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PERSONALIE:
Bundesregierung beruft Klimarat mit neuer Besetzung
Die Bundesregierung hat neue Mitglieder in den Expertenrat für Klimafragen berufen. Das Gremium prüft regelmäßig die deutschen Treibhausgas-Emissionsdaten wissenschaftlich.
Die Bundesregierung hat auf Vorschlag von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) die Mitglieder des Expertenrats für
Klimafragen (ERK) für die zweite Amtsperiode berufen. Das teilte das Bundesumweltministerium am 6. August mit. Die neue Amtszeit
des Gremiums beginnt am 1. September 2025 und endet am 30. August 2030.
Der ERK ist ein regierungsunabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium, das seit 2020 auf Grundlage des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) besteht. Das fünfköpfige Gremium prüft jährlich die Emissionsdaten des Umweltbundesamtes (UBA) und legt der Bundesregierung sowie dem Bundestag eine Bewertung vor. Dabei fließen auch sozialwissenschaftliche Perspektiven ein.
Zwei alte, drei neue Gesichter
Zwei der bisherigen Mitglieder wurden erneut berufen: Prof. Dr. Marc Oliver Bettzüge vom Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität zu Köln sowie Dr. Barbara Schlomann vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI in Karlsruhe. Beide waren bereits in der ersten Amtsperiode Teil des Rats.
Neu in das Gremium berufen wurden Prof. Dr. Dr. Tanja Kneiske von der Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geotechnologien (IEG) in Cottbus, Prof. Dr. Allister Loder von der Technischen Universität München sowie Prof. Dr. Julia Pongratz von der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Laut Bundesumweltminister Schneider verbindet die neue Zusammensetzung Kontinuität mit frischen Impulsen. Die Mitglieder brächten unterschiedliche disziplinäre Perspektiven mit und verfügten über ein breites Kompetenzspektrum, so das Ministerium. Ziel sei es, den Transformationsprozess zur Klimaneutralität wissenschaftlich fundiert zu begleiten.
Rat übte oft Kritik an Klimapolitik
In der vergangenen Amtsperiode hatte der Expertenrat mit Gutachten und Stellungnahmen mehrfach auf Zielverfehlungen bei der Emissionsminderung hingewiesen. Die Mitglieder kritisierten wiederholt die Maßnahmen der Bundesregierung als unzureichend. Mit seinen Bewertungen hat der Rat laut Ministerium „zahlreiche Impulse für die Weiterentwicklung der nationalen Klimapolitik gegeben“.
Der Expertenrat agiert unabhängig und ist nicht weisungsgebunden. Seine Berichte dienen als Grundlage für die politische Bewertung und gegebenenfalls Nachsteuerung klimapolitischer Maßnahmen. Die Entscheidung über die Ratsmitglieder erfolgte durch das Bundeskabinett. Die Amtszeit ist auf fünf Jahre begrenzt. Eine einmalige Wiederberufung ist laut KSG möglich.
Informationen zum Expertenrat für Klimafragen stehen im Internet bereit.
Der ERK ist ein regierungsunabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium, das seit 2020 auf Grundlage des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) besteht. Das fünfköpfige Gremium prüft jährlich die Emissionsdaten des Umweltbundesamtes (UBA) und legt der Bundesregierung sowie dem Bundestag eine Bewertung vor. Dabei fließen auch sozialwissenschaftliche Perspektiven ein.
Zwei alte, drei neue Gesichter
Zwei der bisherigen Mitglieder wurden erneut berufen: Prof. Dr. Marc Oliver Bettzüge vom Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität zu Köln sowie Dr. Barbara Schlomann vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI in Karlsruhe. Beide waren bereits in der ersten Amtsperiode Teil des Rats.
Neu in das Gremium berufen wurden Prof. Dr. Dr. Tanja Kneiske von der Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geotechnologien (IEG) in Cottbus, Prof. Dr. Allister Loder von der Technischen Universität München sowie Prof. Dr. Julia Pongratz von der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Laut Bundesumweltminister Schneider verbindet die neue Zusammensetzung Kontinuität mit frischen Impulsen. Die Mitglieder brächten unterschiedliche disziplinäre Perspektiven mit und verfügten über ein breites Kompetenzspektrum, so das Ministerium. Ziel sei es, den Transformationsprozess zur Klimaneutralität wissenschaftlich fundiert zu begleiten.
Rat übte oft Kritik an Klimapolitik
In der vergangenen Amtsperiode hatte der Expertenrat mit Gutachten und Stellungnahmen mehrfach auf Zielverfehlungen bei der Emissionsminderung hingewiesen. Die Mitglieder kritisierten wiederholt die Maßnahmen der Bundesregierung als unzureichend. Mit seinen Bewertungen hat der Rat laut Ministerium „zahlreiche Impulse für die Weiterentwicklung der nationalen Klimapolitik gegeben“.
Der Expertenrat agiert unabhängig und ist nicht weisungsgebunden. Seine Berichte dienen als Grundlage für die politische Bewertung und gegebenenfalls Nachsteuerung klimapolitischer Maßnahmen. Die Entscheidung über die Ratsmitglieder erfolgte durch das Bundeskabinett. Die Amtszeit ist auf fünf Jahre begrenzt. Eine einmalige Wiederberufung ist laut KSG möglich.
Informationen zum Expertenrat für Klimafragen stehen im Internet bereit.

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Mittwoch, 06.08.2025, 14:04 Uhr
Mittwoch, 06.08.2025, 14:04 Uhr
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