• Anstieg des CO2-Preises verhindert
  • Bundestag gibt grünes Licht für U-Ausschuss zu Atomausstieg
  • Neues BHKW für innovatives Konzept in Münster
  • Ewald Woste und Werner Süss repowern Windparks
  • Entega verzichtet im Streit mit Ex-Vorständen auf Millionen
  • Weniger Bürokratie für Großwärmepumpen in Sicht
  • Machtprobe mit China über Elektroautos
  • Entega schüttet 32 Millionen Euro an Stadt und Kommunen aus
  • Im Westmünsterland gehen Bocholt und Rhede zusammen
  • DSW 21 schreibt weiter „schwarze Zahlen“
Enerige & Management > Strom - Bundesnetzagentur konsultiert Kraftwerks- und Speicherbetreiber
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
STROM:
Bundesnetzagentur konsultiert Kraftwerks- und Speicherbetreiber
Die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur befragt Betreiber von Verteilnetzen, Stromerzeugung oder -speicherung mit einer Leistung ab 100 kW zum angemessenen finanziellen Ausgleich.
 
Ein Verfahren zur Festlegung des angemessenen finanziellen Ausgleichs im Rahmen des Einspeisemanagements hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur eingeleitet. Es konsultiert gemäß § 13j und § 29 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) auch die Anlagenbetreiber.

Daher ruft die Behörde „Betreiber von Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung von elektrischer Energie mit einer Nennleistung ab 100 Kilowatt sowie von Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung von elektrischer Energie, die durch den Netzbetreiber jederzeit fernsteuerbar sind“, zur Konsultation auf. Auch die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind zur Meinungsäußerung eingeladen. Die Stellungnahmen sind bis zum Donnerstag, 31. März 2022 ausschließlich per E-Mail an die poststelle.bk8@bnetza.de zu richten.

Die Beschlusskammer 8 beabsichtigt, die Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Daher weist sie darauf hin, dass personenbezogene Daten wie Namen, Unterschriften, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen von der einsendenden Stelle geschwärzt werden müssen oder eine Genehmigung zur Veröffentlichung von den Personen einzuholen sei. Entsprechendes gelte für Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse nach § 71 EnWG sowie weiterführende Informationen zum Schutz vertraulicher Informationen hingewiesen.

Die Einleitungsverfügung  steht als PDF auf der Internetseite der Beschlusskammer 8 bereit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
+49 (0) 151 28207503
eMail
facebook
© 2024 Energie & Management GmbH
Freitag, 21.01.2022, 13:10 Uhr

Mehr zum Thema