
Quelle: Bundesrat
POLITIK:
Bundesrat stimmt Schuldenbremse und Sondervermögen zu
Die Reform der Schuldenbremse und die Errichtung eines Sondervermögens fanden im Bundesrat klar die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit.
Die am 21. März im Bundesrat beschlossenen Grundgesetzänderungen sehen eine teilweise Lockerung der Schuldenbremse vor. So
dürfen für Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz und Nachrichtendienste, die höher ausfallen als ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts
(BIP), über die Aufnahme neuer Schulden gedeckt werden. Dies gilt auch für Militärhilfen für angegriffene Staaten wie die
Ukraine. Bisher...
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Freitag, 21.03.2025, 12:33 Uhr
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