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Enerige & Management > Politik - Bundesregierung schiebt Wärmewende an
Quelle: Fotolia / oqopo
POLITIK:
Bundesregierung schiebt Wärmewende an
Das Bundeskabinett hat Gesetzesänderungen beschlossen, die Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und für Wärmespeicher beschleunigen sollen.
 
Mit den Gesetzesänderungen der Bundesregierung sollen genehmigungsrechtliche Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie dem Ausbau von Wasser-Wärmepumpen und Wärmespeichern abgebaut werden. Die Beschleunigungsmaßnahmen sind Teil der von der Bundesregierung beschlossenen Wachstumsinitiative. Sie wurden am 4. September im Kabinett verabschiedet und müssen noch Bundestag und Bundesrat passieren.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erläuterte: „Jetzt holen wir die Geothermie endlich aus ihrem Schattendasein.“ Die Wärmeenergie aus tiefen Erdschichten könne künftig „gezielt und unbürokratisch“ für die Energieversorgung erschlossen werden. Dies senke die Abhängigkeit von Öl, Gas und Kohle. Zudem sei Geothermie eine klimaneutrale, unerschöpfliche Energiequelle, die zuverlässig ganzjährig zur Verfügung steht. Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher stehen deshalb „im überragenden öffentlichen Interesse“.

Der Anteil erneuerbarer Energien an der Erzeugung von Raumwärme macht bislang weniger als ein Fünftel aus. Um die Klimaziele zu erreichen, sei es daher erforderlich, die Treibhausgasemissionen in der Wärmeversorgung deutlich zu senken. Rund ein Viertel der Wärme in Deutschland könnte laut Studien grundsätzlich mithilfe tiefengeothermischer Systeme erzeugt werden.

Bündel an Gesetzesänderungen

„Zusammen mit Wärmepumpen soll die Geothermie zukünftig zu einer der wichtigsten Energiequellen für das Heizen werden und damit für eine effiziente, klimafreundliche und emissionsarme Wärmeversorgung sorgen“, sagte Habeck. Mit den gesetzlichen Änderungen würden Geothermieanlagen, bestimmte Wärmepumpen und Langzeit-Wärmespeicher nun schneller und einfacher zugelassen. Dazu werden Änderungen in mehreren Gesetzen vorgenommen.
  Erstens wird mit dem geplanten Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) klargestellt, dass die oberflächennahe Geothermie nicht in den Anwendungsbereich des Bergrechts fällt und bergrechtliche Zulassungsverfahren für oberflächennahe Geothermie daher nicht erforderlich sind. Dieses Gesetz befindet sich derzeit noch in der Beratung des Bundestages.

Zweitens werden mit diesem eigens dafür vorgesehenen Artikel-Gesetz die Genehmigungsverfahren für Geothermie, bestimmte Wärmepumpen und Wärmespeicher beschleunigt, vereinfacht und digitalisiert. Dafür sind Änderungen im Berg- und Wasserrecht vorgesehen. Dies betrifft zum Beispiel die Einführung von Höchstfristen für Genehmigungsverfahren im Bergrecht. Die Behörden müssen nun innerhalb eines Jahres über die Genehmigung entscheiden. Die Bergämter haben zudem die Möglichkeit, auch bei größeren Projekten zur Wärmeerzeugung unter bestimmten Voraussetzungen von der Betriebsplanpflicht abzusehen.

Erleichterungen sieht das Gesetz insbesondere für Wärmepumpen vor, die wasserrechtliche und bergrechtliche Genehmigungen benötigen. Das heißt, für alle Wasser-Wärmepumpen und Luftwärmepumpen, die wasserrechtliche Genehmigungen erfordern. Bei kleinen Grundwasserwärmepumpen und bei Erdwärmekollektoren für Privathaushalte wird ganz auf die wasserrechtliche Genehmigung verzichtet. Es verbleibt bei einer bloßen Anzeige an die Behörde.

Auch Bauen und Verkehr sollen beim Klimaschutz vorankommen

Drittens stehen im Gesetzentwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 28. August ambitionierte wasserrechtliche Zulassungsfristen für Geothermie und Wärmepumpen. Viertens sollen dank der Baurechtsnovelle Geothermievorhaben im Außenbereich einfacher zugelassen werden. Weitere Maßnahmen bei Genehmigungs- und Planungsverfahren sollen den Wohnungsbau in Deutschland stärken und beschleunigen.

Mit den heutigen Beschlüssen werden darüber hinaus zwei Maßnahmen aus der Wachstumsinitiative zur Stärkung des E-Mobilitätsstandorts Deutschland umgesetzt. Dies sind eine beschleunigte Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge und eine Anhebung des Deckels bei der Dienstwagenregelung für Elektrofahrzeuge von 70.000 Euro auf 95.000 Euro. „Mit beiden Maßnahmen erhöhen wir die Attraktivität von Elektrofahrzeugen in Deutschland weiter und unterstützen die Industrie“, so Habeck.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Mittwoch, 04.09.2024, 16:06 Uhr

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