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WINDKRAFT OFFSHORE:
Bundesnetzagentur startet 1.800 MW Offshore-Ausschreibung
Wie angekündigt hat die Bundesnetzagentur eine weitere Ausschreibung für Windenergieanlagen auf See gestartet. Die Flächen sind bereits voruntersucht.
Schon 2028, so Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur, könnten auf den nun neu ausgeschrieben Flächen Strom produziert
werden. Die vier Flächen mit einer vorgesehenen Erzeugungsleistung von insgesamt 1.800 MW lägen in Nachbarschaft von bestehenden Windparks und seien durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie bereits
voruntersucht, heißt es in einer aktuellen Mitteilung der Bundesnetzagentur. Die dabei erhobenen Informationen, etwa über
die Meeresumwelt, den Baugrund und die wind- und ozeanographischen Verhältnisse würden im Rahmen der Ausschreibung allen Interessierten
zur Verfügung gestellt. Erfolgreiche Bietende müssten diese Untersuchungen im Anschluss nicht mehr selbst durchführen.
Konkret geht es bei der Ausschreibung um
Gebote können bis zum 1. August 2023 abgegeben werden. Der Zuschlag erfolgt nach einem gesetzlich vorgegebenen Punktesystem, bei dem erstmals neben den 60 Punkten für den Gebotswert, der die Zahlungsbereitschaft des Bieters widerspiegelt, auch sogenannte qualitative Kriterien angewendet werden sollen. Insgesamt bis zu 35 Punkte sollen dabei vergeben werden für:
Wer bezuschlagt wird erhält das Recht, beim zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie die Plangenehmigung für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark zu beantragen, teilte die Bundesnetzagentur mit. Zudem bestehe ein Anspruch auf Anschluss des zu errichtenden Windparks an das Stromnetz zum Abtransport des in den Windenergieanlagen auf See erzeugten Stroms.
Bereits am 31. Januar hatte die Bundesnetzagentur weitere 7.000 MW auf nicht zentral voruntersuchten Flächen ausgeschrieben (wir berichteten).
Weitere Informationen zur Ausschreibung stellt die Bundesnetzagentur im Internet bereit.
Konkret geht es bei der Ausschreibung um
- zwei Flächen mit zusammen 900 MW vorgesehener Erzeugungsleistung im sogenannten Gebiet N-3, etwa 35 Kilometer nördlich von Norderney und
- zwei weitere Flächen mit ebenfalls 900 MW vorgesehener Erzeugungsleistung im Gebiet N-6, etwa 90 Kilometer nordwestlich von Borkum.
Gebote können bis zum 1. August 2023 abgegeben werden. Der Zuschlag erfolgt nach einem gesetzlich vorgegebenen Punktesystem, bei dem erstmals neben den 60 Punkten für den Gebotswert, der die Zahlungsbereitschaft des Bieters widerspiegelt, auch sogenannte qualitative Kriterien angewendet werden sollen. Insgesamt bis zu 35 Punkte sollen dabei vergeben werden für:
- den Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energieträgern bei der Herstellung der Windenergieanlagen,
- den Anteil von Auszubildenden,
- die Verwendung besonders umweltschonender Gründungsmethoden sowie
- den Umfang langfristiger Stromlieferungen an Dritte.
Wer bezuschlagt wird erhält das Recht, beim zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie die Plangenehmigung für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark zu beantragen, teilte die Bundesnetzagentur mit. Zudem bestehe ein Anspruch auf Anschluss des zu errichtenden Windparks an das Stromnetz zum Abtransport des in den Windenergieanlagen auf See erzeugten Stroms.
Bereits am 31. Januar hatte die Bundesnetzagentur weitere 7.000 MW auf nicht zentral voruntersuchten Flächen ausgeschrieben (wir berichteten).
Weitere Informationen zur Ausschreibung stellt die Bundesnetzagentur im Internet bereit.

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Montag, 27.02.2023, 15:24 Uhr
Montag, 27.02.2023, 15:24 Uhr
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