Deutscher Bundestag. Quelle: phothek / Thomas Im
POLITIK:
Bundespräsident soll Gebäudemodernisierungsgesetz stoppen
Verbände und Opposition fordern Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier auf, das Gebäudemodernisierungsgesetz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht zu unterzeichnen.
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) aus Aachen hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in einem Offenen Brief
aufgefordert, die Ausfertigung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) zu verweigern. Nach Angaben des Vereins wurde der
Appell am 17. Juli an das Bundespräsidialamt übermittelt, nachdem der Bundestag die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 10. Juli beschlossen hatte.
Unterstützung erhält die Forderung des SFV aus der Opposition. Der energiepolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Michael Kellner, forderte, der Bundespräsident solle das Gesetz sorgfältig prüfen. Es gebe erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Er habe dem Bundespräsidialamt entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt. Auch der Rechtsanwalt Remo Klinger, der unter anderem für die Deutsche Umwelthilfe tätig ist, sprach sich dafür aus, das Gesetz nicht auszufertigen. Der SFV begründet seine Forderung mit erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Das Gesetz gefährdet nach Auffassung des Vereins sowohl die Erreichung der Klimaschutzziele als auch die Wärmewende. Zudem verlagere es die Lasten des Klimaschutzes auf künftige Generationen und stehe damit im Widerspruch zum Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021.
In seinem Schreiben verweist der Verein auf die Entscheidung des Gerichts zur sogenannten intertemporalen Freiheitssicherung. Diese verpflichte den Gesetzgeber dazu, die Freiheitsrechte kommender Generationen zu schützen und Klimaschutzmaßnahmen nicht auf die Zukunft zu verschieben. Nach Einschätzung des SFV verlängert das Gebäudemodernisierungsgesetz jedoch den Einsatz fossiler Heizungen und erschwere damit die Einhaltung der nationalen Klimaziele.
Als weiteren Beleg führt der Verein den aktuellen Prüfbericht des Expertenrats für Klimafragen an. Demnach weist der Gebäudesektor weiterhin erhebliche Emissionslücken auf. Für den Zeitraum von 2021 bis 2030 prognostiziert der Expertenrat laut SFV eine Zielverfehlung von rund 110 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Gleichzeitig könnten die tatsächlichen Emissionen sogar höher ausfallen als bislang angenommen.
Kritik übt der SFV insbesondere an den neuen Regelungen für Öl- und Gasheizungen. Nach Darstellung des Vereins entfällt mit dem Gesetz die bisherige Verpflichtung, neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Dadurch könnten fossile Heizungen deutlich länger genutzt werden als bislang vorgesehen. Laut SFV würden dadurch Einsparpotenziale verloren gehen, die das bisherige Gebäudeenergiegesetz ermöglicht hätte.
Biobrennstoffe könnten teuer werden
Zudem bezweifelt der Verein, dass die im Gesetz vorgesehene schrittweise Nutzung erneuerbarer Gase in ausreichendem Umfang realisiert werden kann. Nachhaltig erzeugte Biomasse und synthetische Gase stünden nach Einschätzung des SFV nicht in den erforderlichen Mengen zur Verfügung. Die Regelung verlängere deshalb faktisch die Nutzung fossiler Energieträger.
Auch wirtschaftliche Folgen sieht der Verein. Steigende CO₂-Preise und höhere Kosten für alternative Brennstoffe könnten nach seiner Einschätzung zu deutlich steigenden Heizkosten führen. Vermieter könnten diese Kosten teilweise an Mieter weitergeben. Darüber hinaus warnt der SFV vor Planungsunsicherheit für Kommunen, Stadtwerke und Handwerksbetriebe.
Wärmeplanung torpediert
Viele Kommunen hätten bereits Wärmepläne erstellt, die einen schrittweisen Rückbau der Gasnetze bis spätestens 2045 vorsehen. Der weitere Einbau von Gasheizungen könne dazu führen, dass diese Anlagen vor Ende ihrer technischen Lebensdauer an Wert verlieren.
Der Verein kritisiert außerdem die kurzfristige Aussetzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Nach seiner Auffassung schwäche dies das Vertrauen in die Verlässlichkeit staatlicher Förderpolitik und erschwere Investitionen in klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Wärmenetze.
