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Enerige & Management > Stromnetz - Bundesnetzagentur schlägt Senkung der Stromnetz-Kosten vor
Quelle: Bundesnetzagentur
STROMNETZ:
Bundesnetzagentur schlägt Senkung der Stromnetz-Kosten vor
Die Bundesnetzagentur will die derzeitige Vergütung für dezentrale Einspeisung, sogenannte vermiedene Netzentgelte, stark senken und so den Kunden 1,5 Milliarden Euro Kosten ersparen.
 
Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf einer Festlegung zur derzeitigen Vergütung für dezentrale Einspeisung, sogenannte vermiedene Netzentgelte, zur Konsultation gestellt. Sie plant mit dem Entwurf vom 23. April ein Abschmelzen der Vergütung an dezentrale Anlagen. Dadurch würden die Kosten für das Stromnetz gesenkt, so die Begründung. „Wir schlagen eine Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Unternehmen in Höhe von insgesamt 1,5 Milliarden Euro über drei Jahre vor“, sagte Präsident Klaus Müller.

„Eine Subvention von Kraftwerken durch vermiedene Netzentgelte zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher ist nicht mehr zeitgemäß“, begründete Müller den Vorstoß. Die Bundesnetzagentur sieht eine gestaffelte Abschmelzung der Auszahlungen von Entgelten für die dezentrale Einspeisung vor. Beginnend am 1. Januar 2026 sollen die Entgelte jährlich um 25 Prozent abgesenkt werden. Ab 2029 sollen keine Entgelte für dezentrale Einspeisung mehr ausgezahlt werden. Dies erspare den Netznutzern in den Jahren 2026 bis 2028 in Summe rund 1,5 Milliarden Euro.

Festlegungsentwurf wird konsultiert

Um den Betreibern von dezentralen Erzeugungsanlagen ausreichend Zeit zur weiteren Planung einzuräumen, habe die Bundesnetzagentur dabei statt einer sofortigen Abschaffung den schrittweisen Ansatz gewählt. Bei der Vergütung für dezentrale Erzeugung nach § 18 StromNEV (Netzentgeltverordnung) handelt es sich um eine Zahlung von den Netzbetreibern unter anderem an konventionelle Erzeugungsanlagen, die an Verteilernetze angeschlossen sind. Solar- und Windanlagen fallen nicht unter die Regelungen. 
Die Vergütung für dezentrale Erzeugung wurden vor über 25 Jahren in der Annahme eingeführt, lokal erzeugter Strom würde auch lokal verbraucht und somit die Gesamtnetzkosten senken, da die übergeordneten Netze nicht genutzt werden müssten. Diese vermiedenen Netzentgelte werden von den Stromverbraucherinnen und Stromverbrauchern über die allgemeinen Netzentgelte getragen und belasten diese mit jährlich rund einer Milliarde Euro. Im bundesweiten Schnitt machen die vermiedenen Netzentgelte ungefähr drei Prozent der Netzkosten aus.

Stellungnahmen bis 23. Mai möglich

Zur Begründung schreibt die Behörde, dass auch dezentral erzeugter Strom zunehmend über längere Strecken in die Verbrauchszentren transportiert wird. Zusätzlich müssten auch nachgelagerte Netze so ausgebaut sein, dass eine Region aus den vorgelagerten Netzen versorgt werden kann, etwa wenn dezentral angeschlossene Erzeugungsanlagen nicht verfügbar sind.

Die bestehende Regelung zu den vermiedenen Netzentgelten läuft durch die Aufhebung der Stromnetzentgeltverordnung zum 31. Dezember 2028 aus. Durch die Festlegung gibt die Bundesnetzagentur den Anlagenbetreibern Planungssicherheit, indem sie frühzeitig signalisiert, dass es keine Verlängerung der Regelung geben wird und zugleich ein berechenbarer Abbaupfad geschaffen wird. Stellungnahmen zu dem konsultierten Entwurf können bis zum 23. Mai 2025 abgegeben werden.

Der Entwurf der Festlegung zum § 18 StromNEV  ist im Internet veröffentlicht.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Mittwoch, 23.04.2025, 14:30 Uhr

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