teilbeträgen bis zum Jahr 2034 zugeführt werden. Die verbleibenden bis zu 300 Milliarden Euro sind für zusätzliche Investitionen des Bundes vorgesehen. Laut Gesetzentwurf sollen diese Mittel unter anderem in den Ausbau der Verkehrs- und Energieinfrastruktur, in Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, Wissenschaft, den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie in die Digitalisierung und Forschung fließen.
Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens wird künftig jährlich dem Bundeshaushaltsplan beigefügt und gemeinsam mit dem Haushaltsgesetz beschlossen. Dabei soll sichergestellt werden, dass die im Grundgesetz geforderte Zusätzlichkeit der Investitionen gewahrt bleibt. Der Gesetzentwurf präzisiert, dass diese Zusätzlichkeit dann gegeben ist, wenn die Investitionsausgaben im Bundeshaushalt mindestens zehn Prozent der bereinigten Gesamtausgaben betragen.
Die Opposition widerspricht den Plänen. Vor allem die Grünen werfen der Regierung „Tricksereien“ vor. Die Regierung verschiebe Investitionen aus dem Kernhaushalt in andere Töpfe, um Wahlversprechen wie die Ausweitung der Mütterrente oder
Steuerentlastungen für die Gastronomie zu finanzieren. Das gehe zulasten zusätzlicher Investitionen.
Kernstück des Haushaltsbegleitgesetzes ist eine Neuregelung im Haushaltsrecht. Künftig sollen Ausgaben für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, den Schutz informationstechnischer Systeme sowie Unterstützungsleistungen für Staaten, die völkerrechtswidrig angegriffen werden, nicht mehr unter die Schuldenregel des Grundgesetzes fallen, sofern sie ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) des Vorjahres überschreiten. Ein Prozent des BIP entspräche nach aktuellen Zahlen rund 45 Milliarden Euro.
Investitionen in Infrastruktur
In der Bundeshaushaltsordnung wollen die Fraktionen zusätzlich eine Regelung zur Darstellung einer bereinigten Investitionsquote des Bundes aufnehmen. Diese Quote ist vor allem für Investitionen aus dem geplanten Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ relevant, das durch den zweiten Gesetzentwurf geschaffen werden soll. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) versicherte: „Es wird eine Investitionsquote von mehr als zehn Prozent im Kernhaushalt eingehalten“.
Darüber hinaus sieht das Haushaltsbegleitgesetz Änderungen am Klima- und Transformationsfondsgesetz vor. Damit sollen unter anderem Zuführungen aus dem geplanten Sondervermögen an den Klima- und Transformationsfonds (KTF) rechtlich abgesichert werden. Aus dem KTF soll künftig auch die Finanzierung von Entlastungen beim Gaspreis möglich sein. Zudem plant die Koalition eine neue Regelung für die Erlöse aus Ausschreibungen im Bereich der Offshore-Windenergie.
Einnahmen, die in den Jahren 2025 und 2026 die Marke von 200 Millionen Euro überschreiten, sollen dem Bundeshaushalt als „Transformationskomponente“ zufließen. Die Bundesregierung hofft, dass mehr Wirtschaftswachstum für mehr Steuereinnahmen sorgt. Die Bundesregierung will mit kürzeren Planungs- und Genehmigungsverfahren mehr Investitionen anreizen.
Am 11. Juli soll abschließend der Bundesrat milliardenschweren steuerlichen Entlastungen für Firmen zustimmen. Klingbeil kündigte im Bundestag auch Entlastungen für private Haushalte ab 2026 an. So sollen die Netzentgelte als ein Bestandteil des Strompreises gesenkt und die Gasspeicherumlage für Gaskunden abgeschafft werden. Die Stromsteuer werde aber nicht für alle gesenkt.
Sondervermögen von 500 Milliarden Euro
Parallel zu diesen Änderungen wollen CDU/CSU und SPD mit dem Entwurf des Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität die Grundlage für ein erhebliches Investitionsprogramm schaffen. Das Sondervermögen basiert auf Artikel 143 h des Grundgesetzes, der während der vergangenen Haushaltsdebatten neu geschaffen wurde. Laut dem Entwurf soll das Sondervermögen mit einer Kreditermächtigung von bis zu 500 Milliarden Euro ausgestattet werden.
Von diesem Betrag sollen bis zu 100 Milliarden Euro an die Bundesländer fließen, um dort Investitionen zu ermöglichen. Weitere 100 Milliarden Euro sollen dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) in jährlichen Teilbeträgen bis zum Jahr 2034 zugeführt werden. Die verbleibenden bis zu 300 Milliarden Euro sind für zusätzliche Investitionen des Bundes vorgesehen. Laut Gesetzentwurf sollen diese Mittel unter anderem in den Ausbau der Verkehrs- und Energieinfrastruktur, in Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, Wissenschaft, den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie in die Digitalisierung und Forschung fließen.
Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens wird künftig jährlich dem Bundeshaushaltsplan beigefügt und gemeinsam mit dem Haushaltsgesetz beschlossen. Dabei soll sichergestellt werden, dass die im Grundgesetz geforderte Zusätzlichkeit der Investitionen gewahrt bleibt. Der Gesetzentwurf präzisiert, dass diese Zusätzlichkeit dann gegeben ist, wenn die Investitionsausgaben im Bundeshaushalt mindestens zehn Prozent der bereinigten Gesamtausgaben betragen.
Die Opposition widerspricht den Plänen. Vor allem die Grünen werfen der Regierung „Tricksereien“ vor. Die Regierung verschiebe Investitionen aus dem Kernhaushalt in andere Töpfe, um Wahlversprechen wie die Ausweitung der Mütterrente oder
Steuerentlastungen für die Gastronomie zu finanzieren. Das gehe zulasten zusätzlicher Investitionen.

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Dienstag, 08.07.2025, 13:53 Uhr
Dienstag, 08.07.2025, 13:53 Uhr
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