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Enerige & Management > Politik - Bundesregierung will Verfahren für Erneuerbare straffen
Quelle: Fotolia / Tom-Hanisch
POLITIK:
Bundesregierung will Verfahren für Erneuerbare straffen
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie RED III beschlossen, um Genehmigungen für Erneuerbare-Energien-Projekte zu beschleunigen.
 
Die Bundesregierung hat am 24. Juni den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) beschlossen. Ziel ist es, die Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Projekte im Bundes-Immissionsschutzgesetz und im Wasserhaushaltsgesetz zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Der Entwurf wurde als Formulierungshilfe verabschiedet und soll noch vor der Sommerpause über die Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht werden.

Nach Angaben des Bundesumweltministeriums (BMU) soll das Gesetz Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien außerhalb von bereits ausgewiesenen Beschleunigungsgebieten unterstützen. Geplant ist unter anderem, dass Genehmigungsverfahren künftig innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen abgeschlossen werden müssen. Diese Höchstfristen variieren je nach Art des Vorhabens und sollen zwischen einem Monat und zwei Jahren betragen.

Anträge digital abwickeln

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD), dessen Ressort den Entwurf erarbeitet hat, betonte: „Schneller zu planen und zu bauen ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Das gilt auch für die Energiewende, eines der prägenden Modernisierungs- und Investitionsprojekte unseres Landes.“ Der Gesetzesentwurf sei ein Beitrag zur Planungsbeschleunigung und Teil des Sofortprogramms der Ampelkoalition.

Ein weiteres zentrales Element des Entwurfs ist die Bündelung von Zuständigkeiten: Künftig sollen Projektträger ihre Anträge bei einer zentralen Stelle einreichen können, die das Verfahren koordiniert. Diese „einheitliche Stelle“ soll bei Bedarf andere Behörden einbinden und als zentrale Ansprechinstanz für Antragsteller fungieren. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass ab dem 21. November 2025 sämtliche Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien ausschließlich digital abgewickelt werden. 

Damit solle nicht nur der Aufwand für die Antragsteller reduziert, sondern auch die Effizienz der Verfahren gesteigert werden. Gleichzeitig, so das Ministerium, bleibe die umweltfachliche Prüfung weiterhin gewährleistet.

EU-Vorgaben umgesetzt

Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die überarbeitete EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien, die im Jahr 2023 in Kraft getreten ist. Die RED III schreibt vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch in der EU bis 2030 auf mindestens 42,5 Prozent steigen soll. Um dieses Ziel zu erreichen, fordert die Richtlinie unter anderem die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für entsprechende Projekte in den Mitgliedstaaten.

Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung nach eigenen Angaben einen Teil dieser Vorgaben in nationales Recht überführen. Bereits in den vergangenen Jahren hatte die Ampelkoalition verschiedene Gesetzesinitiativen gestartet, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern – etwa durch beschleunigte Verfahren in Beschleunigungsgebieten. Der jetzt vorliegende Entwurf zielt hingegen auf Projekte außerhalb dieser speziell ausgewiesenen Flächen.

Ob das Gesetz noch vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossen wird, hängt vom parlamentarischen Verfahren ab. Die Bundesregierung strebt eine zügige Verabschiedung an.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Dienstag, 24.06.2025, 11:48 Uhr

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