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Enerige & Management > Politik - Bundesregierung will Treuhandschaftsmandat erweitern
Quelle: Fotolia / ChaotiC PhotographY
POLITIK:
Bundesregierung will Treuhandschaftsmandat erweitern
Ein Gesetzentwurf der Ampelkoalition soll die Möglichkeit eröffnen, im Fall einer Energieversorgungskrise Unternehmen unter Treuhandverwaltung zur Versorgungssicherung einzuspannen.
 
Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht. Er soll das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ändern. Konkret geht es um die Schaffung eines neuen Paragrafen 17b EnSiG, der die Übertragung von Vermögensgegenständen von Unternehmen unter einer EnSiG-Treuhandverwaltung ermöglichen soll, wenn die Sicherung des Funktionierens des Gemeinwesens im Sektor Energie sowie die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit dies erfordern.

Damit soll der Bund für derzeitige und künftige Treuhand-Fälle mehr Handlungsspielraum bekommen. In dem Gesetzentwurf heißt es, die Bundesregierung bereite sich mit der Novelle auf alle denkbaren Notlagen vor und schaffe rechtliche Grundlagen, um die für die Sicherstellung der Energieversorgung erforderlichen Maßnahmen durchführen zu können.

Auch nicht betriebswirtschaftliche Maßnahmen möglich

Zur Erläuterung führt der Entwurf aus, dass künftig auch Maßnahmen in treuhänderisch verwalteten Unternehmen ermöglicht werden sollen, die aus rein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht getroffen werden würden oder von den jeweiligen Anteilseignern nicht mitgetragen würden. Dies sei aufgrund der besonderen Dynamik im Energiebereich gegebenenfalls notwendig für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit. 
Für diesen Fall sind dem Treuhänder nach derzeitiger Gesetzeslage jedoch die Hände gebunden, wenn es bei der unternehmerischen Entscheidung um die Übertragung von Vermögensgegenständen geht. Nach der derzeitigen Rechtslage ist eine Übertragung von Vermögensgegenständen von unter EnSiG-Treuhandverwaltung stehenden Unternehmen nur zulässig, wenn dies zum Werterhalt des Unternehmens erforderlich ist. Die dem Gemeinwohl dienende Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit bleibe hierbei jedoch unberücksichtigt. Dies soll das Gesetz korrigieren.

Flankierend soll das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen angepasst werden, um fusionskontrollfreie Übertragungen von Vermögensgegenständen zu ermöglichen.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Donnerstag, 16.03.2023, 12:57 Uhr

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