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Enerige & Management > Gasnetz - Bundesnetzagentur konsultiert Abschreibung für Gasnetze
Quelle: Shutterstock / Zivica Kerkez
GASNETZ:
Bundesnetzagentur konsultiert Abschreibung für Gasnetze
Die Bundesnetzagentur konsultiert bis 7. August ihren Entwurf zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen.
 
Mit der Energiewende wird bis 2045 fossiles Erdgas aus dem Netz gehen, denn bis dahin will Deutschland klimaneutral sein. Das bedeutet für die Gasnetzbetreiber, dass sie einige ihre Leitungen und Anlagen nicht mehr über die vorab kalkulierte jahrzehntelange Nutzungsdauer abschreiben können.Zudem werden bis dahin allmählich immer weniger Verbraucher das Gasnetz nutzen, was für die verbleibenden zu immer höheren Netzentgelten führen würde. Um diesen Problemen zu entgehen, hat die Bundesnetzagentur die Festlegung „KANU 2.0“ entworfen, die nun bis 7. August konsultiert werden soll.

Die Festlegung flankiert regulatorisch die Gasnetztransformation. Mit Kanu 2.0 werden für die Gasnetzbetreiber bundesweit die Abschreibungsmodalitäten weitgehend flexibilisiert. Sie können die Kosten nun zeitlich so auf die nächsten Jahre und Jahrzehnte bis 2045 verteilen, dass sie noch möglichst viele Kunden tragen. Gleichzeitig gewährleiste der Festlegungsentwurf, dass Netzbetreiber ihre notwendigen Investitionen in die Erdgasnetze weiterhin amortisieren können. Die Vorgaben berücksichtigen hierbei die Heterogenität der Netze, so die Behörde.

Degressive Abschreibungen schon ab 2025

Der Festlegungsentwurf erlaubt den Netzbetreibern erheblich kürzere Nutzungsdauern als bisher. So können Teile von Gasnetzen in Ausnahmefällen bis zum Jahr 2035, in der Regel bis 2045 abgeschrieben werden. Zusätzlich werden degressive Abschreibungen mit einem Satz von bis zu 12 Prozent erlaubt. Damit sollen die Abschreibungen an die zukünftig sinkenden Absatzmengen angepasst werden. „Die Netzbetreiber können dadurch ihre Investitionen weitestgehend amortisieren und ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für den Transformationsprozess sichern“, schreibt die Agentur. Die neuen Abschreibungsmodalitäten sollen bereits in den Netzentgelten ab dem Jahr 2025 angesetzt werden können. Die Netzbetreiber sind jedoch nicht verpflichtet, zu einem bestimmten Zeitpunkt die Regelungen anzuwenden. Sie können auch beispielsweise die Verabschiedung von kommunalen Wärmeplanungen vor einer Umstellung der Abschreibungsmodalitäten abwarten.

Moderater Anstieg der Netzentgelte erwartet

Schnellere Abschreibungen gehen in der Anfangsphase der Gasnetztransformation grundsätzlich mit höheren Entgelten einher. Diese hängen jeweils stark von der regionalen Umsetzung der Wärmewende ab. Die Bundesnetzagentur geht jedoch von einem moderaten Entgeltanstieg aus. Teile des Erdgasfernleitungsnetzes und vereinzelt des Verteilernetzes werden voraussichtlich für den Transport von Wasserstoff genutzt werden. Der verbleibende Teil des Netzes wird aber stillgelegt. Damit bis zum 31. Dezember 2044 Gasnetzbetreiber nicht auf Restwerten in Höhe von mehreren Milliarden Euro sitzen bleiben, die sie nicht mehr amortisieren können, sei die Festlegung jetzt nötig, begründet die Behörde. Das Festlegungsverfahren soll so rechtzeitig abgeschlossen werden, dass die Regelungen bereits im Jahr 2025 angewandt werden können.

Der Festlegungsentwurf zur Abschreibung der Gasnetze Kanu 2.0  steht im Internet bereit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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