• Energiemärkte legen weiter zu
  • Verbände: Klimafonds „kein Notgroschen“
  • Schleupen will Softwareplattform 2025 weiter ausbauen
  • EnBW macht Shell Richtung Bodensee direkt Konkurrenz
  • Wasserstoff „zwischen Fortschritt und Unsicherheit“
  • Zeag streicht Dividende zusammen
  • EU fördert H2-Projekte mit fast 1 Milliarde Euro
  • Discounter setzen Pfalzwerken zu
  • RED III: Erneuerbaren-Verband kritisiert Österreichs „Flickenteppich“
  • 304 Millionen Euro für die Schnellladeinfrastruktur
Enerige & Management > Politik - Bundesrat stimmt Schuldenbremse und Sondervermögen zu
Quelle: Bundesrat
POLITIK:
Bundesrat stimmt Schuldenbremse und Sondervermögen zu
Die Reform der Schuldenbremse und die Errichtung eines Sondervermögens fanden im Bundesrat klar die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit.
 
Die am 21. März im Bundesrat beschlossenen Grundgesetzänderungen sehen eine teilweise Lockerung der Schuldenbremse vor. So dürfen für Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz und Nachrichtendienste, die höher ausfallen als ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), über die Aufnahme neuer Schulden gedeckt werden. Dies gilt auch für Militärhilfen für angegriffene Staaten wie die Ukraine. Bisher galten diese Ausnahmen nur für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen.

In der Abstimmung hatten sich die Vertreter von Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Thüringen enthalten, da ihre Koalitionsregierungen keine einheitliche Position finden konnten. Zugestimmt hatten die übrigen Länder mit einer Regierung aus SPD, Union und Grünen sowie Bayern. In manchen Ländern muss für die Lockerung der Schuldenbremse noch deren Verfassung geändert werden - nur in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Thüringen und im Saarland steht keine Schuldenbremse in der Landesverfassung.

Klagen der FDP abgelehnt

Zuvor waren Klagen der FDP in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bremen gegen die Grundgesetzänderung von Gerichten abgelehnt worden. Da Bundestag und Bundesrat mit der verfassungsändernden Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt haben, kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung durch den Bundespräsidenten in Kraft.

Der bereits drei Jahre andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine habe die Sicherheitslage in Europa dramatisch verändert, heißt es in der Begründung für die Grundgesetzänderung. Der Amtsantritt der neuen US-Regierung ließe nicht erwarten, dass sich die existierenden Spannungen in der internationalen Politik verringerten. Auch für die Länder sieht das Gesetz Lockerungen bei der Schuldenbremse vor. Gilt für sie derzeit noch eine Schuldengrenze von null, dürfen sie künftig zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen.

Investitionen in die für Infrastruktur

Die Grundgesetzänderung sieht auch die Errichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Dauer von 12 Jahren vor. Die Gelder dürfen ausschließlich für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 verwendet werden. Auswirkungen auf die Schuldenbremse hat das Sondervermögen nicht.

Die Länder können aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro in ihre Infrastruktur investieren. Wie die neuen Schuldenmöglichkeiten der Länder zwischen den einzelnen Bundesländern verteilt werden, muss noch in einem weiteren Gesetz geregelt werden. Große Finanzierungsbedarfe, die unabhängig von der aktuellen Wirtschaftslage seien, entstünden beispielsweise durch die Gewährleistung eines modernen Bildungssystems, die Digitalisierung der Verwaltung, die Integration geflüchteter Menschen und die Stärkung des Bevölkerungsschutzes.

Eine gesteigerte Verteidigungsfähigkeit setze auch eine ausgebaute, funktionsfähige und moderne Infrastruktur voraus. Diese sei zudem ein maßgeblicher Standortfaktor, der die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum wesentlich beeinflusse. In einem weiteren Beschluss forderte der Bundesrat, dass der Bund sich an Investitionen in deutsche Häfen beteiligt. Ebenfalls 100 Milliarden Euro fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF).

Erneuerbaren Branche hofft auf Spielräume

Die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), Simone Peter, bewertet die Zustimmung des Bundesrates als erweiterte finanzielle Spielräume für Investitionen in Klimaschutz und Zukunftsinfrastruktur wie die Wärmewende. Peter mahnte zugleich: „Damit die Mittel zügig in reale Projekte münden, braucht es die Vereinfachung von komplexen Genehmigungsverfahren und den Abbau bürokratischer Hemmnisse, auch mit Blick auf die Sektorenkopplungstechnologien.“ Mehr Kosteneffizienz ließe sich auch durch mehr Flexibilität im Strommarkt erreichen, wofür es gesetzliche Regelungen geben müsse.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
+49 (0) 151 28207503
eMail
facebook
© 2025 Energie & Management GmbH
Freitag, 21.03.2025, 12:33 Uhr

Mehr zum Thema