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Enerige & Management > Stromnetz - Bundesnetzagentur genehmigt Abschnitt des Südlinks bei Hannover
Quelle: Fotolia / JWS
STROMNETZ:
Bundesnetzagentur genehmigt Abschnitt des Südlinks bei Hannover
Die Bundesnetzagentur hat das Planfeststellungsverfahren für einen weiteren Abschnitt der Höchstspannungsleitungen des Vorhabens Südlink bei Hannover abgeschlossen.
 
Die am 26. Februar planfestgestellte Trasse des Südlinks verläuft vollständig auf dem Gebiet der Region Hannover. Mit diesem Beschluss der Bundesnetzagentur erhält die Tennet TSO GmbH als Übertragungsnetzbetreiber die Genehmigung für den Bau und den Betrieb der Stromleitung. Dieser Abschnitt ist der siebte des Südlinks, für den eine Genehmigung vorliegt.

Die rund 66 Kilometer lange Strecke verbindet die beiden Abschnitte B1 von Scheeßel bis zur Grenze des Heidekreises und der Region Hannover sowie den Abschnitt B3 von der Landkreisgrenze Region Hannover/Hildesheim und Einbeck der Vorhaben 3 und 4 des Bundesbedarfsplangesetzes. Für beide führt die Bundesnetzagentur derzeit Planfeststellungsverfahren durch.

Trassenverlauf

Die genehmigte Trasse verläuft von der Landkreisgrenze Heidekreis/Region Hannover bis zur Landkreisgrenze Region Hannover/Hildesheim. Sie beginnt auf dem Gebiet der Stadt Neustadt am Rübenberge westlich der Ortschaft Stöckendrebber. Im gesamten Abschnitt erstreckt sie sich von nördlicher in südliche Richtung. 

Die Autobahn, ein Golfplatz sowie erneut die Leine werden in geschlossener Bauweise gequert. Mit dieser können die Leitungen durch Rohre unterirdisch verlegt werden. Sie führt östlich der Stadt Gehrden und verläuft dann am Fuß des Deisters auf dem Gebiet der Stadt Springe bis zur Grenze zum Landkreis Hildesheim.

Hintergrund des Südlinks

Das Vorhaben soll die beiden Netz­verknüpfungs­punkte Bruns­büttel in Schleswig-Holstein und Groß­gartach in Baden-Württemberg verbinden. Auf einem Groß­teil der Strecke haben die beiden Vorhaben­träger Tennet und Transnet BW eine ge­meinsame Verlegung mit der Leitung Wilster – Bergrheinfeld West (Vorhaben 4) vorgesehen. Zusammen bilden diese beiden Vorhaben den Korridor C des Netz­entwicklungs­plans, einen der drei zentralen Transport­korridore von Nord- nach Süd­deutschland.

Die zuständigen Netz­betreiber fassen die beiden Erdkabel-Vorhaben unter dem Projekt­namen Südlink zusammen. Der Südlink soll künftig an Land und auf See erzeugten Wind­strom von Nord- nach Süddeutschland transportieren. Die Leitung wird mit Gleich­strom betrieben werden und kann daher nicht abschnitts­weise, sondern nur als Ganzes voraussichtlich 2028 in Betrieb genommen werden.
 
Trassenverlauf Südlink - Für Vollansicht bitte auf das Bild klicken
Quelle: Tennet

Die Planfeststellungsbeschlüsse werden ab 15.03.2025 unter Vorhaben 3-b2  und Vorhaben 4-b2  im Internet veröffentlicht.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Mittwoch, 26.02.2025, 16:12 Uhr

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