Ob Bundespräsident Steinmeier das Gesetz vor seiner Unterzeichnung eingehend verfassungsrechtlich prüfen lässt oder ausnahmsweise die Ausfertigung verweigert, ist derzeit offen. Eine Verweigerung der Unterschrift gilt im deutschen Verfassungsrecht als Ausnahme und kommt nur bei erheblichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes in Betracht. (sh)
Unterstützung erhält die Forderung des SFV aus der Opposition. Der energiepolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Michael Kellner, forderte, der Bundespräsident solle das Gesetz sorgfältig prüfen. Es gebe erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Er habe dem Bundespräsidialamt entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt. Auch der Rechtsanwalt Remo Klinger, der unter anderem für die Deutsche Umwelthilfe tätig ist, sprach sich dafür aus, das Gesetz nicht auszufertigen. Der SFV begründet seine Forderung mit erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Das Gesetz gefährdet nach Auffassung des Vereins sowohl die Erreichung der Klimaschutzziele als auch die Wärmewende. Zudem verlagere es die Lasten des Klimaschutzes auf künftige Generationen und stehe damit im Widerspruch zum Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021.
In seinem Schreiben verweist der Verein auf die Entscheidung des Gerichts zur sogenannten intertemporalen Freiheitssicherung. Diese verpflichte den Gesetzgeber dazu, die Freiheitsrechte kommender Generationen zu schützen und Klimaschutzmaßnahmen nicht auf die Zukunft zu verschieben. Nach Einschätzung des SFV verlängert das Gebäudemodernisierungsgesetz jedoch den Einsatz fossiler Heizungen und erschwere damit die Einhaltung der nationalen Klimaziele.
Als weiteren Beleg führt der Verein den aktuellen Prüfbericht des Expertenrats für Klimafragen an. Demnach weist der Gebäudesektor weiterhin erhebliche Emissionslücken auf. Für den Zeitraum von 2021 bis 2030 prognostiziert der Expertenrat laut SFV eine Zielverfehlung von rund 110 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Gleichzeitig könnten die tatsächlichen Emissionen sogar höher ausfallen als bislang angenommen.
Kritik übt der SFV insbesondere an den neuen Regelungen für Öl- und Gasheizungen. Nach Darstellung des Vereins entfällt mit dem Gesetz die bisherige Verpflichtung, neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Dadurch könnten fossile Heizungen deutlich länger genutzt werden als bislang vorgesehen. Laut SFV würden dadurch Einsparpotenziale verloren gehen, die das bisherige Gebäudeenergiegesetz ermöglicht hätte.
Biobrennstoffe könnten teuer werden
Zudem bezweifelt der Verein, dass die im Gesetz vorgesehene schrittweise Nutzung erneuerbarer Gase in ausreichendem Umfang realisiert werden kann. Nachhaltig erzeugte Biomasse und synthetische Gase stünden nach Einschätzung des SFV nicht in den erforderlichen Mengen zur Verfügung. Die Regelung verlängere deshalb faktisch die Nutzung fossiler Energieträger.
Auch wirtschaftliche Folgen sieht der Verein. Steigende CO₂-Preise und höhere Kosten für alternative Brennstoffe könnten nach seiner Einschätzung zu deutlich steigenden Heizkosten führen. Vermieter könnten diese Kosten teilweise an Mieter weitergeben. Darüber hinaus warnt der SFV vor Planungsunsicherheit für Kommunen, Stadtwerke und Handwerksbetriebe.
Wärmeplanung torpediert
Viele Kommunen hätten bereits Wärmepläne erstellt, die einen schrittweisen Rückbau der Gasnetze bis spätestens 2045 vorsehen. Der weitere Einbau von Gasheizungen könne dazu führen, dass diese Anlagen vor Ende ihrer technischen Lebensdauer an Wert verlieren.
Der Verein kritisiert außerdem die kurzfristige Aussetzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Nach seiner Auffassung schwäche dies das Vertrauen in die Verlässlichkeit staatlicher Förderpolitik und erschwere Investitionen in klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Wärmenetze.
Ob Bundespräsident Steinmeier das Gesetz vor seiner Unterzeichnung eingehend verfassungsrechtlich prüfen lässt oder ausnahmsweise die Ausfertigung verweigert, ist derzeit offen. Eine Verweigerung der Unterschrift gilt im deutschen Verfassungsrecht als Ausnahme und kommt nur bei erheblichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes in Betracht. (sh)
© 2026 Energie & Management GmbH
Montag, 20.07.2026, 11:49 Uhr
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