 
				
					Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
				
			
				POLITIK:
			
		
		
			Bundestag berät über Änderungen im Energierecht
		
		
			
				Der Bundestag hat am 11. September in erster Lesung mehrere energiepolitische Gesetzesentwürfe beraten. Die Anpassung an die europäische Batterieverordnung wurde beschlossen.
			
		
		
			Am Abend des 11. September hat der Bundestag in Berlin zwei energiepolitische Gesetzesentwürfe erstmals beraten. Die Bundesregierung
will mit dem „Entwurf für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes“ (EnWG) die sogenannte Gasspeicherumlage
abschaffen. Unternehmen und Privathaushalte sollen dadurch ab 2026 entlastet werden.
Die Umlage deckt bisher Kosten für die Befüllung der Gasspeicher. Nach Regierungsangaben macht sie bei Haushaltskunden rund 2,4 Prozent und bei Großkunden rund fünf Prozent des Gaspreises aus. Zur Finanzierung will die Bundesregierung ein Umlagenkonto bis Ende 2025 mit 3,4 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) ausgleichen.
Laut Entwurf müssen die Entlastungen an die Endkunden weitergereicht werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) könnte im Einvernehmen mit dem Finanzministerium ein Umlageverfahren erneut einführen, falls dies zur Versorgungssicherheit erforderlich wird.
Energy Sharing erleichtern
Ein weiterer Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Änderungen des Energiewirtschaftsrechts, um Vorgaben der EU-Richtlinie 2024/1711 zum Verbraucherschutz im Energiesektor in nationales Recht zu übertragen. Im Fokus stehen Regelungen zum sogenannten Energy Sharing, also der gemeinschaftlichen Erzeugung und Nutzung von Strom innerhalb lokaler Gemeinschaften. Außerdem sollen Änderungen im Messstellenbetriebsgesetz den Rollout von Smart Metern beschleunigen, indem Kooperationen zwischen Betreibern erleichtert werden.
Der Gesetzentwurf enthält zudem Anpassungen im Energiefinanzierungsgesetz sowie Vorschriften, die den Netzausbau beschleunigen sollen. Damit reagiert die Bundesregierung auf unionsrechtliche Vorgaben und auf den steigenden Bedarf an Flexibilität im Strom- und Gasbereich. Die Gesetze müssen noch abschließend den Bundestag passieren.
Batteriegesetz verabschiedet
Zudem beschloss der Bundestag am Abend des 11. September die Anpassung an die europäische Batterieverordnung. Damit könnte das neue Batterierecht bereits Anfang 2026 mit erweiterten Rücknahmepflichten in Kraft treten. Grundlage ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den die Fraktionen von CDU/CSU und SPD per Änderungsantrag angepasst haben. Zuvor hatten im Umweltausschuss beide Regierungsfraktionen dafür gestimmt, während AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke den Entwurf ablehnten.
Das Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz (Batt-EU-AnpG) soll das bisherige Batteriegesetz ersetzen. Vorgesehen sind unter anderem kollektive Sammelsysteme für alle Kategorien von Batterien sowie eine erweiterte Rücknahmepflicht. Ab 2026 müssen kommunale Sammelstellen Lithium-Ionen-Batterien aus E-Bikes und E-Scootern annehmen. Zudem hebt die EU-Verordnung die Sammelziele für Gerätebatterien an: auf 63 Prozent bis Ende 2027 und auf 73 Prozent bis Ende 2030.
Die Kritik der Oppositionsfraktionen fand damit keine Berücksichtigung. Die Grünen forderten ein Pfandsystem für alle Batteriearten, Die Linke eine allgemeine Pfandpflicht. Die AfD stellte die Wirtschaftlichkeit des Batterierecyclings infrage und sprach von unzureichender Einbindung der Hersteller.
		Die Umlage deckt bisher Kosten für die Befüllung der Gasspeicher. Nach Regierungsangaben macht sie bei Haushaltskunden rund 2,4 Prozent und bei Großkunden rund fünf Prozent des Gaspreises aus. Zur Finanzierung will die Bundesregierung ein Umlagenkonto bis Ende 2025 mit 3,4 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) ausgleichen.
Laut Entwurf müssen die Entlastungen an die Endkunden weitergereicht werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) könnte im Einvernehmen mit dem Finanzministerium ein Umlageverfahren erneut einführen, falls dies zur Versorgungssicherheit erforderlich wird.
Energy Sharing erleichtern
Ein weiterer Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Änderungen des Energiewirtschaftsrechts, um Vorgaben der EU-Richtlinie 2024/1711 zum Verbraucherschutz im Energiesektor in nationales Recht zu übertragen. Im Fokus stehen Regelungen zum sogenannten Energy Sharing, also der gemeinschaftlichen Erzeugung und Nutzung von Strom innerhalb lokaler Gemeinschaften. Außerdem sollen Änderungen im Messstellenbetriebsgesetz den Rollout von Smart Metern beschleunigen, indem Kooperationen zwischen Betreibern erleichtert werden.
Der Gesetzentwurf enthält zudem Anpassungen im Energiefinanzierungsgesetz sowie Vorschriften, die den Netzausbau beschleunigen sollen. Damit reagiert die Bundesregierung auf unionsrechtliche Vorgaben und auf den steigenden Bedarf an Flexibilität im Strom- und Gasbereich. Die Gesetze müssen noch abschließend den Bundestag passieren.
Batteriegesetz verabschiedet
Zudem beschloss der Bundestag am Abend des 11. September die Anpassung an die europäische Batterieverordnung. Damit könnte das neue Batterierecht bereits Anfang 2026 mit erweiterten Rücknahmepflichten in Kraft treten. Grundlage ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den die Fraktionen von CDU/CSU und SPD per Änderungsantrag angepasst haben. Zuvor hatten im Umweltausschuss beide Regierungsfraktionen dafür gestimmt, während AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke den Entwurf ablehnten.
Das Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz (Batt-EU-AnpG) soll das bisherige Batteriegesetz ersetzen. Vorgesehen sind unter anderem kollektive Sammelsysteme für alle Kategorien von Batterien sowie eine erweiterte Rücknahmepflicht. Ab 2026 müssen kommunale Sammelstellen Lithium-Ionen-Batterien aus E-Bikes und E-Scootern annehmen. Zudem hebt die EU-Verordnung die Sammelziele für Gerätebatterien an: auf 63 Prozent bis Ende 2027 und auf 73 Prozent bis Ende 2030.
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Freitag, 12.09.2025, 13:57 Uhr
				
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									 Deutschland ist vorbildlich bei Cybersicherheit im intelligenten Messwesen
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