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Enerige & Management > Regulierung - Bundesnetzagentur geht gegen Voxenergie und Primastrom vor
Quelle: Fotolia / Bertold Werkmann
REGULIERUNG:
Bundesnetzagentur geht gegen Voxenergie und Primastrom vor
Die Bundesnetzagentur hat am 24. Mai ein Aufsichtsverfahren gegen die Voxenergie GmbH und die Primastrom GmbH eingeleitet wegen des Verdachts auf unangekündigte Preiserhöhungen.
 
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, begründete das eingeleitete Aufsichtsverfahren gegen Voxenergie und Primastrom mit unangekündigten Preiserhöhungen. „Wir prüfen, ob die Unternehmen Preiserhöhungen vorgenommen haben, ohne die gesetzlich vorgesehenen Ankündigungsfristen einzuhalten“, sagte Müller. Auch in Phasen einer angespannten Marktsituation müssten sich die Verbraucher darauf verlassen können, dass sie rechtzeitig über Vertragsänderungen informiert werden.

Es bestehe der Verdacht, dass die beiden Unternehmen die Unterrichtung der Kunden über eine Preiserhöhung nicht rechtzeitig vor Eintritt der beabsichtigten Änderung vorgenommen haben. Grundlage seien Beschwerden von Verbrauchern bei der Bundesnetzagentur und den Verbraucherzentralen. Die Unternehmen verschickten am 28. Dezember 2021 Ankündigungsschreiben zur Erhöhung der vereinbarten Preise. Die höheren Preise sollten bereits ab dem 01. Januar 2022 gelten.

Gesetzliche Fristen sind einzuhalten

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Haushaltskunden über Preisänderungen spätestens einen Monat und alle übrigen Letztverbraucher spätestens zwei Wochen vor Eintritt der beabsichtigten Änderung unterrichtet werden. Kunden haben im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung auszuüben ist. Die Bundesnetzagentur stehe sowohl mit betroffenen Kunden, den Energielieferanten als auch den Verbraucherverbänden im Austausch.

Die Bundesnetzagentur prüft fortlaufend, ob die Lieferanten die energierechtlichen Verpflichtungen einhalten. Sie kann aufsichtsrechtliche Schritte einleiten, wenn der Verdacht besteht, dass Energieunternehmen gegen das Energiewirtschaftsgesetz verstoßen. Dabei wird jeweils berücksichtigt, inwieweit sich Anhaltspunkte für systematische Missstände ergeben. Die Bundesnetzagentur kann das rechtswidrige Verhalten untersagen.

Betroffene Verbraucher finden Informationen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur .
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Dienstag, 24.05.2022, 15:39 Uhr

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